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   BGH, 16.12.1959 - 4 StR 484/59   

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BGH, 16.12.1959 - 4 StR 484/59 (https://dejure.org/1959,948)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1959 - 4 StR 484/59 (https://dejure.org/1959,948)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1959 - 4 StR 484/59 (https://dejure.org/1959,948)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 68
  • NJW 1960, 540
  • MDR 1960, 414
  • DB 1960, 291
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung,

    Bei Rechtsfragen ist der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) nicht anwendbar (vgl. KK-StPO/Tiemann, a.a.O., Rn. 72; MüKoStPO/Bartel, a.a.O.; MüKoStPO/Kudlich, 2. Aufl., Einleitung, Rn. 202, jeweils m.w.N; BGH, Beschluss vom 16.12.1959 - 4 StR 484/59, NJW 1960, 540, 541).
  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

    Dieser Grundsatz ist zwar auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen nicht anwendbar (vgl. BGHSt 14, 68, 73; BGH NStZ 1996, 328 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Nicht anwendbar ist dieser Grundsatz jedoch auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen (vgl. BGHSt 14, 68, 73; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 28 und Hürxthal KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 61 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62

    Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und

    Rechtestaatliche Bedenken können in diesem Fall nicht gegen die Anwendung der Sicherungsmaßregel erhoben werden, weil der Täter mindestens vermindert zurechnungsfähig und ausweislich seiner mit Strafe bedrohten Handlung gefährlich war und deshalb seine Unterbringung in jedem Fall - anders, als wenn auch die erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Täters zweifelhaft wäre (vgl. BGHSt 14, 68, 71 betr. § 42 m StGB) - geboten ist.
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67

    Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung

    Ursprünglich wurde diese Vorschrift so verstanden, daß der Strafrichter die Unterbringung eines zurechnungsunfähigen Täters in einer Heil- oder Pflegeanstalt nur dann anordnen durfte, wenn er dessen Zurechnungsunfähigkeit ausreichend sicher feststellen konnte (HGSt 69, 12, 14; 70, 127; 72, 353, 355; 73, 45; BGHSt 14, 68, 71) [BGH 16.12.1959 - 4 StR 484/59].
  • BGH, 02.11.1971 - 5 StR 591/71

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Anforderungen an die

    Eine solche Anordnung ist vielmehr nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB positiv festgestellt worden sind (BGHSt 14, 68, 71 [BGH 16.12.1959 - 4 StR 484/59]; BGH GA 1965, 250).
  • BGH, 12.12.1967 - 1 StR 520/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten und versuchten schweren

    Die zwei Zechbetrügereien scheiden aus; bei der einen ist verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten nur angenommen worden, weil sie sich nicht ausschließen läßt (RGSt 70, 127, 128; 73, 44, 45/46; BGH GA 1965, 250; vgl. auch BGHSt 14, 68, 71 [BGH 16.12.1959 - 4 StR 484/59]; 18, 167, 168 [BGH 14.12.1962 - 4 StR 416/62]unten); bei der anderen war die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur maßgeblichen Zeit nicht im Sinne des § 51 Abs. 1 oder 2 StGB beeinträchtigt.
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 132/78

    Anforderungen an die Feststellung verminderter Schuldfähigkeit zur Unterbringung

    Es genügt nicht, daß sie nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHSt 14, 68, 71).
  • BGH, 08.09.1977 - 5 StR 518/77

    Anordnung der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter

    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kann jedoch nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht die Voraussetzungen der §§ 20 oder 21 StGB nicht positiv festgestellt, sondern nur zu seinen Gunsten eine erhebliche Verminderung der Steuerungs- und Hemmungsfähigkeit nicht ausgeschlossen hat (UA S. 14/15 und BGH GA 65, 250; BGHSt 14, 68, 71; BGH 18, 167).
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