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   BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60   

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BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60 (https://dejure.org/1960,461)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1960 - 4 StR 294/60 (https://dejure.org/1960,461)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60 (https://dejure.org/1960,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 113
  • NJW 1960, 2254
  • MDR 1961, 72
  • JR 1960, 465
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1959 - 4 StR 250/59
    Auszug aus BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 250/59 vom 22. Juli 1959 = NJW 1959, 2315 Nr. 16) anerkannt, daß es grundsätzlich dem pflichtmäßigen Ermessen des Tatrichters überlassen bleibe, ob er die Anhörung eines Psychiaters für die Beurteilung von Zuständen nicht krankhafter Art für ausreichend erachtet.
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Ob dies der Fall ist, ist allerdings nicht danach zu beurteilen, ob der angewandte Stoff allgemein hierzu geeignet ist, sondern ob er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles angesichts der angewandten Menge, der körperlichen Beschaffenheit des Opfers sowie der Art der Anwendung diese Fähigkeit hat (RGSt 10, 178; OGHSt 3, 90, 92; BGHSt 4, 278).
  • RG, 08.09.1938 - 3 D 594/38

    Die Vorschrift des § 2 G. über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und

    Auszug aus BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Auch im Sinne des Tatbestandes der schweren Körperverletzung (§ 224 StGB ) liegt ein Verlust des Sehvermögens auf einem Auge vor, wenn der Verletzte diese Fähigkeit für längere Zeit einbüßt und eine Heilung sich der Zeit nach nicht bestimmen läßt (RGSt 72, 322).
  • RG, 14.01.1884 - 2934/83

    Thatbestand des §. 229 St.G.B.'s. Begriff des "Giftes" und "anderer Stoffe,

    Auszug aus BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Ob dies der Fall ist, ist allerdings nicht danach zu beurteilen, ob der angewandte Stoff allgemein hierzu geeignet ist, sondern ob er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles angesichts der angewandten Menge, der körperlichen Beschaffenheit des Opfers sowie der Art der Anwendung diese Fähigkeit hat (RGSt 10, 178; OGHSt 3, 90, 92; BGHSt 4, 278).
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09

    Gift; gefährliches Werkzeug; Körperverletzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Begriff der "Beibringung" zwar nicht darauf an, ob ein Gift (oder ein anderer gesundheitsschädlicher Stoff) innerlich oder äußerlich angewendet wird (vgl. BGHSt 15, 113, 115; BGHSt 32, 130 ff.).
  • BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    § 229 StGB greift auch dann ein, wenn das Gift die Gesundheit des Opfers von außen her zerstört (Bestätigung von BGHSt 15, 113).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGHSt 15, 113, 115), kommt es nicht darauf an, ob ein Gift innerlich oder äußerlich angewendet wird.

    Diese Auffassung wird auch im Schrifttum vertreten (vgl. Schröder JR 1960, 466 in Anm. zu BGHSt 15, 113; Hirsch in LK, 9. Aufl., § 229 Rdn. 10; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl., § 11 II 2, S. 104).

    So war es bereits in dem Fall, der der Entscheidung BGHSt 15, 113 zugrunde lag.

    Hierin - in dieser äußeren Einwirkung - erblickte das Urteil die Gesundheitszerstörung, wie sich aus dem nicht veröffentlichten Teil der Entseheidüngsgründe noch deutlicher ergibt (BGH, Urteil vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60 - S. 7, 8).

  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 81/18

    Gefährliche Körperverletzung (Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen)

    Dafür kann ein äußerlicher Kontakt ausreichend sein, sofern die Schwere der möglichen Auswirkung auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen eingeführten Stoff gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 289/83, BGHSt 32, 130, 132 f.; Urteil vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75, NJW 1976, 1851; Urteil vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60, BGHSt 15, 113, 115 (jeweils zu § 229 StGB aF); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 1 Ss 90/11, NStZ-RR 2012, 371, 372 (Ls); OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 2 Ss 288/09, NStZ-RR 2009, 337, 338; Engländer in: Matt/ Renzikowski, StGB, § 224 Rn. 4; Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 2d; Hardtung in: MünchKomm.z.StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 10 f. mwN).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83

    gespritzte Salzsäure - § 229 StGB aF: Eignung, äußere Anwendung, Absicht

    Maßgebend ist, daß die Schwere der möglichen Auswirkung des äußerlich angewandten Mittels auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen in das Körperinnere eingeführten Stoff gleichkommt (BGHSt 15, 113, 115; BGH NJW 1976, 1851 f).
  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 65/23

    Verurteilung wegen Säureangriffs auf einen Manager eines

    Das Tatmittel der hochkonzentrierten Schwefelsäure, die aufgrund ihrer stark ätzenden Wirkung zu massiven Schädigungen der Gesichtshaut, des Gewebes und der Muskulatur des Gesichts sowie der Augen des Tatopfers führte, stellte einen chemisch auf den Körper einwirkenden und im konkreten Fall zur Herbeiführung einer erheblichen Gesundheitsschädigung geeigneten Stoff dar, mithin ein Gift im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 StGB (vgl. MüKoStGB/Hartung, 4. Aufl., § 224 Rn. 9; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 2b; s. auch BGH, Urteile vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75, NJW 1976, 1851 f.; vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60, BGHSt 15, 113, 114 f.).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2012 - 1 Ss 90/11

    Gefährliche Körperverletzung: Beibringen eines gesundheitsschädlichen Stoffes bei

    Bei der Anwendung des gesundheitsgefährdenden Stoffes "von außen" erfordert ein "Einbringen" im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB allerdings, dass die Schwere der hierdurch verursachten Gefahr für die Zerstörung der Gesundheit derjenigen bei "innerlicher" Anwendung gleichkommt (BGH NJW 1960, 2254).
  • LG Bonn, 12.11.2020 - 23 KLs 13/20
    Soweit eine Flüssigkeit unter § 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB subsumiert werden könnte (Beibringung eines gesundheitsschädlichen Stoffs), setzt dies voraus, dass die Schwere der Gesundheitsgefahr derjenigen bei innerlicher Anwendung gleichkommt (BGHSt 15, 113, 115).
  • BGH, 04.09.1985 - 3 StR 348/85

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer versuchten Vergiftung - Kenntnis eines

    Bei einer versuchten Vergiftung gemäß §§ 229, 22 StGB muß der Täter nicht nur einem anderen Gift (oder andere Stoffe) beibringen wollen (vgl. BGHSt 15, 113, 114), er muß auch in seinen Vorsatz aufnehmen, daß der von ihm verwendete Stoff geeignet ist, die Gesundheit zu zerstören (BGHSt 4, 278, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; BGH NJW 1979, 556); außerdem muß er in der Absicht handeln, die Gesundheit des Opfers zu beschädigen (BGHSt 32, 130, 131; BGH NJW 1976, 1851, 1852).
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