Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,3928
BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1960 - 1 StE 3/60 (https://dejure.org/1960,3928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,3928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt von Beziehungen zu einer Person, der es auf die Erlangung von Staatsgeheimnissen der Bundesrepublik Deutschland ankommt - Mitteilung von Staatsgeheimnissen auch durch Zusammenstellen von Dokumentationen und von zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmten Quellen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 17
  • MDR 1960, 938
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1953 - StE 22/52
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60
    Die Beziehungen im Sinne des § 100 e StGB haben schon dann die Mitteilung von Staatsgeheimnissen zum Gegenstand, wenn es nur dem Beziehungspartner auf die Erlangung solcher Geheimnisse ankommt und der Täter dies erkennt (BGHSt 6, 333).
  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 22.07.1960 - 1 StE 3/60
    Eine so erarbeitete Zusammenstellung ist eine von den vielen Einzeldaten verschiedene, neue Erkenntnis, die Aussenstehende nicht hatten, die vor einer fremden Regierung geheimgehalten werden konnte und angesichts ihrer Bedeutung für die Verteidigung der Bundesrepublik geheimgehalten werden musste, somit ein Staatsgeheimnis darstellte (vgl. BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Nach dieser Theorie liegt ein Verrat von Staatsgeheimnissen auch dann vor, wenn durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung an sich bekannter oder allgemein zugänglicher Tatsachen ein genaues Gesamtbild eines wichtigen Komplexes der Landesverteidigung entsteht, weil hierin eine neue "Erkenntnis" liegen soll, die als selbständiges Staatsgeheimnis bewertet wird (vgl. BGHSt 15, 17).

    Nach seiner Meinung kam es auf diesen Punkt nicht entscheidend an, weil der Artikel bei Anwendung der Mosaiktheorie - der Gutachter zitiert insoweit die Definition der Mosaiktheorie nach BGHSt 15, 17 - jedenfalls im ganzen ein neues selbständiges Staatsgeheimnis darstellte.

  • BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64

    Spiegel-Affäre

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in der Entscheidung BGHSt 15, 17 ausgesprochen, daß ein durch systematische Erfassung und zuverlässige Zusammenstellung von an sich offenen Tatsachen erarbeitetes genaues Bild des Rüstungspotentials der Bundesrepublik auf einem westlichen Gebiet ein Staatsgeheimnis sein könne.

    Eine "bedeutende geistige Leistung" stellt eine solche Zusammenfassung, anders als in dem Fall BGHSt 15, 17, nicht dar.

    Anders als in dem der Entscheidung BGHSt 15, 17 zu Grunde liegenden Fall hatten sie keinen Auftrag eines gegnerischen Nachrichtendienstes, aus dem sie auf den etwaigen Wert des Artikels für den Auftraggeber hätten schließen können.

    Bei dieser Beweislage bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Grundsätze des Urteils BGHSt 15, 17 überhaupt uneingeschränkt auf Presseveröffentlichungen angewendet werden können.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht