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   BGH, 08.07.1960 - 4 StR 213/60   

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BGH, 08.07.1960 - 4 StR 213/60 (https://dejure.org/1960,651)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1960 - 4 StR 213/60 (https://dejure.org/1960,651)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1960 - 4 StR 213/60 (https://dejure.org/1960,651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 18
  • NJW 1960, 1962
  • MDR 1960, 1028
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Der erforderliche direkte Vorsatz (BGHSt 38, 345, 348) braucht nur Tathandlung und Vereitelungserfolg zu umfassen, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (Lackner, StGB 23. Aufl. Rdn. 14-1 Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 22 f; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f, jeweils zu § 258; ebenso für den früheren § 346 StGB- BGH LM Nr. 2 zu § 346 StGB und BGHSt 15, 18, 21).
  • LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00

    Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren;

    Denn eine derartige Verpflichtung gibt es nicht (vgl. BGHSt 15, 18: »Eine dahin gehende Vorschrift besteht nicht.«).

    Kein Richter ist verpflichtet, über seine Leistungsfähigkeit hinaus zu arbeiten (BGHSt 15, 18).

    Denn nach BGHSt 15, 18, handelt der Amtsträger nicht rechtswidrig, wenn er seine vorgesetzte Dienststelle über die Unmöglichkeit sachgemäßer Erledigung unterrichtet hat.

  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04

    Strafvereitelung: Annahme der Strafverteilung durch einen Rechtspfleger bei der

    Eine Rechtspflicht zum Tätigwerden (Garantenstellung), ohne deren Bestehen auch hinsichtlich einer Strafvereitelung der Unterlassungstatbestand nicht erfüllt sein kann (vgl. BGH NStZ 1992, 540, 541; BGHSt 15, 18, 22; LK-Ruß § 258 Rdn. 13; Tröndle/Fischer § 258 Rdn. 6), steht für den Angeklagten in seiner dienstlichen Stellung eines bei der Staatsanwaltschaft eingesetzten Rechtspflegers außer Frage (§§ 451 Abs. 1 StPO, 31 Abs. 2 S. 1 RpflG).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Die Feststellungen belegen die Zuständigkeit des Angeklagten zur Strafverfolgung der tatverdächtigen Hintermänner gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 BGSG, §§ 161, 163 StPO und das wissentliche Liegenlassen der Vorgänge (vgl. BGHSt 15, 18, 22), was zu einer für den Tatbestand der Strafvereitelung genügenden erheblichen Verzögerung der Strafverfolgung führte (vgl. BGHSt aaO und 45, 97, 100; BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1).

    a) Der Angeklagte hat sich jeweils der Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen schuldig gemacht (vgl. BGHSt 15, 18, 22; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 258a Rdn. 3 und 10).

  • BGH, 25.08.1988 - 4 StR 165/88

    Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs - Verwahrung von Akten in einem

    Danach lag dann kein Beiseiteschaffen der dienstlich verwahrten Sache durch den Amtsträger vor, wenn diese jederzeit für den Vorgesetzten des Täters oder einen sonst Berechtigten erreichbar war, selbst wenn dieser sie zunächst suchen mußte, sie aber leicht und ohne Hindernisse auffinden konnte (vgl. BGHSt 15, 18, 23 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen sowie die Literaturhinweise bei Brüggemann, Der Verwahrungsbruch § 133 StGB, 1981, S. 179 Fn. 41).

    Ein solches Täterverhalten konnte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 133 und 348 StGB aF nicht als Beiseiteschaffen im Sinne dieser Vorschriften bewertet werden (vgl. BGHSt 15, 18, 23; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1958, 141); da - wie aufgezeigt - insoweit die gleichen Abgrenzungskriterien gelten, erfüllt es ebenfalls nicht die Voraussetzung des der dienstlichen Verfügung Entziehens im Sinne der jetzt geltenden Fassung des § 133 StGB.

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 294/83

    Rechtsfehler des Tatrichters bei der Beweiswürdigung - Mittel zur Anstiftung -

    Das Landgericht hat auch nicht übersehen, daß für die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat bedingter Vorsatz genügt (RG HRR 1937 Nr. 1681; RGSt 66, 316, 323; 72, 26, 29; BGHSt 2, 279, 281; 15, 18, 21; BGH GA 1980, 183, 184; Roxin in LK 10. Aufl. § 26 Rdn. 15; Cramer a.a.O. § 26 Rdn. 12, § 30 Rdn. 5; Stree in Schönke/Schröder a.a.O. § 258 Rdn. 23).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 242/97

    Versuchte Strafvereitelung eines Zeugen wegen Falschaussage vor Gericht

    Zwar kann die einer Zeugenvereidigung entgegenstehende (versuchte) Strafvereitelung auch in einer in derselben Hauptverhandlung früher erstatteten und abgeschlossenen Falschaussage liegen (BGHSt 34, 68), der Täter einer (hier: versuchten) Strafvereitelung muß aber eine Vortat zumindest für möglich halten (vgl. BGHSt 15, 18, 21 zu § 346 StGB a.F.; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 22; Stree Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 258 Rdn. 23 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.11.1977 - 3 StR 389/77

    Anvertrautsein eines Amtsträgers bei unmittelbarer Überlassung von Gerichtsakten

    Damit ist das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens erfüllt (vgl. BGHSt 15, 18, 23; BGH bei Dallinger MDR 58, 141).
  • OLG Koblenz, 06.08.2004 - 2 Ss 206/04

    Rechtmäßigkeit einer Verwerfung des Einspruches wegen Nichterscheinens des zur

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  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 189/62

    Schranken der Ermittlungspflicht und Anzeigepflicht eines Beamten - Ausschluss

    Auf den Beweggrund des Täters kommt es jedoch bei § 346 StGB für den inneren Tatbestand nicht an (BGSt 73, 294, 297; BGHSt 15, 18, 21) [BGH 08.07.1960 - 4 StR 213/60].
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