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   BGH, 07.10.1960 - 4 StR 382/60   

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BGH, 07.10.1960 - 4 StR 382/60 (https://dejure.org/1960,907)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1960 - 4 StR 382/60 (https://dejure.org/1960,907)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1960 - 4 StR 382/60 (https://dejure.org/1960,907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 191
  • NJW 1961, 35
  • MDR 1961, 165
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

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  • BGH, 22.01.1960 - 4 StR 540/59

    Sorgfaltsgemäßes Verhalten gegenüber offensichtlich unachtsamen,

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  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Hiergegen ist aus Rechtsgründen auch deshalb nichts zu erinnern, weil der Kläger - worauf das Berufungsgericht mit Recht abhebt (vgl. BGHSt 15, 191, 193) - nach seinem eigenen Vortrag wußte, daß es an der späteren Unfallstelle zuvor bereits viele Unfälle infolge falschen Linksabbiegens gegeben hatte.

    Der Vertrauensgrundsatz kommt jedoch regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (Senatsurteil vom 15. November 1966 - VI ZR 57/65 - VersR 1967, 157, 158; vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72 - aaO und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 - aaO; BGH, Urteile vom 19. September 1974 - III ZR 73/72 - aaO S. 38 f. m.w.N.; vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 - VersR 1985, 637, 639 und vom 6. Februar 1958 - 4 StR 687/57 - bei juris; BGHSt 9, 92, 93 f.; BGHSt 13, 169, 172 f.; BGHSt 15, 191, 193; OLG Frankfurt JR 1994, 77 mit Anm. Lampe; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14

    Fahrlässige Körperverletzung eines Fußgängers auf einem Überweg: Allgemeine

    Zwar kann etwas anderes gelten, wenn durch haltende oder parkende Fahrzeuge ein Teil des Überwegs oder der angrenzende Gehweg für den Kraftfahrer nicht einsehbar ist (vgl. BGH, NJW 1961, 35).
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 42/74

    Pflichten eines Straßenbahnführers auf Fußgängerüberwegen

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt zwar nahezu einhellig von einem Kraftfahrer , dem durch andere Fahrzeuge die Sicht auf einen Fußgängerüberweg teilweise verdeckt ist, sich einem solchen Überweg nur mit ganz besonderer Vorsicht zu nähern, so daß er jederzeit vor einem zügig über die Fahrbahn eilenden Fußgänger noch anhalten kann (BGHSt 15, 191; 20, 215; BGH Urteil vom 1. Februar 1963 - 4 StR 496/62 = VRS 24, 364; OLG Hamm VRS 39, 340, 342; OLG Koblenz VRS 41, 111; vgl. auch OLG Celle VRS 39, 234 und OLG Köln VRS 44, 370, 371; anders allerdings OLG Schleswig DAR 1967, 247, 248).

    Nähert sich jedoch ein Kraftfahrer einem in der Gegenrichtung haltenden öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahn oder Omnibus), so muß er selbst außerhalb von Fußgängerüberwegen seine Geschwindigkeit so herabsetzen, daß Fußgänger, die unachtsam einige Schritte in seine Fahrbahn treten, nicht gefährdet werden (BGHSt 13, 169, 174; 15, 191, 193/194; Senatsurteile vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65 = VersR 1967, 582 und vom 16. Mai 1972 - VI ZR 29/71 = VersR 1972, 951 m.w.Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden

    Der Vertrauensgrundsatz kommt jedoch regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1967, 157, 158; Urteil vom 15. Mai 1973, Aktenzeichen VI ZR 6272; BGH VersR 1985, 637, 639; BGHSt 9, 92, 93; BGHSt 13, 169, 172; BGHSt 15, 191, 193 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2003 - 1 U 186/01
    Der Vertrauensgrundsatz kommt regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (BGH, Urteil vom 25. März 2003, Az. VI ZR 161/02 mit Hinweis auf BGH VersR 1967, 157, 158; BGH VersR 1985, 637, 639; BGHSt 13, 169, 172 f.; BGHSt 15, 191, 193 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 09.04.1965 - 4 StR 147/65

    Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften - Feststellung der Geschwindigkeit vor

    Hinzukommt, daß an Überwegen, die wie hier nicht voll einsehbar sind, stets mit dem plötzlichen Auftauchen unvorsichtiger Fußgänger zu rechnen ist, der Vertrauensgrundsatz insoweit also nicht gilt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1960, 4 StR 382/60).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem

    Das muß auch für einen Kraftfahrer gelten, der - wie hier - im Bereich einer Kreuzung überholt, an der sich kein gekennzeichneter Fußgängerüberweg befindet (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 382/60 - VRS 19, 439).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88

    Anspruch eines Kindes gegen einen gesetzlichen Unfallversicherer wegen der Folgen

    Ein solcher Kraftfahrer muß seine Geschwindigkeit so herabsetzen, daß Fußgänger, die unachtsam einige Schritte in seine Fahrbahn treten, nicht gefährdet werden (BGHSt 13/169, 174; 15/191, 193 bis 194; VersR 1967/582, 1971/951 und 1973/1045, 1046).
  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 355/63

    Rechtsmittel

    Befindet sich aber der zum Betreten des Überwegs sich erst anschickende Fußgänger noch außerhalb der Fahrbahn, so darf ein Kraftfahrer, der den Überweg voll überschauen kann, im allgemeinen darauf vertrauen, der Fußgänger werde sich vor dem Verlassen des Gehsteigs von dem Freisein der Fahrbahn überzeugen und dem bereits nahe herangekommenen Fahrzeug nicht unvermittelt in den Weg laufen (BGHSt 15, 191, 194) [BGH 07.10.1960 - 4 StR 382/60].
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1968 - Ss 939/67
    Denn er mußte damit rechnen, daß während der Sichtbehinderung ein Fußgänger ihm gegenüber den Vorrang zum Überqueren der Straße durch das Beschreiten des Überweges in Anspruch nehmen werde (BGH NJW 1961, 35 ; OLG Düsseldorf VerkMitt. 1967 Nr. 116 ; OLG Köln VerkMitt. 1967 Nr. 65 ).
  • BGH, 15.06.1966 - 4 StR 172/66

    Zulässigkeit des Stattfindens eines Teils einer Hauptverhandlung in Abwesenheit

  • BGH, 01.02.1963 - 4 StR 496/62

    Auswirkungen unrichtiger Feststellungen zum Hergang eines Verkehrsunfalls auf den

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