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   BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60   

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BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60 (https://dejure.org/1960,135)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60 (https://dejure.org/1960,135)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 177/60 (https://dejure.org/1960,135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch (StGB) - Grenzen der Amtspflichtverletzung im Rahmen der Bestechlichkeit - Zusammenhang zwischen der Zuwendung und der Amtshandlung - Anforderungen an die Kenntnis des Amtsträgers - Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.03.1961)

    Bestechung: Schmidt gegen Schmitz

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 17.02.1961)

    Vergessenes Beamtenrecht

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 239
  • NJW 1961, 469
  • MDR 1962, 230
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (19)

  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Die Feststellung dieser Unrechtsvereinbarung kann nicht ersetzt werden durch den allgemeinen Hinweis auf die innere Belastung, in der sich ein Ermessensbeamter befindet, dem ein Vorteil gewährt oder versprochen worden ist (zur Auslegung von RGSt 74, 251 und 77, 75).

    Es gehe deshalb nicht an, bereits in der Annahme des Vorteils durch einen Ermessensbeamten die pflichtwidrige Amtshandlung im Sinne des Gesetzes zu sehen; diese Ansicht vertrete aber die Strafkammer offenbar im Anschluß an die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 74, 251; 77, 75. Im übrigen gehöre es zum Wesen der Bestechlichkeit, daß der den Vorteil im voraus empfangende Beamte zu der Pflichtverletzung entschlossen sei.

    Das Reichsgericht sah sich von Anfang an und wiederholt gezwungen, zur Pflichtwidrigkeit der Entscheidung eines Ermessensbeamten Stellung zu nehmen, und zwar bemerkenswerterweise wie auch in RGSt 74, 251 häufig in Fällen der aktiven Bestechung.

    Es ist nun einzuräumen, daß die weiteren Sätze 2 und 3 aus RGSt 74, 251, für sich gesehen , zu Fehldeutungen Anlaß geben können.

    Dieser Hinweis auf § 331 StGB macht besonders deutlich, daß mit den angeführten, später in RGSt 74, 251 wiederholten Wendungen keinesfalls gesagt werden sollte, schon die Annahme oder das Fordern eines Vorteils rechtfertige die Verurteilung wegen schwerer Bestechlichkeit.

  • RG, 13.11.1894 - 3716/94

    Ist, wenn einem Beamten behufs Beeinflussung des ihm zustehenden Ermessens Geld

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Demgegenüber stellte das Reichsgericht klar, daß es, soweit nicht eine bewußte Überschreitung des Ermessens vorliege, nicht auf das Ergebnis, sondern auf die ihm zugrunde liegenden Erwägungen ankomme; pflichtwidrig handle der Beamte schon dann, wenn er sich nicht lediglich von sachlichen Gründen leiten lasse, sondern der Rücksicht auf den gewährten oder versprochenen Vorteil Raum gebe (RGSt 1, 404; 4, 101; 19, 206; 25, 400; 26, 194).

    Unmißverständliche Formulierungen finden sich bereits in RGSt 26, 194 und RGSt 42, 382; so heißt es z.B. in der ersten Entscheidung:.

    Wie es zu Satz 3 gekommen ist, zeigt wiederum ein Rückblick auf RGSt 26, 194, 197. Das Reichsgericht versucht hier zur Widerlegung der unrichtigen Ansicht des Erstrichters den entscheidenden Gesichtspunkt durch mathematische Zeichen verständlich zu machen.

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. Juli 1960 (BGHSt 15, 88) dargelegt, daß nach dem klaren Wortlaut des § 332 StGB die Vorteilsgewährung oder das Vorteilsstreben sich auf eine pflichtwidrige Handlung beziehen muß.

    Auf die Gefahr der Fehldeutung hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. Juli 1960 (BGHSt 15, 88) hingewiesen, von einer eingehenden Erörterung bei der damaligen Sachlage jedoch absehen können.

    Der Senat hat aber schon in dem Urteil BGHSt 15, 88 darauf hingewiesen, daß diese Erläuterung von Goltdammer unzutreffend ist und daß die Materialien nichts für eine solche Auffassung enthalten.

  • RG, 25.06.1909 - V 209/90

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Unmißverständliche Formulierungen finden sich bereits in RGSt 26, 194 und RGSt 42, 382; so heißt es z.B. in der ersten Entscheidung:.

    Die Firma glaubte aber nach der Sachlage einen Anspruch auf Ersatz der Kosten zu haben; wenn sie also erreichen wollte, daß der Angeklagte ihren berechtigten Anspruch befürworte, so ging es ihr nur um eine pflichtgemäße Amtshandlung des Angeklagten (RGSt 42, 382, 386).

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Die Feststellung dieser Unrechtsvereinbarung kann nicht ersetzt werden durch den allgemeinen Hinweis auf die innere Belastung, in der sich ein Ermessensbeamter befindet, dem ein Vorteil gewährt oder versprochen worden ist (zur Auslegung von RGSt 74, 251 und 77, 75).

    In der Entscheidung RGSt 77, 75 kehrt denn auch dieser Hinweis nicht wieder.

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 342/60 - erneut betont hat, muß die als Gegenleistung angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung bestimmt oder bestimmbar sein.
  • BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Es kommt aber für die Anwendung dieser Vorschrift nicht auf die Pflichtwidrigkeit an, die möglicherweise in der Annahme selbst liegt, sondern auf die Pflichtverletzung, die dem Beamten als Gegenleistung für den Vorteil angesonnen wird (vgl. die bereits erwähnte Entscheidung RG HRR 1938 Nr. 50 und BGHSt 3, 143, 147) [BGH 05.09.1952 - 4 StR 885/51].
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Wo das nicht der Fall und das Rangverhältnis der drei Sätze verkannt war, hat der Bundesgerichtshof auf die Notwendigkeit dieser Feststellung hingewiesen, besonders deutlich in der Entscheidung des 4. Strafsenats vom 25. Februar 1954 (4 StR 409/53).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Angesichts der Verschiedenartigkeit der gewährten Vorteile und ihres Anlasses sowie der Vielzahl der beteiligten Firmen kann sich der Angeklagte nicht von vornherein auch nur mit einiger Bestimmtheit die Einzeltaten vorgestellt haben (BGHSt 1, 313).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
    Ein solcher Verbotsirrtum des Angeklagten ist allerdings nach den sonstigen Feststellungen kaum denkbar Sollte er gleichwohl vorgelegen haben, so kann dies zur Strafmilderung führen (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]).
  • RG, 25.02.1889 - 224/80

    1. Kann eine freiwillig und mit Kenntnis des Mangels jeder Verpflichtung gewährte

  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden,

  • RG, 08.11.1879 - 362/79

    Fallen auch solche Geschenke unter §. 331 St.G.B.'s, welche einem angestellten

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
  • RG, 29.04.1880 - 1054/80

    Findet §. 333 St.G.B.'s auf die Hingabe von Geld zur Beeinflussung des einem

  • RG, 14.03.1889 - 362/89

    Liegt der Thatbestand der aktiven Bestechung auch dann vor, wenn einem Beamten,

  • RG, 29.05.1894 - 1446/94

    Sind die Wachposten in Preußen befugt, eine von ihnen festgenommene Person nach

  • RG, 12.04.1920 - III 276/20

    Kann schon bei Beginn des Geschäftsjahrs angenommen werden, daß der gesetzliche

  • RG, 13.04.1881 - 601/81

    1. Ist die polizeiliche Festnahme nach §. 6 des preußischen Gesetzes vom 12.

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Eine Ermessensentscheidung eines Amtsträgers ist bereits dann pflichtwidrig, wenn dieser sich dabei von dem Vorteil beeinflussen lässt, selbst wenn die Entscheidung innerhalb seines Ermessensspielraums liegt (dazu BGH, Urteile vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 177/60, BGHSt 15, 239, 249; vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 263 und vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 50; MüKo-StGB/Korte, 2. Aufl., § 332 Rn. 30).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Deshalb ist jeweils die Feststellung notwendig, daß der Vorteil die Gegenleistung für eine schon an sich pflichtwidrige Handlung war oder sein sollte (vgl. nur BGHSt 15, 239, 241/242).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, in gewissem Umfang übliche und deshalb sozialadäquate Vorteile von der Strafbarkeit auszunehmen, können allenfalls gewohnheitsmäßig anerkannte, relativ geringwertige Aufmerksamkeiten aus gegebenen Anlässen vom Tatbestand ausgenommen sein (Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 331 Rdn. 25 m.w.Nachw.; siehe auch BGHSt 15, 239, 251 f.).

    Bei Ermessungsentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen läßt, diesen also mit in die Waagschale legt (vgl. nur BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247).

    Schließlich kann die pflichtwidrige Diensthandlung nicht bereits in der Annahme des Vorteils gesehen werden; vielmehr muß sich die Vorteilsannahme auf eine schon an sich und als solche pflichtwidrige Diensthandlung beziehen (vgl. BGHSt 15, 239, 241/242; Senat, Urt. vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - Abdruck S. 32 f. = NJW 2002, 2801, 2806; vgl. auch Jescheck in LK 11. Aufl. § 332 Rdn. 7 m.w.Nachw.; Geppert Jura 1981, 42, 50).

    Ihrzufolge handelt der Amtsträger nicht nur dann pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, sondern auch, wenn er sich tatsächlich durch den Vorteil beeinflussen läßt, ihn also gleichsam mit in die Waagschale legt und mit berücksichtigt, mag die Entscheidung auch sachlich zu rechtfertigen sein (vgl. BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247; Jescheck in LK aaO § 332 Rdn. 7).

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Bei Ermessensentscheidungen ist eine Verletzung dienstlicher Pflichten anzunehmen, wenn der Amtsträger sich nicht ausschließlich an sachlichen Gesichtspunkten orientiert, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGH NJW 1961, 469, 470; NJW 2003, 763, 765).

    Bei Ermessensentscheidungen ist eine Verletzung dienstlicher Pflichten zwar bereits dann anzunehmen, wenn der Amtsträger sich nicht ausschließlich an sachlichen Gesichtspunkten orientiert, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGH NJW 1961, 469, 470; NJW 2003, 763, 765).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Solche Handlungen, die bei seiner Dienststellung im Bereich sozialadäquaten Verhaltens lagen (vgl. Jescheck in LK 10. Aufl., § 331 StGB Rdn. 15; Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 331 StGB Rdn. 18; Vorbem. vor § 32 StGB Rdn. 12), oder jedenfalls genehmigungsfähig waren (§ 331 Abs. 3 StGB), konnten vielmehr sogar zu seinen Dienstpflichten gehören (vgl. BGHSt 15, 239, 251/252 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Bei Ermessensentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247; 48, 44, 46; BGH NStZ-RR 2008, 13).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Die Diensthandlung muss vielmehr bereits an sich pflichtwidrig sein (BGHSt 15, 239, 241; BGH NJW 2002, 2801, 2806, insoweit in BGHSt 47, 295 nicht abgedruckt).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Denn ein Fahrer, der auf Grund von Geldzahlungen entgegenkommender behandelt wird, mehr Hilfe und Hinweise erhält und geringere Zeitverluste hinnehmen muß als ein anderer, wird diesem gegenüber - möglicherweise unter Verletzung der Dienstpflichten des Amtsträgers (BGHSt 15, 251 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60], BGH LM StGB § 332 Nr. 15) - bevorzugt.

    Das Urteil leidet insofern unter der mangelhaften Feststellung eines Zusammenhanges zwischen den gewährten Vorteilen und bestimmten, als Gegenleistung gedachten, vorgenommenen oder vorzunehmenden Diensthandlungen (vgl. BGHSt 15, 217, 222; 15, 250 f. [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]).

    Daß Angeklagte bewußt gegen Dienstvorschriften verstoßen und eine "Unsitte" (UA S. 52) mitgemacht haben, genügt nicht (BGHSt 15, 252 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]).

    Darum genügt es, daß sich der Beamte als käuflich zu erkennen gibt, mag er sich insgeheim auch vornehmen, die pflichtwidrige Handlung nicht zu begehen (BGHSt 15, 88, 97 m.w.N.; vgl. auch BGH LM Nr. 6 zu § 332; BGHSt 11, 125, 130; 14, 123, 130; 15, 239, 242; 15, 352, 354).

  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Dies alles hätte die Prüfung nahe legen müssen, ob T. auch mit seinen späteren Geschenken (ab Ostern 1957) nicht lediglich das allgemeine Wohlwollen des Angeklagten K. gewinnen wollte (BGHSt 15, 217, 223 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239, 250, 251) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60].

    Es kann dahinstehen, ob alle Ablehnungsgründe rechtlich einwandfrei sind (z.B. bzgl. des Widerspruchs zu dem Geständnis des Angeklagten: RGSt 17, 315; RG JW 1925, 2782 Nr. 6; der Ungeeignetheit als Beweismittel: BGHSt 14, 339, 342 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]; der Bedeutungslosigkeit der Aussage: BGHSt 15, 239, 251 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60] oben, S. 355 Mitte).

    Insoweit liegt der Sachverhalt anders als im Fall BGHSt 15, 239, 251 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60].

    Bei der Würdigung dieses Sachverhalts hat die Strafkammer nicht berücksichtigt, daß diese Gabe möglicherweise nur ein Ausdruck gesellschaftlicher Höflichkeit, eine freundliche Geste war, der sich der Angeklagte, gerade unter Berücksichtigung der tragischen Umstände der Entstehung dieses Erinnerungsstücks wohl schwer entziehen konnte (BGHSt 15, 239, 251, 252) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60].

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

  • BGH, 04.07.1961 - 5 StR 250/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

  • BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04

    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

  • BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2001 - 2 Ws 193/00

    Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsbegriff; Unrechtsvereinbarung;

  • BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60

    Willensübereinstimmung zwischen Geber und Nehmer als Voraussetzung für die

  • BGH, 09.05.1961 - 5 StR 121/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62

    Pflichtwidrige Handlung eines Beamten auf Grund einer ihm versprochenen

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

  • BGH, 20.01.1961 - 2 StR 388/60

    Verwirklichung des Straftatbestandes der schweren Bestechlichkeit durch die

  • BGH, 31.01.1962 - 2 StR 624/61

    Strafbarkeit wegen passiver Bestechung - Hilfserwägungen auf einer von den

  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 130/96

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vorteilsgewährung;

  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 504/65

    Verlesung eines Schriftstücks zum Zwecke des Urkundenbeweises - Einführung des

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 131/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1961 - 1 StR 162/61

    Rüge von Verfahrensfehlern - Begriff der Teilnahme im Sinne des § 60 Nr. 3

  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64

    Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung

  • BGH, 09.04.1965 - 7 StE 2/64

    Verräterische Beziehungen zu ausländischen Nachrichtendiensten - Vollendung der

  • BGH, 23.02.1965 - 1 StR 15/65

    Revision wegen fehlender Feststellung einer Pflichtwidrigkeit des Angeklagten bei

  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 260/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1964 - 2 StR 198/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.07.1962 - 1 StR 242/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.09.1961 - 5 StR 336/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.08.1961 - 1 StR 295/61

    Voraussetzungen für eine Revisionseinlegung - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 314/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.1965 - 1 StR 446/64

    Verletzung der Dienstpflicht zur Amtsverschwiegenheit - Voraussetzungen einer

  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60

    Nachprüfbarkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung in der Revision -

  • BGH, 07.03.1961 - 1 StR 22/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter aktiver Bestechung -

  • BGH, 23.11.1960 - 2 StR 421/60

    Umfang der Beweisaufnahme von Amts wegen - Inhaltlliche Anforderungen an die

  • BGH, 22.12.1971 - 2 StR 407/71

    Fortgesetzte einfache passive Bestechung - Zuwendungen für erhaltene

  • BGH, 07.02.1962 - 2 StR 295/61

    Rüge der Missachtung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Verurteilung wegen

  • BGH, 01.02.1972 - 5 StR 619/71

    Annahme von Geschenken - Bestechung nichtbeamteter Personen - Missachtung der

  • BGH, 08.01.1963 - 5 StR 544/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1960 - 2 StR 483/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

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