Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,392
BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60 (https://dejure.org/1960,392)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1960 - 1 StR 389/60 (https://dejure.org/1960,392)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1960 - 1 StR 389/60 (https://dejure.org/1960,392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im eigentlichen Sinne des Verfahrensrechts - Grundsatz der Unmittelbarkeit - Grundsatz der persönlichen Vernehmung - Verlesung von konstitutiven Urkunden - Verlesung von berichtenden Urkunden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 253
  • NJW 1961, 327
  • MDR 1961, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60
    Der "Antrag" der Verteidigung, die Zeugen unbeeidigt zu lassen, hatte nur die Bedeutung einer Gegenvorstellung, durch welche nach § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts anstelle des Vorsitzenden notwendig wurde (vgl. BGHSt 1, 216).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60
    Wenn gesagt wird, diese Vorschrift lasse die Verlesung von sogenannten konstitutiven Urkunden zu, während sie die Verlesung von berichtenden Urkunden zum Zwecke des Urkundenbeweises verbiete, so handelt es sich dabei nur um eine Faustregel, die, wie der vorliegende Fall zeigt, nicht alle denkbaren Möglichkeiten erschöpft (vgl. auch BGHSt 6, 209, 211) [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54].
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60
    Die Verurteilung wegen schwerer Bestechlichkeit ist auch unter Zugrundelegung der letzten grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Tatbestand des § 332 StGB (vgl. BGH 2 StB 91/60 vom 25. Juli 1960, demnächst abgedruckt in BGHSt 15, 88 und die gleichfalls zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung 2 StB 177/60 vom 27. Oktober 1960) im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • RG, 03.02.1922 - 1212/21

    Wie ist die Zurückweisung eines aus § 246 Abs. 1 Satz 1 StPO. gestellten Antrags

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60
    Ein solcher Widerspruch ist nicht selbst ein Antrag im eigentlichen Sinne des Verfahrensrechts (RG GA 59, 454; vgl. auch RGSt 56, 377).
  • RG, 02.07.1934 - 2 D 517/34

    1. Sind die schriftlichen Aufenthaltsgenehmigungen, die die

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60
    Das erfüllte den Tatbestand der schweren Bestechlichkeit, ohne daß es darauf ankam, ob die Kreditgewährung allein in der Macht der Angeklagten stand oder ob diese sie nur durch Vorbereitung und Vorschlag beeinflussen konnten (vgl. RGSt 68, 251, 255).
  • RG, 07.12.1899 - 4503/99

    Inwieweit ist die Verlesung von Briefen als Teil der Beweisaufnahme in der

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60
    Ob die Auffassung der Revision zutrifft, daß die Abrechnungsstreifen dadurch zu tauglichen Gegenständen eines sonst etwa nicht zulässigen Urkundenbeweises geworden wären (vgl. RGSt 33, 35, 36), braucht nicht erörtert zu werden, da sie unabhängig davon Objekt eines zulässigen Urkundenbeweises sein konnten.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Das gilt auch dann, wenn die Verteidigung einen gegenteiligen Antrag gestellt hat (RG GA 40, 158; BGHSt 15, 253).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Für den Anwendungsbereich des § 250 StPO ist entscheidend, daß es sich um den Beweis eines Vorgangs handelt, dessen wahrheitsgemäße Wiedergabe nur durch eine Person möglich ist, welche ihn mit einem oder mehreren ihrer fünf Sinne wahrgenommen hat; nur dann soll die Ersetzung dieses Beweismittels dem Gericht verwehrt sein (BGHSt 15, 253).

    Auch die Verlesung von Abschriften und Ablichtungen ist statthaft (BGH, Urteile vom 12. März 1958 - 2 StR 48/58 und vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75), und in der Entscheidung BGHSt 15, 253 hat der Bundesgerichtshof Abrechnungsstreifen als dem Urkundenbeweis zugänglich angesehen.

  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

    Der in § 250 StPO zum Ausdruck kommende Unmittelbarkeitsgrundsatz statuiert ausschließlich den Vorrang des Personalbeweises vor dem Urkundsbeweis (BGHSt 15, 253; Schmitt, in: Meyer/Goßner, 63. Aufl. 2020, § 250 StPO Rn. 2).
  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

    Der Beschluß, daß der durch die Straftat Verletzte zu vereidigen sei (§ 61 Nr. 2 StPO), bedarf keiner Begründung (BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60]; 17, 186, 187) [BGH 03.04.1962 - 1 StR 75/62].
  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Da die Vereidigung eines Zeugen nach deutschem Strafverfahrensrecht die Regel ist und deshalb grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BGHSt 4, 255; 15, 253; 17, 186, 187), liegt ein Rechtsfehler nicht schon darin, daß weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe die Erwägungen für die Verneinung eines solchen Verdachts erkennen lassen.
  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des

    Abgesehen davon, daß hier umgekehrt die Vereidigung die Regel bildet und deshalb keiner besonderen Begründung bedarf (vgl. BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60] und 17, 186), ist die Nichtvereidigung nirgends in das freie Ermessen des Gerichts gestellt; die Ausnahmen für die Nichtvereidigung sind vielmehr an bestimmte tatsächliche Voraussetzungen gebunden, die entweder erst die Möglichkeit der Ermessensentscheidung auslösen oder die Vereidigung verbieten.
  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

    Aus dem Umstand, daß der Vorsitzende ohne weiteres zur Vereidigung der angegebenen Zeugen schritt und kein besonderer Gerichtsbeschluß die Vereidigung anordnete, ergibt sich nicht mit der für das Revisionsgericht erforderlichen Sicherheit, daß das Gericht den § 61 Nr. 2 StPO übersehen oder seine Voraussetzungen möglicherweise falsch beurteilt hat; denn das Gesetz schreibt eine solche Beschlußfassung nicht vor und verlangt für den Fall der Anordnung der Vereidigung nicht die Anführung von Gründen (BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60]).
  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z.B. bei der maschinellen Herstellung von kaufmännischen Buchungsstreifen (vgl. BGHSt 15, 253, 255), bei den Niederschriften über Tonbandaufzeichnungen (vgl. BGHSt 27, 135, 137) und bei EDV-Ausdrucken (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 04.03.1998 - 1 StR 18/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Vorsitzende mußte weder die Belehrung des Zeugen nach § 55 Abs. 2 StPO noch dessen Entlassung nach der Auskunftsverweigerung begründen (s. § 34 StPO; vgl. auch BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60]).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.09.1974 - KRB 3/74

    Vornahme einer unzulässigen Quotenabsprache - Beschränkung des Wettbewerbs -

  • BGH, 26.08.1971 - 4 StR 527/70

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Ausschluss bestimmter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht