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   BGH, 04.01.1961 - 2 StR 534/60   

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https://dejure.org/1961,923
BGH, 04.01.1961 - 2 StR 534/60 (https://dejure.org/1961,923)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1961 - 2 StR 534/60 (https://dejure.org/1961,923)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1961 - 2 StR 534/60 (https://dejure.org/1961,923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zu einer bestimmten Tat als Voraussetzung für eine Verurteilung aus § 49a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Unzüchtigkeit des Fotografierens von zehnjährigen bis zwölfjährigen Mädchen in anstößigen Stellungen - Vorliegen einer wollüstigen Absicht - Umwandlung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 276
  • NJW 1961, 564
  • MDR 1961, 337
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber, dass weder die genaue Tatzeit und der genaue Tatort bestimmt noch die möglichen Opfer individualisiert waren; insbesondere der letztgenannte Umstand ist bei einem Anschlag auf willkürlich ausgewählte Personen für die Tat gerade nicht von Belang (vgl. zu § 49a Abs. 1 StGB aF BGH, Urteil vom 4. Januar 1961 - 2 StR 534/60, BGHSt 15, 276, 277).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    9, 107 f; RGSt 26, 361, 363; 34, 327; BGHSt 6, 359, 362; 15, 276; BGH, Urteil vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69; BGH MDR 1960, 595; OGHSt 2, 23, 32; OLG Hamburg MDR 1948, 368 [OLG Hamburg 09.07.1947 - Ss 70/47] mit Anm. Kuhn; OLG Köln NJW 1951, 612 f [OLG Köln 01.06.1951 - Ss 61/51]; BayObLG NJW 1954, 1257 f; v. Olshausen, Kohlrausch/Lange, Cramer, Baumann/Weber, Schmidhäuser, jeweils a.a.O.; ebenso Maurach/Gössel/Zipf, Strafrecht AT 2, 6. Aufl. S. 304 Rdn. 17).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Auch der BGH (vgl. BGHSt 15, 276, 277) hat in einem Fall, in dem es um die Anfertigung pornographischer Bilder von weiblichen Kindern ging, ausgeführt, dass die (dort in Rede stehende) Anstiftungshandlung "hinsichtlich des Objektes nach genügend erkennbaren Merkmalen abgegrenzt" gewesen sei, da es dem Angeklagten nicht auf die abgebildeten Personen als solche, sondern nur darauf angekommen sei, dass es sich bei diesen um Mädchen im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren gehandelt habe.
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Auch der BGH (vgl. BGHSt 15, 276, 277) hat in einem Fall, in dem es um die Anfertigung pornographischer Bilder von weiblichen Kindern ging, ausgeführt, dass die (dort in Rede stehende) Anstiftungshandlung "hinsichtlich des Objektes nach genügend erkennbaren Merkmalen abgegrenzt" gewesen sei, da es dem Angeklagten nicht auf die abgebildeten Personen als solche, sondern nur darauf angekommen sei, dass es sich bei diesen um Mädchen im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren gehandelt habe.
  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65

    Rechtsmittel

    So hat der Bundesgerichtshof die Vornahme einer unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB in den fotografieren in anstößigen Stellungen (BGHSt 15, 276, 278) [BGH 04.01.1961 - 2 StR 534/60] und im Entkleiden eines Mädchens gesehen (BGH Urt. vom 11. Februar 1958, 1 StR 12/58; vgl. auch LM § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB Nr. 13).

    Ein Tatgeschehen, das dem hier festgestellten ähnlich war, hat auch der 2. Strafsenat als Vornahme unzüchtiger Handlungen beurteilt (BGHSt 15, 276, 278) [BGH 04.01.1961 - 2 StR 534/60].

  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 82/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei

    Die Absicht, einen bei Tatbegehung nicht anwesenden späteren Erwerber der pornographischen Aufnahme als "anderen" sexuell zu erregen, reicht aus (OLG Koblenz NJW 1979, 1467; vgl. auch BGHSt 15, 276).
  • BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Zwar braucht die Tat noch nicht in Einzelheiten festgelegt zu sein; wenn es dem Anstifter auf die Person des Opfers nicht ankommt, braucht auch dieses nicht individuell bezeichnet zu sein (BGHSt 15, 276, 277) [BGH 04.01.1961 - 2 StR 534/60].
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1995 - 1 Ss 22/95
    Für den Gehilfenvorsatz (wie für den des Anstifters) genügt die Vorstellung von den wesentlichen Merkmalen und Grundzügen der Haupttat im Sinne eines umrißhaften Tatbildes (Dreher/Tröndle aaO § 27 Rdn. 9; § 26 Rdn. 6; BGHSt 15, 276; 34, 63; BGH bei Dallinger MDR 1955, 143).
  • BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72

    Strafausschließender freiwilliger Rücktritt von der Verabredung einer Straftat -

    Die Tat war hinreichend bestimmt (vgl. BGHSt 15, 276).
  • BGH, 10.03.1976 - 2 StR 739/75

    Vorliegen des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei Verfolgung

    Das reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (vgl. etwa BGHSt 5, 147; 15, 276).
  • BGH, 31.10.1961 - 5 StR 432/61

    Rechtsmittel

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