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   BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60   

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BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60 (https://dejure.org/1960,121)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1960 - 4 StR 453/60 (https://dejure.org/1960,121)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1960 - 4 StR 453/60 (https://dejure.org/1960,121)
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§ 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 291
  • NJW 1961, 519
  • MDR 1961, 428
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Zu Unrecht wendet sich die Revision unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats in BGHSt 7, 287 dagegen, daß der Angeklagte wegen versuchten Mordes - statt nur wegen versuchten Totschlags - verurteilt worden ist.

    Durch das zur Erreichung des genannten Ziels verwandte Mittel unterscheidet sich dieser Sachverhalt wesentlich von dem in BGHSt 7, 287 abgeurteilten Fall.

  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Jenem Urteil lag jedoch, wie der Senat in der nicht veröffentlichten Entscheidung 4 StR 342/57 vom 23. August 1957 hervorgehoben hat, ein besonders gearteter Fall pflichtwidrigen Unterlassens zugrunde: Der Täter hatte mit seinem Kraftwagen nachts auf einsamer Landstraße fahrlässig einen Menschen überfahren und war dann, ohne dem Schwerverletzten Hilfe zu leisten, weitergefahren, um sich der Aufdeckung seiner Täterschaft und der baldigen Ergreifung zu entziehen.

    Hieran hält der Senat nicht fest; er ist vielmehr wie im Urteil vom 23. August 1957 (4 StR 342/57) und auch schon früher (LM Nr. 30 zu § 211 StGB ) der Ansicht, daß in Verdeckungsabsicht auch tötet, wer das Leben eines Verfolgers oder eines sich seiner Flucht entgegenstellenden Menschen vernichtet, um unerkannt zu entkommen und sich dadurch der Strafverfolgung wegen einer anderen Tat zu entziehen.

  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 559/59

    Widerlegung eines Sachverständigengutachtens durch eigene Sachkunde des Gerichts

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Die aufgezeigten Ungereimtheiten lassen es möglich erscheinen, daß das Schwurgericht den Begriff der bewußten Fahrlässigkeit von dem des bedingten Vorsatzes nicht klar genug geschieden hat (vgl. BGHSt 7, 363, 369; ferner BGH 4 StR 559/59 vom 4. März 1960 mit einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).

    Im Urteil 4 StR 559/59 vom 4. März 1960 hat er allerdings in einem ähnlich gelagerten Fall das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht mit der Begründung verneint, daß nach den Vorstellungen des Angeklagten der Tod des Polizeibeamten, der dem Angeklagten auf die Motorhaube seines Wagens gesprungen war, um ihn von dort aus durch Griffe in das Lenkrad an der Fortsetzung der Flucht zu hindern, und deshalb vom Angeklagten durch plötzliches Bremsen abgeschüttelt wurde, nur die Flucht ermöglichen, nicht aber die Entdeckung der anderen Straftat (des Fahrens in Trunkenheit) verhindern sollte (vgl. auch BGH 4 StR 110/59 vom 5. Juni 1959 in VRS 17, 187, 190).

  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Im übrigen hat das Schwurgericht übersehen, daß im Urteilssatz neben dem Schuldspruch wegen Vergehen für eine Verurteilung wegen Übertretung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung kein Raum ist (§§ 49 StVO , 71 StZVO; statt vieler BGHSt 6, 25).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    § 211 StGB n.F. will bestimmte, ob des Beweggrunds, der Ausführungsart oder des Zwecks besonders verwerflicher Fälle der Tötung als Mord geahndet wissen (BGHSt 9, 385, 388/389; 11, 139, 143).
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Als besonders verwerflich sieht das Gesetz auch die Vernichtung eines Menschenlebens zum Zwecke der Verdeckung einer anderen Straftat an (einer eigenen des Täters oder einer fremden - BGHSt 9, 180), weil eine solche Tat im höchsten Maße gewissenlos und verabscheuungswürdig ist.
  • RG, 07.06.1934 - 2 D 461/34

    1. Bedeutet "in Gebrauch nehmen" i. S. der VO. gegen unbefugten Gebrauch von

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Daran ändert sich nichts deshalb, weil der Angeklagte auch durch sein dem Tötungsversuch vorausgegangenes und das ihm nachfolgende Verhalten gegen die §§ 248b StGB , 24 Abs. 1 Nr. 2 StVG verstoßen hat (vgl. dazu RGSt 59, 318; 68, 216; BGH VRS 4, 133).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Ihm steht gleich, wer einen sich ihm auf der Flucht entgegenstellenden Menschen tötet, um einer Festnahme zu entgehen, von der er die Entdeckung oder Aufklärung früherer von ihm begangener strafbarer Verfehlungen befürchtet (Urteil des erkennenden Senats in BGHSt 11, 268, 270 und in LM Nr. 30 zu § 211 StGB ; vgl. dazu Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch 9. Aufl. 1959, Anm. V 3 b zu § 211 StGB ).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    § 211 StGB n.F. will bestimmte, ob des Beweggrunds, der Ausführungsart oder des Zwecks besonders verwerflicher Fälle der Tötung als Mord geahndet wissen (BGHSt 9, 385, 388/389; 11, 139, 143).
  • BGH, 05.06.1959 - 4 StR 110/59

    Beinamputation - Vegetatives Nervensystem - Herabsetzung der Selbstbeherrschung -

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
    Im Urteil 4 StR 559/59 vom 4. März 1960 hat er allerdings in einem ähnlich gelagerten Fall das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht mit der Begründung verneint, daß nach den Vorstellungen des Angeklagten der Tod des Polizeibeamten, der dem Angeklagten auf die Motorhaube seines Wagens gesprungen war, um ihn von dort aus durch Griffe in das Lenkrad an der Fortsetzung der Flucht zu hindern, und deshalb vom Angeklagten durch plötzliches Bremsen abgeschüttelt wurde, nur die Flucht ermöglichen, nicht aber die Entdeckung der anderen Straftat (des Fahrens in Trunkenheit) verhindern sollte (vgl. auch BGH 4 StR 110/59 vom 5. Juni 1959 in VRS 17, 187, 190).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 131/55
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Als typische Beispiele seien genannt: Tötung des Tatzeugen, um unentdeckt zu bleiben; Tötung des verfolgenden Polizeibeamten, um unerkannt zu entkommen (BGHSt 11, 268; 15, 291); Tötung des Tatopfers, damit nicht durch dessen Schreie Dritte aufmerksam werden.

    Das gilt um so mehr, wenn es sich bei der zu verdeckenden Tat um ein verhältnismäßig geringfügiges Delikt handelt (vgl BGHSt 15, 291).

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    a) Einen Verdeckungsmord im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB begeht, wer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände, insbesondere zur Täterschaft, geben könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 ? 4 StR 541/18, NStZ 2019, 605 Rn. 14; Beschluss vom 15. Februar 2017 ? 2 StR 162/16, NStZ 2017, 462, 463; Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; Urteil vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 f.).
  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Solange der Täter subjektiv davon ausgeht, dass die Umstände der Tat noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang bekannt sind, kommt eine Tötung aus Verdeckungsabsicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14 f.; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 f.).

    In Fällen, in denen eine befürchtete Ergreifung aus der allein maßgeblichen Sicht des Täters zugleich die Aufdeckung der eigenen Tatbeteiligung zur Folge haben kann, besteht vielmehr notwendigerweise ein enger Zusammenhang zwischen Flucht und Tatverdeckung, aufgrund dessen die Absicht zu fliehen in aller Regel auch den bestimmenden Willen umfasst, die eigene Täterschaft zu verdecken (vgl. BGH, Urteile vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 f.; vom 20. September 1996 - 2 StR 278/96, NStZ-RR 1997, 132; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, aaO; vgl. Schneider in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 211 Rn. 224; Rissing-van Saan/Zimmermann in LK-StGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 48).

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    In der Rechtsprechung ist einerseits anerkannt, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter Verdeckungsabsicht haben kann (BGHSt 15, 291; BGH GA 1962, 143; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78), ist aber andererseits schon entschieden worden, Mittel der Verdeckung müsse gerade der Tod des anderen sein.

    Schon in BGHSt 15, 291 ließ jedoch derselbe Senat bedingten Tötungsvorsatz genügen (aaO S. 294: "nahm der Angeklagte den Tod des Beamten als Mittel in Kauf"); das ist ständige Rechtsprechung.

    Wenn in BGHSt 15, 291 nur von dem "sich ihm auf der Flucht entgegenstellenden Menschen" (aaO S. 295) die Rede ist, so rührt das von der konkreten Fallgestaltung her.

    Die Entscheidung BGHSt 15, 291 löste sich auch insoweit von BGHSt 7, 287, als der Senat zwischen dem "tätlichen Angriff" und dem "bloße(n) pflichtwidrigen Unterlassen der Hilfeleistung" unterschied (aaO S. 296).

  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Glaubt er mit der Tötung eine günstige Beweisposition aufrecht erhalten oder seine Lage verbessern zu können, so reicht das für die Annahme der Verdeckungsabsicht aus, selbst wenn er bereits als Täter der Vortat verdächtigt wird (vgl. LK-Jähnke, StGB, 11. Aufl., § 211 Rn. 16 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 insoweit in BGHSt 28, 18 nicht abgedruckt), da die Tatumstände - nach seinem Wissen - noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt waren (vgl. BGHSt 15, 291, 296).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 11, 268, 270 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 15, 291, 297 [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60]; 21, 283) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluß über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGH NJW 1999, 1039, 1041; BGHSt 41, 358, 360; Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 71).

    Jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, daß er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296; BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 28, 18 ff.).

    Hierbei ging der Angeklagte - zutreffenderweise - subjektiv (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 583) davon aus, daß ohne die Aussage der Geschädigten P. bei der Polizei die Tatumstände noch nicht für eine Strafverfolgung zureichend aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296).

    Damit waren auch objektiv die Tatumstände nicht in einem für eine Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt (vgl. BGHSt 15, 291, 296).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Ein Verdeckungsmord kann aber grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn der Tod "lediglich" eine billigend in Kauf genommene Folge der zum Zweck der Verdeckung vorgenommenen Handlung - hier: das Würgen zum Zwecke der Selbstbefreiung und Flucht - ist (vgl. BGHSt 11, 268, 270; 15, 291; Jähnke in LK StGB 10. Aufl. § 211 Rdn. 24 m.w.Nachw.), und zwar auch dann, wenn von der oder dem Getöteten selbst eine Entdeckung nicht zu befürchten war (BGHSt 41, 358).

    Wegen des engen notwendigen Zusammenhangs zwischen Tatverdeckung und Flucht umfaßt bei einer derartigen Fallgestaltung die Absicht zu fliehen in der Regel auch den bestimmenden Willen, die eigene Täterschaft zu verdecken (vgl. BGHSt 15, 291, 294/295; BGH NStZ-RR 1997, 132; Horn in SK - StGB - Stand nach der 44. Lieferung - § 211 Rdn. 6).

    Die hohe Strafe für Verdeckungsmord hat ihren Grund nicht nur darin, daß die Vernichtung eines Menschenlebens zum Zweck der Verdeckung einer anderen Straftat im Sinne einer den Mord kennzeichnenden besonderen Verwerflichkeit im höchsten Maß gewissenlos und verabscheuungswürdig ist (vgl. BGHSt 15, 291, 295; BGHSt 41, 358, 360/361).

  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher

    Die als Beleg hierfür herangezogene Entscheidung BGHSt 15, 291, 296 betrifft, ebenso wie schon die Entscheidung OGH NJW 1950, 195 (vgl. auch BGHSt 7, 287, 290 sowie die Übersichten bei Geilen in Festschrift für Lackner S. 570, 588 ff und bei Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 32a) einen Fall, bei dem es auf die hier zu entscheidende Frage der Verdeckungsabsicht aus Furcht vor außerstrafrechtlichen Folgen einer Tat nicht ankam.

    Soweit z.B. ausgeführt ist, dem Täter ginge es darum, "einer Strafverfolgung zu entgehen" (BGHSt 15, 291, 296), ist dies die Schilderung der in jenen Fällen gegebenen konkreten Situation.

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

    Demgemäß ist auch nicht zu verlangen, daß über die zur Tötung geeignete Handlung hinaus auch der Todeserfolg, also der Tod selbst, als Mittel zur Begehung der weiteren Tat dienen soll (Lackner, StGB 19. Aufl. § 211 Rdn. 15; Geilen aaO S. 583; Schall JuS 1990, 623, 625; für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vgl. auch BGHSt 11, 268, 270; 15, 291, 297; BGH NJW 1968, 660, 662).
  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21

    Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 356/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: Vorliegen, aufgedeckte Tat, subjektive Sicht des

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten

  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78

    Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" - Verdeckung der Täterschaft zugleich als

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 600/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 227/98

    Betrachtung von einer Persönlichkeitsstörung und von Alkoholeinfluss als länger

  • BGH, 28.06.1972 - 2 StR 140/72

    Anforderungen an die Bemessung des Strafmaßes für den Versuch der Ermordung

  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 302/78

    Nichtkenntnis der Strafverfolgungsbehörden von Straftaten des Täters

  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - Fehlendes Bewusstsein infolge eines sich

  • BGH, 14.02.1974 - 4 StR 661/73

    Vereinbarkeit bedingten Tötungsvorsatzes mit Absicht erfordernden Mordmerkmalen

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 536/72

    Mangelhafte Akustik des Schwurgerichtssaales - Tatmehrheit oder Tateinheit

  • BGH, 22.06.1972 - 4 StR 140/72

    Schüsse auf einen Verfolger - Tötung in Verdeckungsabsicht - Der innere

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70

    Erstreckung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) auf die Mordmerkmale zur

  • BGH, 21.03.1967 - 1 StR 671/66

    Verurteilung wegen Eigentumsdelikten und Vermögensdelikten - Verletzung der

  • BGH, 08.03.1966 - 1 StR 596/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit

  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 450/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78

    Vereinbarkeit von Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht - Zur Frage der

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Aufgabe des zunächst gefassten direkten

  • BGH, 24.06.1969 - 1 StR 47/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordversuchs in Tateinheit mit

  • BGH, 15.06.1962 - 4 StR 125/62

    Voraussetzungen der strafgerichtlichen Verurteilung wegen versuchten Mordes in

  • BGH, 08.05.1962 - 5 StR 168/62

    Abgrenzung zwischen Beamtennötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt -

  • BGH, 03.12.1974 - 5 StR 547/74

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes sowie wegen versuchter fortgesetzter

  • BGH, 21.05.1974 - 1 StR 112/74

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub sowie wegen

  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 562/73

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Rüge der Verletzung sachlichen Rechts -

  • BGH, 14.12.1972 - 4 StR 550/72

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Gewaltunzucht an einem Kinde - Anforderungen

  • BGH, 19.04.1966 - 1 StR 628/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einen Kind und wegen

  • BGH, 19.11.1963 - 1 StR 448/63

    Bedingter Tötungsvorsatz auf Grund zweckgerichteten Handelns - Anforderungen an

  • BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1961 - 4 StR 322/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1974 - 2 StR 215/74

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, gemeinschaftlichen Diebstahls mit

  • BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63

    Rechtsmittel

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