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   BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60   

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BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60 (https://dejure.org/1961,625)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1961 - 1 StR 598/60 (https://dejure.org/1961,625)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - 1 StR 598/60 (https://dejure.org/1961,625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern an Jugendliche zum Herumfahren - Verletzung der dem Führer eines Kraftfahrzeugs in dieser Eigenschaft obliegenden Pflichten - Zweck der Maßnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 316
  • NJW 1961, 683
  • MDR 1961, 518
  • DB 1961, 605
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60
    Die Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Gesetzesverletzungen des Täters und setzt damit die Gefahr künftiger Verkehrsstraftaten dieses Angeklagten voraus (BGHSt 7, 165, 168) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].

    Über diese Feststellung hinaus wird keine besondere Prüfung der weiteren Frage verlangt, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich ist, um die Allgemeinheit vor den durch den ungeeigneten Kraftfahrer künftig drohenden Gefahren zu schützen (BGHSt 7, 165, 173, 177) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60
    Die Sachlage war also anders als in den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof bisher bei im übrigen gleicher rechtlicher Auffassung in der Grundsatzfrage der Vereinbarkeit von Strafaussetzung zur Bewährung und Entziehung der Fahrerlaubnis einen sachlichen Widerspruch in den Feststellungen bejaht hat (vgl. BGH 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955, mitgeteilt bei Martin DAR 56, 66; BGH 4 StR 446/58 vom 13. Februar 1959, mitgeteilt bei Martin DAR 60, 69; BGH VRS 17, 36, 37 und BGH 4 StR 232/60 vom 22. Juli 1960).
  • BGH, 23.06.1955 - 4 StR 234/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60
    Die Sachlage war also anders als in den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof bisher bei im übrigen gleicher rechtlicher Auffassung in der Grundsatzfrage der Vereinbarkeit von Strafaussetzung zur Bewährung und Entziehung der Fahrerlaubnis einen sachlichen Widerspruch in den Feststellungen bejaht hat (vgl. BGH 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955, mitgeteilt bei Martin DAR 56, 66; BGH 4 StR 446/58 vom 13. Februar 1959, mitgeteilt bei Martin DAR 60, 69; BGH VRS 17, 36, 37 und BGH 4 StR 232/60 vom 22. Juli 1960).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 446/58

    Möglichkeit der Fassung eines Präsidialbeschlusses im Umlaufverfahren -

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60
    Die Sachlage war also anders als in den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof bisher bei im übrigen gleicher rechtlicher Auffassung in der Grundsatzfrage der Vereinbarkeit von Strafaussetzung zur Bewährung und Entziehung der Fahrerlaubnis einen sachlichen Widerspruch in den Feststellungen bejaht hat (vgl. BGH 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955, mitgeteilt bei Martin DAR 56, 66; BGH 4 StR 446/58 vom 13. Februar 1959, mitgeteilt bei Martin DAR 60, 69; BGH VRS 17, 36, 37 und BGH 4 StR 232/60 vom 22. Juli 1960).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Abgesehen davon ist es gedanklich nicht unvereinbar, daß der Tatrichter zwar die vorzeitige Entlassung der Angeklagten wegen möglichen Wohlverhaltens in der Strafhaft ins Auge faßt, gleichwohl aber die Anordnung der Zulässigkeit von Polizeiaufsicht für geboten hält (vgl. BGHSt 15, 316 zum Verhältnis von Strafaussetzung zur Bewährung und gleichzeitigem Entzug der Fahrerlaubnis).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 7. Februar 1961 (1 StR 598160 = BGHSt 15, 316), auf das sich das Oberlandesgericht Düsseldorf zur Begründung seiner Rechtsauffassung beruft, betraf die Frage einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung, wenn - bei Verhängung einer Freiheitsstrafe mit Bewährung - allein die Anordnung der Maßregel angegriffen wird.

    Die Ungeeignetheit muß noch zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bestehen, und vom Täter müssen weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sein (s. BGHSt 7, 165, 175 ff.; 15, 316, 319; BGH StV 1994, 314, 315; 1995, 301; 1999, 18; 1999, 18, 19).

    Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, daß sich die Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln nach den §§ 69, 69 a StGB - auch wegen charakterlicher Ungeeignetheit - nicht gegenseitig ausschließen (vgl. BGHSt 15, 316, 318 f. ("scheinbarer Gegensatz"); s. auch BGH VRS 25, 426, 428; 28, 420, 423; 29, 14,15; OLG Celle MDR 1956, 693; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 495; OLG Hamburg NJW 1963, 459, 460; OLG Hamm DAR 1955, 254, 255; OLG Köln NJW 1956, 113; OLG Stuttgart NJW 1956, 1119 f; aus der Literatur s. etwa Grethlein DAR 1957, 253, 256; Hentschel, Trunkenheit Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdn. 648; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 56 Rdn. 12, § 69 Rdn. 21; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 56 Rdn. 2, § 69 Rdn. 5; Lackner/Kühl aaO § 56 Rdn. 7, § 69 Rdn. 4).

  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63

    Blutprobe

    Bietet ein solcher Täter aber gleichwohl die "Gewähr", also die Gewißheit, daß er derartige Straftaten in Zukunft nicht mehr begehen wird, so wird bei ihm von Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Zeitpunkt der Urteilsfindung (BGHSt 7, 165, 175 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54] ; BGH VRS 10, 447) nicht gesprochen werden können; in einem solchen Fall ist für die Entziehung der Fahrerlaubnis kein Raum (BGHSt 15, 316, 320) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60] .

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch möglich, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn trotz Aussetzungswürdigkeit nur mit Rücksicht auf das öffentliche Interesse von der Strafaussetzung abgesehen wird (BGHSt 15, 316, 320) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60] .

  • OLG Dresden, 15.07.2005 - 2 Ss 701/04

    Keine Bewährung für Trunkenheitsfahrerin

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  • OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 2b Ss 229/99

    Beschränkung der Berufung auf die Strafaussetzung zur Bewährung

    Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Sperrfrist nicht auf Grund charakterlicher, sondern körperlicher Mängel angeordnet wird, erscheint es vereinbar, die dem Angeklagten wohltätige Maßnahme des § 56 StGB und die ihm nachteilige der §§ 69, 69a Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB zugleich anzuordnen (BGHSt 15, 316, 318).
  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

    Dabei ist auch der Mitfahrer vor Angriffen eines anderen Mitfahrers oder des Führers des Kraftfahrzeugs geschützt, und der Anwendung der Vorschrift steht auch nicht entgegen, wenn der Tatentschluß erst während der Fahrt gefaßt wird (BGHSt 13, 27; 15, 322) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60].
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 306/72

    Die Voraussetzungen der Beihilfe - Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

    Die Bedenken der Revision dagegen, daß diese beiden Angeklagten unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs zur Begehung von Raub einen Angriff auf die Entschlußfreiheit des Mitfahrers Br. unternommen haben, sind offensichtlich unbegründet (vgl. BGHSt 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 15, 322) [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60].
  • OLG Bremen, 28.04.1980 - 5 WF 30/80
    Während eine Auffassung besagt, daß es dem Gedanken aus § 8 BRAGO, § 12 GKG, § 4 ZPO entspreche, Kosten für die Wertberechnung unberücksichtigt zu lassen, soweit sie den Charakter von Nebenforderungen haben (OLG Celle NJW 1961, 683; OLG Hamm Rpfleger 1966, 99 [Ls]; OLG Frankfurt NJW 1969, 102; OLG Düsseldorf NJW 1973, 1006; Riedel/Sußbauer, BRAGO 4. Aufl. § 36 Anm. 5 mwN; Lappe, Kostenrechtsprechung Nr. 25 zu § 4 ZPO), geht eine andere Meinung davon aus, daß § 36 Abs. 1 BRAGO als Ausnahmevorschrift zu den Streitwertvorschriften gemäß § 8 BRAGO, § 12 GKG, § 4 ZPO anzusehen, und daher nur der Ansatz einer Vergleichsgebühr hinsichtlich der Ehesache verboten sei, nicht aber hinsichtlich einer Einigung über vermögensrechtliche Ansprüche, zu denen auch eine Vereinbarung über die Kosten gehöre (OLG München NJW 1960, 1959; Gerold/Schmidt, aaO § 36 Anm. 3; Schumann/Geißinger, aaO § 36 Anm. 1).
  • BGH, 15.02.1977 - 5 StR 719/76

    Anforderungen an die Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen - Entziehung der

    Die Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung schließt aus den in BGHSt 15, 316 ff näher dargelegten Gründen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht aus.
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 334/62

    Rechtsmittel

    Dabei übersieht sie, daß es dem Tatrichter trotz dieses mit der Strafbemessung verfolgten Besserungs- und Abschreckungszweckes nicht verwehrt war, zum Schutze der Allgemeinheit die Sicherungsmaßregeln anzuordnen, die nach seiner Ansicht erforderlich sind, um den Angeklagten im Falle seines Versagens vor neuen Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu bewahren (vgl. u.a. BGHSt 15, 316 zum Verhältnis von § 23 StGB und § 42 m StGB).
  • BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61

    Verurteilung wegen Notzucht - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der

  • BGH, 26.04.1968 - 4 StR 83/68

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Übertretung

  • BGH, 09.04.1965 - 4 StR 144/65

    Anforderungen an "zwingende" Gründe für eine Verurteilung - Verstoß gegen

  • BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65

    Vereidigung eines Zeugen im Verfahren wegen fahrlässiger Verkehrsverstöße -

  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 488/70

    Begründung eines Berufsverbots für Makler wegen Betruges in mehreren Fällen -

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