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   BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60   

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BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60 (https://dejure.org/1961,643)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1961 - 4 StR 490/60 (https://dejure.org/1961,643)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1961 - 4 StR 490/60 (https://dejure.org/1961,643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten - Tatbestandsvorsatz des Vorteilgebers bei der Bestechung nach § 333 Strafgesetzbuch (StGB) - Schwere Bestechlichkeit des Beamten bei Nichterkennen der Pflichtwidrigkeit der von ihm erwarteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 352
  • NJW 1961, 886
  • MDR 1961, 522
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Vielmehr ist dies bereits vorher dessen ständiger Standpunkt, auch abgesehen von RGSt 39, 193, gewesen, wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 15, 88 dargelegt ist.

    Gegen diese Ausführungen, denen auch der Bundesgerichtshof in einzelnen Entscheidungen gefolgt ist, sind im Schrifttum mit Recht Bedenken geltend gemacht worden, besonders von Eberhard Schmidt, Die Bestechungstatbestände in der Höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879 bis 1959 (1960), und neuerdings auch von Klug JZ 1960 S. 724 ff. Diese Bedenken hat auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 15, 88 und 2 StR 177/60 vom 27. Oktober 1960 anerkannt, indem er ausführt, daß der Hinweis, der Beamte könne schon wegen des gewährten oder erwarteten Vorteils nicht unbefangen an die von ihm zu treffende Entscheidung herangehen, nach der Lebenserfahrung häufig zutreffen möge, in dieser Allgemeinheit aber sicher nicht richtig sei.

    Es ist mithin auch unerheblich, ob ein anderer Beamter, der keinen Vorteil angenommen hat, ebenso entschieden hätte (BGHSt 15, 88, 92) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60].

    Mithin muß im Einzelfall genau festgestellt werden, welche Vorstellungen über den Zweck der Vorteilsgewährung und deren Annahme bei den Beteiligten bestanden haben (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; ebenso die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60] und 2 St R 177/60 vom 27. Oktober 1960, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Schwere Bestechlichkeit des Beamten kann auch dann vorliegen, wenn der Vorteilgeber die Pflichtwidrigkeit der von ihm erwarteten Amtshandlung nicht erkennt (im Anschluß an RGSt 77, 75, 77).

    Von der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts weichen die Urteile RGSt 74, 251 und 77, 75 lediglich in der Begründung , nicht im Ergebnis ab, und zwar insofern, als hier ausgeführt wurde, der Beamte verstoße deshalb gegen seine Amtspflicht, weil er an die Entscheidung nicht unbefangen, sondern mit der inneren Belastung herangehe, die für ihn in dem gewährten oder erwarteten Vorteil liege, und durch eine solche Belastung sein Urteil regelmäßig getrübt werde.

    Der Geschenkgeber braucht vielmehr nur zu wissen, daß die Handlung überhaupt eine Amtshandlung ist (RGSt 77, 75, 77).

  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Sie entspricht nicht nur der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, wie sie in RGSt 74, 251, 77, 75 zum Ausdruck gelangt ist.

    Von der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts weichen die Urteile RGSt 74, 251 und 77, 75 lediglich in der Begründung , nicht im Ergebnis ab, und zwar insofern, als hier ausgeführt wurde, der Beamte verstoße deshalb gegen seine Amtspflicht, weil er an die Entscheidung nicht unbefangen, sondern mit der inneren Belastung herangehe, die für ihn in dem gewährten oder erwarteten Vorteil liege, und durch eine solche Belastung sein Urteil regelmäßig getrübt werde.

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Dieses Bewußtsein muß im Sinne der Entscheidung BGHSt 10, 35 ff "tatbestandsbezogen" sein, sich also auf das dem Tatbestand des § 332 StGB zugrunde liegende Verbot beziehen.
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Gegen diese Ausführungen, denen auch der Bundesgerichtshof in einzelnen Entscheidungen gefolgt ist, sind im Schrifttum mit Recht Bedenken geltend gemacht worden, besonders von Eberhard Schmidt, Die Bestechungstatbestände in der Höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879 bis 1959 (1960), und neuerdings auch von Klug JZ 1960 S. 724 ff. Diese Bedenken hat auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 15, 88 und 2 StR 177/60 vom 27. Oktober 1960 anerkannt, indem er ausführt, daß der Hinweis, der Beamte könne schon wegen des gewährten oder erwarteten Vorteils nicht unbefangen an die von ihm zu treffende Entscheidung herangehen, nach der Lebenserfahrung häufig zutreffen möge, in dieser Allgemeinheit aber sicher nicht richtig sei.
  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Der 4. Strafsenat tritt ihnen bei (vgl. auch seine Entscheidung BGHSt 11, 125, 130) [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57].
  • RG, 05.10.1906 - V 483/06

    1. Ist bei der passiven Bestechung Mittäterschaft des Beamten und eines

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Vielmehr ist dies bereits vorher dessen ständiger Standpunkt, auch abgesehen von RGSt 39, 193, gewesen, wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 15, 88 dargelegt ist.
  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden,

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Mithin muß im Einzelfall genau festgestellt werden, welche Vorstellungen über den Zweck der Vorteilsgewährung und deren Annahme bei den Beteiligten bestanden haben (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; ebenso die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60] und 2 St R 177/60 vom 27. Oktober 1960, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • RG, 07.11.1884 - 2578/84

    1. Begriff der "bestimmten" nicht pflichtwidrigen Amtshandlung im Sinne des §.

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Mithin muß im Einzelfall genau festgestellt werden, welche Vorstellungen über den Zweck der Vorteilsgewährung und deren Annahme bei den Beteiligten bestanden haben (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; ebenso die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60] und 2 St R 177/60 vom 27. Oktober 1960, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • RG, 25.02.1889 - 224/80

    1. Kann eine freiwillig und mit Kenntnis des Mangels jeder Verpflichtung gewährte

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
    Mithin muß im Einzelfall genau festgestellt werden, welche Vorstellungen über den Zweck der Vorteilsgewährung und deren Annahme bei den Beteiligten bestanden haben (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; ebenso die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60] und 2 St R 177/60 vom 27. Oktober 1960, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • RG, 16.12.1898 - 3940/98

    1. Begriff a. des geforderten, b. des für eine Amtspflichtverletzung geforderten

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Im Einzelfall muß dazu auch festgestellt werden, welche Vorstellungen über den Zweck der Vorteilsgewährung und deren Annahme bei den Beteiligten bestanden haben (vgl. BGHSt 15, 352, 355).
  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Ermessensbeamter schon dann pflichtwidrig handelt, wenn er Geschenke in der Erkenntnis angenommen hat, der Schenker erwarte von ihm die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung (BGHSt 11, 125, 130 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 15, 88 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 15, 352, 353 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; NJW 1960, 830).

    Nicht notwendig ist es, daß der Beamte auch tatsächlich pflichtwidrig gehandelt hat; denn das für den Tatbestand des § 332 StGB Wesentliche ist nicht die Verfälschung des Staatswillens, wenn auch die Strafdrohung mittelbar einer solchen Verfälschung vorbeugt, sondern der Abschluß der Unrechtsvereinbarung, bzw. die auf einen solchen Abschluß zielende Erklärung (vor allem Annehmen, Sichversprechenlassen) (vgl. auch BGHSt 15, 88, 97, 98 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 184 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]; 15, 353, 355 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; 10, 237 [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57]und NJW 1960, 830).

    Ebensowenig ist es erforderlich, daß der Beamte zu einer pflichtwidrigen Handlung innerlich bereit ist (BGHSt 11, 125, 130 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 15, 88, 93 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 353, 356) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60].

    Die Feststellung dieser Unrechtsvereinbarung läßt sich nicht durch den allgemeinen Hinweis auf die innere Belastung ersetzen, in der sich ein Ermessensbeamter, dem ein Vorteil gewährt oder versprochen worden ist, häufig befindet (BGHSt 15, 88, 93 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 239 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60]; 15, 353, 355 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]und BGH 1 StR 357/61 vom 17. Oktober 1961).

    Der Bundesgerichtshof hat dieses Erfordernis beim Tatbestand des § 332 StGB in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt und es deshalb für nicht ausreichend erachtet, wenn sich der Vorteilgeber nur das allgemeine Wohlwollen und die Geneigtheit des Beamten sichern wollte (BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 185 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]; 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239, 250 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 353, 355 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]und BGH GA 1959, 374).

  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 260/64

    Rechtsmittel

    Ein Ermessensbeamter handelt pflichtwidrig im Sinne des § 332 StGB, wenn er nennenswerte Geschenke in der Erkenntnis annimmt, der Schenker erwarte von ihm die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung (BGHSt 11, 125, 130 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 15, 88 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 15, 239, 242 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 352, 353 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; NJW 1960, 830).

    Das für den Tatbestand des § 332 StGB Wesentliche ist nicht die Verfälschung des Staatswillens, sondern der Abschluß einer Unrechtsvereinbarung oder die auf einen solchen Abschluß zielende Erklärung des Beamten (BGHSt 15, 88, 97 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 353 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; NJW 1960, 830).

    Der Beamte braucht auch nicht zu einer pflichtwidrigen Handlung bereit zu sein (BGHSt 11, 125, 130 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 15, 88, 93 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 353, 356) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60].

    Es genügt nicht, wenn sich der Vorteilgeber nur das allgemeine Wohlwollen und die Geneigtheit des Beamten sichern wollte (BGHSt 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 239, 250; 15, 353, 355) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60].

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

    Insoweit hat sie auf die Unrechtsvereinbarung abgestellt und die Frage verneint (BGHSt 15, 88, 97 ff; 15, 239, 242; 15, 352, 356).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Darum genügt es, daß sich der Beamte als käuflich zu erkennen gibt, mag er sich insgeheim auch vornehmen, die pflichtwidrige Handlung nicht zu begehen (BGHSt 15, 88, 97 m.w.N.; vgl. auch BGH LM Nr. 6 zu § 332; BGHSt 11, 125, 130; 14, 123, 130; 15, 239, 242; 15, 352, 354).

    Ihm kann der Anschein der Käuflichkeit für pflichtwidriges Handeln nur dann strafrechtlich zugerechnet werden, wenn die Diensthandlung objektiv pflichtwidrig (BGH LM Nr. 6 zu § 332 m.w.N.) und ihm die Pflichtwidrigkeit bewußt ist (BGHSt 15, 352, 356; Cramer in Schönke-Schröder 21. Aufl. Rdn. 24; Jeschek in LK 10. Aufl. Rdn. 10; Rudolphi in SK Rdn. 10, 17; Dreher/Tröndle 41. Aufl. Rdn. 6 bis 8, 10; Lackner 15. Aufl. Rdn. 5).

  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

    Allerdings muss es sich in den Fällen des § 332 Abs. 3 S. 2 StGB, wie schon vom Landgericht unter Heranziehung der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 15, 239 ff.; 15, 352, 353) richtig bemerkt, um zusätzliche, über die Vereinbarung eines Äquivalenzverhältnisses zwischen den Bestellungen und den Zuwendungen hinausgehende Umstände handeln (so auch Cramer, a.a.O., § 332 Rn. 18; Tröndle-Fischer, a.a.O., § 332 Rn. 6).
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß der Angeklagte die Amtshandlungen, zu denen die geforderte und angenommene Bereitwilligkeitserklärung zur Übernahme einer Bürgschaft in Beziehung stand, als pflichtwidrig erkannte (BGH Urt. vom 8. Dezember 1959 - 1 StR 303/59; S. 3; BGHSt 15, 352, 355 f) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60].

    Unerheblich ist es, ob der Angeklagte bei der Bitte um die Bürgschaft und der Annahme der Bereitschaftserklärung dazu innerlich willens war, pflichtwidrig zu handeln, und ob er das später tat (BGHSt 15, 88 ff; 15, 352, 356) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60].

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Allerdings genügt es nicht für die Bestechungstatbestände, wenn der Beamte sich den Vorteil durch die pflichtwidrige Handlung erst selbst verschaffen soll oder verschafft hat (BGHSt 1, 182); denn einen solchen Vorteil begehrt und erhält er nicht, wie das die §§ 331 ff StGB voraussetzen, von anderer Seite als Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit (BGHSt 15, 217, 222; 15, 352, 355).
  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Es kam nur darauf an, daß der Angeklagte erkannte, daß die ihm angesonnenen Handlungen pflichtwidrig waren (BGHSt 15, 352, 355 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60] unten).
  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64

    Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung

  • BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.02.1975 - II WD 2.74

    Zurückweisung einer Berufung - Schwere passive Bestechung eines Soldaten -

  • BGH, 09.05.1961 - 5 StR 131/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 494/72

    Passive Bestechung und aktive Bestechung - Geschäftsführer der

  • BGH, 04.07.1963 - 2 StR 21/63

    Verurteilung wegen schwerer Bestechlichkeit - Selbstablehnung eines Richters -

  • BGH, 15.11.1966 - 1 StR 403/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Bestechlichkeit und Kuppelei

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 400/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 16.05.1961 - 1 StR 122/61

    Irrige Annahme von Cyren B als untaugliches Mittel für eine Abtreibung -

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