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   BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60   

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BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60 (https://dejure.org/1961,626)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1961 - 1 StR 324/60 (https://dejure.org/1961,626)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1961 - 1 StR 324/60 (https://dejure.org/1961,626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anbringen eines Warenautomatens an einer Hauswand - Mangelhaftigkeit eines Strafbefehls - Verstoß gegen Sitte und Anstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 361
  • NJW 1961, 838
  • MDR 1961, 615
  • JR 1961, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 562/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60
    Der Senat hält daran fest, daß gegen Sitte und Anstand verstößt, wer Mittel oder Gegenstände, die zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten dienen, Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen feilhält, gleichviel, ob andere anstößige Umstände noch hinzutreten oder fehlen (Bestätigung von BGHSt 13, 16).

    Am 16. Mai 1959 forderte ein Polizeibeamter den Angeklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 1959 (BGHSt 13, 16) auf, die - von außen nicht sichtbaren - Gummischutzmittel aus dem Automaten zu entfernen.

    Hieran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. März 1959 - BGHSt 13, 16 - gehindert, wonach Sitte und Anstand allein schon durch das Feilhalten von Gummischutzmitteln in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen verletzt werden - gleichviel, ob andere anstößige Umstände noch hinzutreten oder fehlen; nach dieser Rechtsauffassung wäre die Revision zu verwerfen.

    Dem Bayerischen Obersten Landesgericht ist auch zuzustimmen, daß es für die danach zu treffende Sachentscheidung darauf ankommt, ob man - mit dem Bundesgerichtshof (BGHSt 13, 16) - Sitte und Anstand schlechthin als verletzt ansieht, wenn Gummischutzmittel in Außenautomaten feilgehalten werden, oder ob man - der früheren, auch vom vorlegenden Gericht vertretenen Rechtsauffassung folgend - in dem Feilhalten von Gummischutzmitteln in Außenautomaten einen Verstoß gegen Sitte und Anstand nur dann findet, wenn noch besondere Umstände hinzutreten.

    Dagegen wäre die Revision zu verwerfen, wenn man der in BGHSt 13, 16 ausgesprochenen Rechtsansicht folgt.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht meint, die Neufassung des § 41 a GewO durch das Vierte Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 5. Februar 1960 (BGBl I 61) stehe der Aufrechterhaltung der vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 13, 16 niedergelegten Rechtsauffassung entgegen.

    Er hält daher an seiner in BGHSt 13, 16 mitgeteilten Rechtsauffassung und ihrer Begründung fest.

  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60
    Diese Ansicht teilt der Senat ebensowenig wie die in Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. insbesondere Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1960 - NJW 1960, 1407 -, Vorlegungsbeschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Juli 1960 - NJW 1960, 1416 - und Vorlegungsbeschluß des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3. November 1960 - (1) Ss 250/60 und auch teilweise im Schrifttum (u.a. Potrykus, RdJ 1959, 311; Münzautomat 1960, 120; MDR 1960, 726 und Kohlhaas, DVBl 1959, 498 [BVerwG 07.11.1958 - VII C 14/57]; Münzautomat 1960, 81) geäußerten Bedenken.
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60
    Wissen anderer schamvoll zu verbergen, verlangen Sitte und Anstand (so schon Großer Senat für Strafsachen in BGHSt 11, 67, 71) [BGH 18.11.1957 - GSSt - 2/57].
  • BVerwG, 07.11.1958 - VII C 14.57
    Auszug aus BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60
    Diese Ansicht teilt der Senat ebensowenig wie die in Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. insbesondere Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1960 - NJW 1960, 1407 -, Vorlegungsbeschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Juli 1960 - NJW 1960, 1416 - und Vorlegungsbeschluß des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3. November 1960 - (1) Ss 250/60 und auch teilweise im Schrifttum (u.a. Potrykus, RdJ 1959, 311; Münzautomat 1960, 120; MDR 1960, 726 und Kohlhaas, DVBl 1959, 498 [BVerwG 07.11.1958 - VII C 14/57]; Münzautomat 1960, 81) geäußerten Bedenken.
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61
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  • BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62

    Strafbarkeitsregelung über das Anbieten von Mitteln zur Verhütung von

    Da es mit dieser Rechtsansicht in Gegensatz zu den Entscheidungen BGHSt 13, 16, BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343 (= NJW 1962, 162 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 195/61] Nr. 12), möglicherweise auch zu dem Beschluß BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15 zu treten meint, hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Immerhin kann den Entscheidungen BGHSt 15, 361 und BGHSt 16, 343, die den durch § 41 a GewO geschaffenen Rechtszustand - wenn such unter anderem Gesichtspunkt - eigens behandeln, eine dem Vorlegungsbeschluß entgegengesetzte Rechtsauffassung entnommen werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 StGB).

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschluß BGHSt 15, 361 so verstanden (NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61] Nr. 15).

    Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon in dem Beschluß BGHSt 15, 361, 368 ausgesprochen.

    +) BJM 7520 - 12 - 32854/60 vom 17. September 1960, mitgeteilt MBl NW 1960, 2979; Dünnebier JR 1961, 387; Fuhr GewO § 41 a, 3; Kohlhaas bei Erbs, GewO § 41 a, 1; Rother, GewArch 1960, 247.

  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof wiederholt das Vorliegen einer entscheidungserheblichen Divergenz bejaht (vgl. BGHSt 15, 361; 23, 377, 378 ff.; 33, 394, 396; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 1977, 276), einen Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen jedoch für den Fall erwogen, daß die anderweitigen Rechtsänderungen es schlechterdings ausgeschlossen erscheinen lassen, die Rechtsfrage anders als nunmehr beabsichtigt zu entscheiden (BGHSt 33, 394, 396; vgl. auch Hannich aaO; Hanack aaO S. 168) bzw. die Änderung eine grundlegend neue Rechtslage geschaffen hat (BGHSt 23, 377, 378 f.; 39, 288, 289 = JR 1994, 121 m. abl.

    Die im Jahre 1998 erfolgte Neufassung der erst 1996 erlassenen Vorschriften hat daher keinen neuen Rechtszustand geschaffen, sondern lediglich das zutreffende Verständnis der alten Fassung verdeutlicht (vgl. BGHSt 15, 361, 367).

  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 103/69

    Anbieten von Präservativen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen

    Das Feilbieten von Präservativen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen (Außenautomaten) verletzt nicht schlechthin Sitte und Anstand im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB (im Gegensatz zu BGHSt 13, 16; 15, 361 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 524/60]; 16, 340 [BGH 01.12.1961 - 3 StR 38/61]; 17, 309 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 213/62]; BGH NJV 1962, 544).

    Es sieht sich hieran durch die Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gehindert, die in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten haben, daß das Feilbieten von Präservativen in Außenautomaten schlechthin Anstand und Sitte verletze (vgl. BGHSt 13, 16; 15, 361 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 524/60]; 16, 340 [BGH 01.12.1961 - 3 StR 38/61]; 17, 309 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 213/62]; BGH NJW 1962, 544 [BGH 16.01.1962 - 5 StR 496/61]; BGH 5 StR 216/61 vom 5. Mai 1961; anderer Meinung Bundesverwaltungsgericht NJW 1960, 1407).

  • BGH, 05.05.1961 - 5 StR 216/61

    Rechtsmittel

    An der Entscheidung BGHSt 13, 16, nach welcher das Feilhalten von Mitteln oder Gegenständen, die zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten dienen, in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen schlechthin Sitte und Anstand verletzt, wird aus den Gründen des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 1961 - 1 StR 324/60 - = NJW 1961, 838 festgehalten.
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