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   BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60   

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https://dejure.org/1960,173
BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60 (https://dejure.org/1960,173)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1960 - 2 StR 147/60 (https://dejure.org/1960,173)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60 (https://dejure.org/1960,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren Verurteilung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 66
  • NJW 1960, 2006
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 05.04.1900 - 1100/00

    Ist auf eine Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu erkennen, wenn ein früheres

    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die frühere Verurteilung, vor der die Tat begangen sein muß, deren Aburteilung die Frage nach der Bildung einer Gesamtstrafe gemäß § 79 StGB aufwirft, nur eine tatrichterliche Entscheidung sein kann, und zwar ein erstinstanzliches Urteil oder ein Berufungsurteil, jedoch nur ein solches Berufungsurteil, das zur Schuld- oder zur Straffrage ergeht, mag es das angefochtene Urteil des ersten Richters im Schuldspruch oder nur im Strafausspruch abändern oder die Berufung als unbegründet verwerfen, nicht dagegen ein solches, das die Berufung als unzulässig verwirft (RGSt 33, 231; 60, 382).

    Entscheidend für die Frage, ob die nunmehr im gesonderten Verfahren zur Aburteilung stehende Tat vor der "früheren Verurteilung" begangen ist, ist daher das letzte tatrichterliche Urteil des früheren Verfahrens (RGSt 33, 231; 60, 382).

  • RG, 22.10.1926 - I 421/26

    Kommt es für den Begriff der "früheren Verurteilung" im § 79 StGB. auf das Urteil

    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die frühere Verurteilung, vor der die Tat begangen sein muß, deren Aburteilung die Frage nach der Bildung einer Gesamtstrafe gemäß § 79 StGB aufwirft, nur eine tatrichterliche Entscheidung sein kann, und zwar ein erstinstanzliches Urteil oder ein Berufungsurteil, jedoch nur ein solches Berufungsurteil, das zur Schuld- oder zur Straffrage ergeht, mag es das angefochtene Urteil des ersten Richters im Schuldspruch oder nur im Strafausspruch abändern oder die Berufung als unbegründet verwerfen, nicht dagegen ein solches, das die Berufung als unzulässig verwirft (RGSt 33, 231; 60, 382).

    Entscheidend für die Frage, ob die nunmehr im gesonderten Verfahren zur Aburteilung stehende Tat vor der "früheren Verurteilung" begangen ist, ist daher das letzte tatrichterliche Urteil des früheren Verfahrens (RGSt 33, 231; 60, 382).

  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung"

    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
    Nun hat der Senat im Urteil BGHSt 2, 230 zwar ausgesprochen, der Begriff der Verurteilung könne im Rahmen des § 79 StGB nur einheitlich beurteilt werden.
  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
    Es handelt sich hier, worauf der 5. Strafsenat im Urteil BGHSt 12, 94 zutreffend hinweist, um Ausnahmen von der Regel, daß dafür, ob eine frühere Strafe zur Zeit der neuen Verurteilung verbüßt war, das letzte tatrichterliche Urteil maßgebend ist.
  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
    In diesem Urteil wie in dem Urteil BGH NJW 1953, 389 ging es darum, daß das erste tatrichterliche Urteil mit der Revision angefochten worden war, weil - zu Unrecht - die Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung einer früher erkannten Strafe unterblieben war; nach der Revisionseinlegung war diese Strafe verbüßt.
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
    Das Oberlandesgericht beruft sich dafür auf die Entscheidung des Senats in BGHSt 4, 366.
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Nach dieser Berufungsentscheidung, die zu einem Teil der Straffrage ergangen ist, bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB der Zeitpunkt der dieser Vorverurteilung zukommenden Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, NStZ-RR 2016, 75 (LS); vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 ff.).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    "Grundgedanke des § 55 StGB ist, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203; 15, 66; 17, 173).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Da die Verurteilung durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten vom 16. September 2011 erst am 25. Mai 2012 rechtskräftig geworden ist, besteht zudem Veranlassung zu prüfen, ob in diesem Verfahren ein zumindest teilweise die Schuld- und Straffrage betreffendes Berufungsurteil erging, auf das nach der gesetzlichen Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der zeitlichen Bestimmung der dieser Verurteilung zukommenden Zäsurwirkung abzustellen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, NStZ-RR 2016, 75 (LS); vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 ff.).
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