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   BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61   

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BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61 (https://dejure.org/1961,132)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1961 - 1 StR 95/61 (https://dejure.org/1961,132)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1961 - 1 StR 95/61 (https://dejure.org/1961,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

  • opinioiuris.de

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 115
  • NJW 1961, 1684
  • MDR 1961, 952
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61
    Ist die in rechter Form und Frist eingelegte Revision nicht oder nicht ordnungsgemäß begründet worden, so ist das Rechtsmittel auch dann als unzulässig zu verwerfen, wenn der Tatrichter ein Verfahrenshindernis übersehen hatte (in Abweichung von BGHSt 15, 203).

    Es sieht sich jedoch daran durch die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1960 - 4 StR 407/60 - (BGHSt 15, 203) gehindert.

    Der 4. Strafsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß er an seiner in der Entscheidung BGHSt 15, 203 niedergelegten Auffassung nicht festhalte.

  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Unter Berufung auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1961 - 1 StR 95/61 (BGHSt 16, 115) betrachtet es als unabdingbare Voraussetzung für eine sachliche Prüfung nicht nur die rechtzeitige Einlegung, sondern ebenso die rechtzeitige und formrichtige Begründung des Rechtsmittels.

    Das Oberlandesgericht Hamburg vertritt die Meinung, die in BGHSt 16, 115 ff. ausgesprochene Rechtsansicht gelte nur für den dort entschiedenen Fall des bereits vor Urteilsfällung eingetretenen und vom Tatrichter nicht beachteten Verfahrenshindernisses.

    Der 1. Strafsenat ist von dieser Ansicht mit Zustimmung des 4. Strafsenats für den von ihm entschiedenen Fall abgegangen, in dem das Verfahrenshindernis schon vor Erlaß des angefochtenen Urteils eingetreten, vom Tatrichter jedoch übersehen worden war (BGHSt 16, 115).

    Während Schäfer bei Löwe/Rosenberg (StPO, 21. Aufl., Einl. S. 74) ganz allgemein verlangt, daß sich erst das Rechtsmittel des Beschwerdeführers als zulässig erwiesen haben müsse, ehe an eine Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse herangegangen werden könne, billigen Müller/Sax (6. Aufl., Einl. 11 g und § 346 Anm. 1 b) und Sarstedt (Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl., S. 111 Fn. 7) die Entscheidung BGHSt 16, 115 mit dem der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts entsprechenden, ausdrücklich einschränkenden Hinweis, daß bei nachträglich eingetretenem Hindernis das Verfahren eingestellt werden müsse.

    b) An der Rechtsauffassung in BGHSt 16, 115 ist für die dort gegebene Sachlage festzuhalten.

    e) Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Sache dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückzugeben, da die Rechtsfrage in dem Beschluß BGHSt 16, 115 in dem dort ausgesprochenen Sinne mitentschieden sei.

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Nach herrschender Meinung (Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 20 f. m.w.N.) und ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung in BGHSt 16, 115 f. führt nur ein zulässiges Rechtsmittel zur Prüfung der in erster Instanz übersehenen Verfahrenshindernisse.

    Der Entscheidung BGHSt 16, 115, 119, nach der in erster Instanz übersehene Verfahrenshindernisse bei unzulässigen Revisionen nicht berücksichtigt werden können, läßt sich - entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts - nicht der allgemeine Grundsatz entnehmen, daß Verfahrenshindernissen in keinem Fall größeres Gewicht beigemessen werden können als sonstigen Rechtsfehlern.

  • OLG Koblenz, 08.02.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 1/23

    Bußgeldverfahren, Verjährungsfrist, Berechnung, materielle Frist, Einstellung,

    Denn der Ablauf der Verjährung ist -so eine gerichtliche Prüfungsmöglichkeit besteht- von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115 ).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Das Verfahren darf hiernach nicht eingestellt werden, wenn das Verfahrenshindernis bereits vor dem Erlaß des angefochtenen Urteils bestand (vgl. BGHSt 16, 115).

    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels sei daher eine immer für sich im voraus zu klärende Voraussetzung dafür, daß das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil überprüfen und es ändern oder aufheben darf, falls ein Rechtsfehler festgestellt wird, auf dem das Urteil beruht oder beruhen kann (vgl. BGHSt 16, 116, 117) [BGH 16.06.1961 - 1 StR 95/61].

    Wenn es bei dieser ihm gebotenen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Verfolgung schon damals verjährt war, ist nicht einzusehen, warum es gehindert sein soll, aus dem Ergebnis der zulässigen Prüfung - ihre Zulässigkeit unterscheidet diesen Fall wesentlich von demjenigen, den der Bundesgerichtshof in BGHSt 16, 115 entschieden hat - die Folgen zu ziehen, die auch sonst in einem anhängigen Gerichtsverfahren aus dem Verfahrenshindernis der Verjährung gezogen werden, nämlich das Verfahren einzustellen.

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11

    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • OLG Koblenz, 12.08.2008 - 2 SsBs 54/08

    Rechtsfolgen der Verjährung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Denn der Ablauf der Verjährung ist -so eine gerichtliche Prüfungsmöglichkeit besteht- von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115).

    Dabei führt die im Rechtsbeschwerdeverfahren ordnungsgemäß erhobene Sachrüge nicht nur zur Prüfung, ob im Anschluss an die amtsgerichtliche Entscheidung Verfahrenshindernisse eingetreten sind, sondern in der Rechtsbeschwerdeinstanz wird auch untersucht, ob das Amtsgericht Verfahrenshindernisse übersehen oder nicht sachgemäß geprüft hat (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115; Senge in Karlsruher Kommentar zum OWiG , 3. Auflage, § 79 , Rn. 98f.) Die gegenteilige Auffassung (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 51. Auflage, § 329 , Rn. 48f., allerdings zu § 329 StPO ) wird der Bedeutung der Verfahrenshindernisse nicht gerecht.

  • OLG Koblenz, 20.01.2000 - 1 Ss 293/99

    Sachrüge bei Revision gegen ein Verwerfungsurteil

    b) Mit Beschluss vom 16. Juni 1961 (BGHSt 16, 115) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs - in Abweichung von einer anderslautenden Entscheidung des 4. Strafsenats - entschieden, dass ein unzweifelhaft vorliegendes und vom Tatrichter übersehenes Verfahrenshindernis im Verfahren nach § 346 Abs. 2 StPO unbeachtlich ist: Voraussetzung für die Berücksichtigung eines jeden Rechtsfehlers sei nämlich, dass das Rechtsmittelgericht überhaupt in zulässiger Weise mit der Sache selbst befasst werde.

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der besagt, dass ein Fehler bei der Prüfung eines Verfahrenshindernisses schwerer wiegt als die unrichtige Anwendung des sachlichen Rechts (BGHSt 16, 115, 119).

  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Für diese ist anerkannt, daß die Nachprüfung der Verfahrenshindernisse, die vor Erlaß der angefochtenen Entscheidung eingetreten sind, nur unterbleibt, wenn die Revision nicht zulässig eingelegt und begründet ist (BGHSt 16, 115; 22, 213, 214).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
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  • OLG Hamm, 14.01.1997 - 2 Ss 1518/96

    Ausgestaltung der Auslegung eines von einem Verurteilten eingelegten

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09

    Verfahrenshindernis; Revisionsinstanz, Berücksichtigung

  • OLG Jena, 29.10.2010 - 1 SsBs 45/10

    Verwertbarkeit von Messergebnissen aus einer Abstands- und

  • OLG Stuttgart, 07.12.2017 - 6 Rv 34 Ss 555/17

    Strafverfahren: Rechtsbehelf gegen die falsche Auslegung einer

  • BGH, 19.02.2008 - 3 StR 23/08

    Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht); unzulässige Verwerfung durch das

  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 2 OLG 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung; Urteil; Amtsgericht; Auslegung;

  • BGH, 29.09.2021 - 4 StR 98/21

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 4 Ss 140/07

    allgemeine Ausführungen zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge; Rücknahme der

  • OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10

    Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen verfahrensfehlerhafter

  • BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98

    Rechtsmittelverzicht (Feststellung allein durch das Revisionsgericht)

  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 495/96

    Vorliegen eines Verfahrenhindernisses wegen Verbindung von Verfahren die

  • OLG Zweibrücken, 08.07.2002 - 1 Ss 107/02

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde trotz verfrühtem Verwerfungsbeschluss

  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

  • OLG Hamburg, 23.01.2018 - 2 Rev 2/18

    Lauf der Revisionseinlegungs- und -begründungsfrist bei mangelnder Zustellung des

  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 524/96

    Verwerfen einer unzulässigen Revision - Einlegung einer Revision trotz zuvor

  • OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17

    Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids: Heilung von Zustellungsmängeln durch

  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

  • KG, 18.02.2022 - 161 Ss 29/22

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung gegen ein gemäß § 412 StPO ergangenes

  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1995 - 1 Ws 57/95
  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung

  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 74/96

    Beweiskraft eines beurkundeten Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 731/92

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73

    Änderung von Strafgesetzen nach Erlass des angefochtenen Urteils; Streichung des

  • OLG Hamm, 13.02.1997 - 3 Ss OWi 1555/96

    Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts,

  • BayObLG, 12.09.1991 - RReg. 2 St 164/91
  • BDH, 23.03.1962 - III D 11/62

    Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung - Wiedereinsetzung gegen die

  • OLG Köln, 22.07.2004 - 3 Ss 1/04
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 216/79

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung bei fahrlässiger Körperverletzung,

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