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   BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61   

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https://dejure.org/1961,57
BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61 (https://dejure.org/1961,57)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1961 - 2 StR 154/61 (https://dejure.org/1961,57)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61 (https://dejure.org/1961,57)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines bestimmten Geständnisses - Grundsätze des Freibeweises im Bereich der Verfahrensvoraussetzungen - Voraussetzungen der Unverwertbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Freibeweisverfahren / § 136a als Verfahrensfrage

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 164
  • NJW 1961, 1979
  • MDR 1961, 1031
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 01.10.1928 - II 206/28

    1. Steht die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß einer Nachprüfung des

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Daß die Grundsätze des Freibeweises im Bereich der Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse gelten, ist bereits allgemein anerkannt (vgl. RGSt 51, 72; 59, 313; 62, 262; BGH MDR 1955, 527; NJW 1958, 392).

    Insoweit ist auch das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen; es ist weder auf die vom Tatrichter hierüber getroffenen Feststellungen beschränkt noch an dessen Beweiswürdigung gebunden, wobei unerörtert bleiben kann, ob dies allgemein für die Prüfung aller Mängel des Verfahrens gilt, wie offenbar das Reichsgericht in RGSt 51, 71 und 62, 262 angenommen hat, oder ob Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht kommen.

  • BGH, 05.07.1955 - 5 StR 52/55

    Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher - Verlesung von

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Das hat der Bundesgerichtshof auch für den Fall des § 136 a StPO bereits entschieden (vgl. BGH Urt. v. 5. Juli 1955 - 5 StR 52/55 -).
  • RG, 24.04.1917 - V 74/17

    1. Sind Beweisanträge, die der Angeklagte in der Hauptverhandlung stellt, um

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Insoweit ist auch das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen; es ist weder auf die vom Tatrichter hierüber getroffenen Feststellungen beschränkt noch an dessen Beweiswürdigung gebunden, wobei unerörtert bleiben kann, ob dies allgemein für die Prüfung aller Mängel des Verfahrens gilt, wie offenbar das Reichsgericht in RGSt 51, 71 und 62, 262 angenommen hat, oder ob Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht kommen.
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Wenn eine Gaspistole dazu geeignet und allgemein dazu bestimmt ist, Menschen körperlich zu verletzen, ist sie eine Waffe im technischen Sinne (BGHSt 4, 125).
  • BGH, 29.11.1957 - 1 StR 397/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen zwei fahnenflüchtige Soldaten und Anordnung

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Daß die Grundsätze des Freibeweises im Bereich der Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse gelten, ist bereits allgemein anerkannt (vgl. RGSt 51, 72; 59, 313; 62, 262; BGH MDR 1955, 527; NJW 1958, 392).
  • RG, 10.07.1925 - I 344/25

    1. Unterliegt die Prüfung, ob die nach dem deutsch-tschechoslowakischen

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Daß die Grundsätze des Freibeweises im Bereich der Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse gelten, ist bereits allgemein anerkannt (vgl. RGSt 51, 72; 59, 313; 62, 262; BGH MDR 1955, 527; NJW 1958, 392).
  • RG, 09.06.1921 - 1718/20

    Wann muß das Zeugenvernehmungsprotokoll eines beauftragten oder ersuchten

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Darüber hinaus hat das Reichsgericht auch ausgesprochen, daß es dem pflichtgemäßen Ermessen des Richters überlassen sei, wie er sich die Überzeugung von den Voraussetzungen für bestimmte Prozeßhandlungen verschaffen will, ohne insoweit in der Wahl der Beweismittel, in der Form der Beweiserhebung und in der Art ihrer Benutzung durch die §§ 243 ff StPO beschränkt zu sein (vgl. RGSt 38, 323 für die Frage, ob ein Zeuge zu ermitteln ist; RGSt 56, 103 dafür, ob ein Zeuge eidesfähig und zu beeiden ist).
  • RG, 26.01.1906 - 2/06

    1. Sind die Vorschriften der §§ 249 flg., insbesondere §§ 250--255 St.P.O. auch

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
    Darüber hinaus hat das Reichsgericht auch ausgesprochen, daß es dem pflichtgemäßen Ermessen des Richters überlassen sei, wie er sich die Überzeugung von den Voraussetzungen für bestimmte Prozeßhandlungen verschaffen will, ohne insoweit in der Wahl der Beweismittel, in der Form der Beweiserhebung und in der Art ihrer Benutzung durch die §§ 243 ff StPO beschränkt zu sein (vgl. RGSt 38, 323 für die Frage, ob ein Zeuge zu ermitteln ist; RGSt 56, 103 dafür, ob ein Zeuge eidesfähig und zu beeiden ist).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Es haben sich auch nach revisionsrechtlicher Prüfung keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die Sachlage anders als vom Oberlandesgericht angenommen dargestellt hat, so dass eine vertiefte freibeweisliche Prüfung (vgl. BGHSt 16, 164, 166 f.) nicht veranlasst war.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Die Gründe für die Wahl des Tagungsbeginns konnten im Wege des Freibeweises festgestellt werden (vgl. BGHSt 16, 164).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    c) Der hier vorliegende Rechtsmangel der Strafantragstellung lässt jedes Bedürfnis nach einer dem Revisionsgericht grundsätzlich möglichen freibeweislichen Aufklärung weiterer im Zusammenhang mit der Antragstellung stehender Umstände (vgl. BGHSt 16, 164, 166; 21, 81; 22, 90, 91) entfallen (vgl. BGHSt 6, 155, 157 f.).
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