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   BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61   

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https://dejure.org/1961,634
BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61 (https://dejure.org/1961,634)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1961 - 1 StR 248/61 (https://dejure.org/1961,634)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1961 - 1 StR 248/61 (https://dejure.org/1961,634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung aus Gefängnisstrafen und Zuchthausstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 167
  • NJW 1961, 1827
  • MDR 1961, 863
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.06.1926 - I 275/26

    Muß eine nach § 157 StGB. ermäßigte Zuchthausstrafe stets nach vollen Monaten

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61
    Zwar tritt diese Vorschrift zurück, wenn eine Gesamtstrafe aus Zuchthaus und Gefängnis zu bilden ist, die Umwandlung der Gefängnisstrafe nach § 21 StGB nur einen Monat Zuchthaus oder weniger ergibt und somit die Anwendung des § 19 Abs. 2 StGB zu einem Verstoß gegen § 74 Abs. 3 StGB führen müßte, wonach die Gesamtstrafe den Betrag der Einzelstrafen nicht erreichen, erst recht nicht ihn übersteigen darf (RGSt 60, 289).
  • OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02

    Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes

    Gelingt diese Aufklärung nicht, gilt an sich der Grundsatz, dass eine Verfahrensrüge nur Erfolg haben kann, wenn die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben, bewiesen sind (herrschende Meinung, vgl. BGHSt 16, 167; BGH VRS 29, 204; OLG Hamm NJW 1970, 70; OLG Frankfurt …
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in

    Zwar kann auch eine längere Freiheitsstrafe nach vollen Wochen bemessen werden, wenn anderenfalls den Regeln über die Bildung einer Gesamtstrafe oder den Härteausgleich nicht in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - 1 StR 248/61, BGHSt 16, 167; Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88; Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; Beschluss vom 16. Januar 2004 - 2 StR 515/03, NStZ-RR 2004, 137).
  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung

    Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann unter den vorliegenden Umständen nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe von über einem Jahr nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (BGHSt 16, 167; BGH, Beschluß vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 39 Rdn. 6).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Das Ergebnis ist vielmehr die Folge des Härteausgleichs, die auch sonst zu Konsequenzen führen kann, welche an sich bei der Bildung von Freiheitsstrafen nicht vorgesehen sind, etwa, daß die in § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB vorgesehene Mindeststrafe unterschritten wird (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4) oder daß eine Gesamtstrafe zu bilden ist, die nach den Grundsätzen der §§ 53, 54 StGB zu einer Strafe zwingt, die ein Jahr übersteigt und auch nach Wochen zu bemessen ist (vgl. BGHSt 16, 167; BGH, Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88).
  • BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95

    Freiheitsstrafe über einem Jahr - Gesamtstrafe - Bemessung nach Wochen

    Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann hier nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (vgl. BGHSt 16, 167 sowie BGH, Beschl. vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80; Horn in SK StGB § 39 Rdn. 3).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99

    Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe mit einer schon

    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94

    Gesamtfreiheitsstrafe; Bemessung; Berechnung; Freiheitsstrafe

    Jedoch tritt diese Vorschrift zurück, wenn ihre Anwendung zu einem Verstoß gegen § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB führen müßte (vgl. BGHSt 16, 167 f.; Stree a.a.O.; SK-Samson StGB § 54 Rdn. 5; Lackner StGB 20. Aufl. § 54 Rdn. 4; LK-Vogler StGB 10. Aufl. § 54 Rdn. 5).
  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Dann allerdings würde die wörtliche Anwendung des § 19 Abs. 2 StGB gegen § 74 Abs. 3 StGB verstoßen (BGHSt 16, 167, 168) [BGH 04.07.1961 - 1 StR 248/61].
  • BGH, 11.05.1965 - 1 StR 168/65

    Anwesenheitspflicht eines Mitangeklagten bei der Verhandlung des Angeklagten -

    Dagegen hat das Landgericht, wie es nachträglich selbst erkannt hat, den § 74 Abs. 3 StGB nicht beachtet, indem es aus den Einzelstrafen von einem Jahr Zuchthaus und von sechs Wochen Gefängnis (gemäß § 21 StGB = vier Wochen Zuchthaus) statt einer Gesamtstrafe unter diesem Betrag eine solche darüber, nämlich von einem Jahr und einem Monat Zuchthaus gebildet hat (BGHSt 16, 167).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 118/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das Verschulden nach § 330 a StGB muß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "nicht auf eine durch das Sichberauschen verursachte Zurechnungsunfähigkeit" erstrecken (vgl. BGHSt 16, 167, 190 ).
  • BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 9/75

    Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister nach Stellen eines Antrags der

  • BGH, 22.08.1967 - 4 StR 332/67

    Pflicht zur Bemessung der Dauer einer Zuchthausstrafe nach vollen Monaten

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