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   BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60   

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BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60 (https://dejure.org/1961,147)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1961 - 2 StR 575/60 (https://dejure.org/1961,147)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60 (https://dejure.org/1961,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch des Angeklagten zur Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit - Beeinträchtigung der Ermessensfreiheit eines Beamten durch Geschenke oder durch das Versprechen eines Vorteils - Verwendung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 178
  • NJW 1961, 1980
  • MDR 1961, 1031
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Ein Irrtum des Gerichts hierüber kann ihm nicht zum Nachteil gereichen, selbst wenn er durch den Verteidiger verschuldet ist (BGHSt 10, 304).
  • BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Dem Staate verfällt das in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Beamten gelangte Bestechungsmittel, gleichgültig welcher wirtschaftliche Wert ihm im Ergebnis zugeflossen ist und wie sich der Wert des Empfangenen später ändert (BGHSt 13, 328).
  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 43/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Die Urteils formel enthält den eigentlichen Urteilsspruch; ist er nicht verkündet, so liegt kein Urteil im Rechtssinne vor (BGHSt 8, 41; 15, 263).
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen (§ 243 Abs. 1 StpO) und endet mit der Verkündung des Urteils (§ 260 Abs. 1 Satz 1 StPO; BGHSt 4, 279).
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Eine solche Beurteilung ist rechtlich fehlerhaft, wie der erkennende Senat in den Entscheidungen BGHSt 15, 88 und 15, 239 näher dargelegt hat.
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Eine solche Beurteilung ist rechtlich fehlerhaft, wie der erkennende Senat in den Entscheidungen BGHSt 15, 88 und 15, 239 näher dargelegt hat.
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einem Falle, in dem eine Angeklagte sich bewußt in eine krankhafte Erregung versetzt hatte, um den Fortgang des Verfahrens zu verhindern, ein solches Verhalten einem eigenmächtigen Fernbleiben gleichgesetzt, obwohl die Angeklagte sich aus der krankhaften Erregung nicht mehr ohne weiteres befreien konnte (BGHSt 2, 300, 304).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Die Urteils formel enthält den eigentlichen Urteilsspruch; ist er nicht verkündet, so liegt kein Urteil im Rechtssinne vor (BGHSt 8, 41; 15, 263).
  • RG, 01.12.1891 - 2959/91

    Ist es zulässig, gegen einen Angeklagten, der während der Beratung der

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Eigenmächtig handelt er, wenn er vorsätzlich diese Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (RGSt 22, 247; 69, 18).
  • RG, 29.11.1934 - 2 D 1232/33

    1. Enthält eine Anordnung, jeder Angeklagte, der bei der Fortsetzung einer

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
    Eigenmächtig handelt er, wenn er vorsätzlich diese Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (RGSt 22, 247; 69, 18).
  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei

    Dem Ausbleiben i.S.v. § 231 Abs. 2 StPO steht es gleich, wenn sich der Angeklagte nach der Vernehmung zur Sache - vorher gilt § 231a StPO - eigenmächtig in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGH, Urteil vom 19. Februar 2002 - 1 StR 546/01, NStZ 2002, 533, 535 mwN; BGH, Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 183).

    Eigenmächtigkeit kann danach grundsätzlich auch dann gegeben sein, wenn der Angeklagte - wie hier - während laufender Hauptverhandlung einen Suizidversuch unternimmt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178; vom 19. Februar 2002 - 1 StR 546/01, NStZ 2002, 533).

    Das sind materiell-rechtliche Begriffe, die mit dem in der Strafprozessordnung verwendeten verfahrensrechtlichen Merkmal "schuldhaft" nicht deckungsgleich sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 183).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    auch BGHSt 16, 178 (183)).
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Nur mit Verkündung der Urteilsformel nach § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO ergeht "ein Urteil im Rechtssinne" (BGH, Urteile vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41, 42; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 433/60, BGHSt 15, 263, 264 und vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 268 Rn. 20 und § 260 Rn. 25; MüKoStPO/Moldenhauer, § 268 Rn. 12; Kuckein/Bartel in KK-StPO, 8. Aufl., § 268 Rn. 3).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Die Verkündung der Urteilsformel ist ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (BGHSt 16, 178, 180).
  • OLG Hamm, 20.03.2007 - 3 Ss 541/06

    Hauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; Eigenmächtigkeit; Nachweis

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304 305 = NJW 157, 1325; BGHSt 16, 178 (180) = NJW 1961, 1980).

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304 305 = NJW 157, 1325; BGHSt 16, 178 (180) = NJW 1961, 1980).

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304 305 = NJW 157, 1325; BGHSt 16, 178 (180) = NJW 1961, 1980).

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des

    Die Revision hat mit der Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten (§ 338 Nr. 5 StPO) Erfolg, da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 16, 178, 180).

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, daß sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180).

  • BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Die Frage ist vom 2. Strafsenat in BGHSt 16, 178 ff. bejaht worden.

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich nämlich von dem in BGHSt 16, 178 ff. abgeurteilten Falle wesentlich dadurch, daß der Angeklagte noch während des Ganges der Hauptverhandlung wieder - wenn auch nur zeitweise - erschienen ist und in dieser Zeit auch verhandlungsfähig war.

    Eigenmächtig handelt er, wenn er bewußt diese Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (so BGHSt 16, 178 ff. im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts).

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören und die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit unwirksam zu machen (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).

    Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen ist (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180; BGH GA 1969, 281; BGH, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153; BGH, Beschl. vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209).

  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Dagegen spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle, ob anhand der dem Tatrichter bekannten Tatsachen Eigenmächtigkeit anzunehmen war; eine Bindung an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen besteht nicht (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 5 StR 625/96; Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 7; Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 14 ff.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11; missverständlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11; für Bindung des Revisionsgerichts an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 231 Rn. 44; Maatz, DRiZ 1991, 200).
  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 117/22

    Revision (absoluter Revisionsgrund: Erlöschen der Anwaltszulassung des

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 06.05.1976 - 4 StR 702/75

    Verkündung eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Abwesenheit des

  • BGH, 17.07.1962 - 2 StR 70/62

    Strafbarkeit wegen schwerer passiver Bestechung - Falschbeurkundung im Amt -

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77

    Weiterführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des

  • BGH, 05.07.1967 - 2 StR 61/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges -

  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten

  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung: Eigenmächtiges Ausbleiben des

  • BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89

    Folgen der Einreichung von Schriftsätzen durch einen Sozius anstatt durch den

  • OLG Bremen, 25.03.1992 - Ss 69/91

    Verfahrensrüge wegen Abwesenheit des Angeklagten bei Urteilsverkündung;

  • OLG Oldenburg, 27.12.1994 - Ss 547/94

    Urteilsverkündung, Verteidiger, Anwesenheit, Beruhensfrage, Revision,

  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 472/90

    Verkündung der Urteilsformel als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung -

  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 14.12.1976 - 5 StR 547/76

    Verkündung des Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Bewusste Herbeiführung

  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 637/89

    Zulässigkeit einer Urteilsverkündung bei Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 263/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Widerstand gegen

  • KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
  • BGH, 22.04.1980 - 5 StR 58/80

    Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 630/77

    Verletzung der Pflicht zur Anwesenheit bei Verspätung zur Hauptverhandlung

  • BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77

    Eintritt des Strafklageverbrauchs - Ordnungsgemäße Verlesung von Niederschriften

  • BGH, 13.12.1968 - 4 StR 466/68

    Fortsetzung und Beendigung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten -

  • BGH, 01.03.1972 - 2 StR 536/70

    Abwesenheit des Angeklagten während der Urteilsverkündung - Sachliche

  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 276/71

    Veurteilung wegen Betrugs in zehn Fällen - Verbot der Ausübung des Berufs des

  • BGH, 21.06.1963 - 4 StR 214/63

    Wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Rechtsethische und

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