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   BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61   

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BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61 (https://dejure.org/1961,210)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1961 - 1 StR 382/61 (https://dejure.org/1961,210)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61 (https://dejure.org/1961,210)
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Möbel unter Eigentumsvorbehalt

§§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs vom Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Nachfolgende selbstständige Unterschlagung auf einen vorangegangenen Betrug - Anvertrautheit von Sachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 246

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 280
  • NJW 1962, 116
  • MDR 1962, 148
  • DB 1962, 94
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    Der Beschluß des großen Senats für Strafsachen vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59 - (BGHSt 14, 38) steht dieser Auffassung nicht entgegen; er befaßt sich nämlich damit, inwieweit weitere Betätigungen des Herrschaftswillens nach einer bereits erfolgten Zueignung als selbständige Unterschlagung angesehen werden können.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    Dafür genügt nach der Rechtsprechung nicht, daß der Täter den allgemeinen Entschluß gefaßt hat, bei sich bietender Gelegenheit Betrügereien, wenn auch nach einem gewissen Grundplan, zu begehen; vielmehr ist erforderlich, daß sein Wille schon bei der ersten in den Fortsetzungszusammenhang einbezogenen Handlung darauf gerichtet ist, einen wenigstens in den wesentlichen Umrissen ins Auge gefaßten Gesamterfolg stückweise zu verwirklichen (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; BGH LM StGB § 73 Nr. 26 und StPO Vorbem. zu § 151 Nr. 6).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56
    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    Hierfür genügt es, daß er Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; 6, 117; 29, 238, 239; 40, 222, 223; BGHSt 9, 90).
  • RG, 04.03.1919 - VII 396/18

    Bestimmung der Pflichten eines Vorbehaltsverkäufers

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    So lange ihn dieser Wille leitete, besaß der Angeklagte die Möbel als Fremdbesitzer (RG JW 1906, 760 Nr. 32; RGZ 95, 105, 107) und eignete sie sich nicht zu.
  • RG, 21.03.1882 - 373/82

    Begeht derjenige, welcher ein ihm zur Aufnahme eines Darlehns anvertrautes, auf

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    Hierfür genügt es, daß er Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; 6, 117; 29, 238, 239; 40, 222, 223; BGHSt 9, 90).
  • RG, 18.06.1907 - II 308/07

    Ist eine Sache, welche der Dieb in der Absicht späterer Veräußerung einem anderen

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    Hierfür genügt es, daß er Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; 6, 117; 29, 238, 239; 40, 222, 223; BGHSt 9, 90).
  • RG, 11.12.1896 - 3991/96

    Zum Begriffe der "amtlich anvertrauten Urkunde" im Sinne des § 348 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    Hierfür genügt es, daß er Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; 6, 117; 29, 238, 239; 40, 222, 223; BGHSt 9, 90).
  • RG, 12.07.1881 - 1671/81

    Was sind "anvertraute Sachen" im Sinne des §. 246 St.G.B.'s, und sind Kaufgelder,

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
    Hierfür genügt es, daß er Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; 6, 117; 29, 238, 239; 40, 222, 223; BGHSt 9, 90).
  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Hat sich indes ein Täter eine fremde Sache durch eine strafbare Handlung bereits zugeeignet, kann er sie sich in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.; Beschluss vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, NStZ-RR 1996, 131, 132; MüKoStGB/Hohmann aaO, § 246 Rn. 40; SSWStGB/Kudlich, 3. Aufl., § 246 Rn. 20); eine solche Position lässt sich nicht beliebig wiederholend begründen.
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

    Ansonsten wirkt die vorübergehende Entziehung des Besitzes für sich gesehen vermögensschädigend nur dann, wenn die betroffene Sache einen wirtschaftlichen Wert hat und entweder - teilweise - abgenutzt oder verbraucht werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281) oder wenn die konkrete Besitzübertragung im Geschäftsverkehr gewöhnlich an ein Entgelt geknüpft ist (etwa Hotelzimmer) und ein solches nicht erbracht wird (vgl. Cramer, Vermögensbegriff und Vermögensschaden im Strafrecht, 1968, S. 233 f.; ferner S/SPerron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 158; SSWStGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 152; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 191).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung, Vorenthaltens von

    bb) Auch nach Ansicht der bisherigen Rechtsprechung ist für eine Unterschlagung sicherungsübereigneter Gegenstände erforderlich, dass der Täter - über ihr "Behalten" hinaus - ein Verhalten an den Tag legt, aus dem geschlossen werden kann, dass er sich als Eigentümer "geriert", wobei ein Verbergen (vgl. RG, Urteil vom 7. November 1938 - 3 D 769/38), ein Verkauf (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, NJW 1962, 116, 117), aber auch ein Gebrauch der Gerätschaften ausreichen kann, wenn mit ihm ein erheblicher Wertverlust einhergeht (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 311 f. mwN).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Die hier vorliegenden Sicherungsübereignungen begründen ein Anvertrautsein (vgl. BGHSt 16, 280, 282; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21

    Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Täter, der sich eine fremde Sache bereits durch eine strafbare Handlung zugeeignet hat, diese in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 46 f.; vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16 Rn. 16 und vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95 Rn. 11; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.); dies gilt nicht nur im Verhältnis der Unterschlagung zu einem anderen Eigentums- oder Vermögensdelikt wie etwa Diebstahl oder Betrug, sondern auch für Unterschlagungen zueinander.
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15

    Erpressung (Vermögensnachteil: Besitz an durch strafbare Handlung erlangten

    Zum Begriff des Vermögens zählt auch das Eigentum, der Besitz und der Gewahrsam an einer Sache (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388 f.; Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Hierfür genügt es, dass er Besitz oder Gewahrsam an einer Sache kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (vgl. schon BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 282 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Die geschützten Rechtsgüter sind verschiedene; § 263 StGB schützt das Vermögen, wohingegen § 246 StGB ein Eigentumsdelikt ist (vgl. zu der Problematik des Vorliegens einer selbständigen Tat: BGHSt 16, 280).
  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Eine dem Betrug folgende Unterschlagung ist zunächst dann zu bejahen, wenn ein Täter sich erst nach Vollendung eines noch nicht zur Zueignung führenden Betruges zu einer als Unterschlagung zu beurteilenden Handlungsweise entschließt (vgl. BGH 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280 ff.).
  • BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65

    Anhörung des Angeklagten zum Verzicht auf ursprünglich beantragte Beweismittel -

    Wer sich durch Betrug jedoch lediglich den Fremdbesitz an einer Sache verschafft hat, kann durch deren spätere Zueignung eine selbständige Unterschlagung begehen; hier liegt also keine durch den Betrug bereits mitbestrafte Nachtat vor (BGHSt 16, 280).

    Wie die Revision zutreffend erkannt, hat, nimmt das Landgericht, das sich ja auch auf die Entscheidung BGHSt 16, 280 ausdrücklich beruft, einen Fall der letztgenannten Art an.

    Insbesondere ist es anerkannten Rechts, daß unter Eigentumsvorbehalt verkaufte und gelieferte Sachen bis zu ihrer vollständigen Bezahlung dem Käufer "anvertraut" sind und daher unter den verstärkten Strafschutz der "schweren Unterschlagung" fallen (BGHSt 16, 280).

  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

  • BGH, 16.03.2023 - 2 StR 381/22

    Unterschlagung (Zweitzueignung: Tatbestandslosigkeit, weitere Manifestationen des

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 471/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 172/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.01.1973 - 4 StR 544/72

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verstöße gegen Denkgesetze

  • BGH, 19.08.1981 - 2 StR 393/81

    Begründungspflicht der Annahme von Tatmehrheit bei Zweifeln am Vorliegen eines

  • BGH, 05.09.1989 - 5 StR 304/89

    Rechtliche Wirkungen des Nichtvorliegens einer Verfügungsmacht für die Annahme

  • BGH, 02.12.1980 - 1 StR 441/80

    Fehlende Belehrung des Zeugnisverweigerungsrechts als Bedeutung für die

  • BGH, 07.05.1965 - 4 StR 168/65

    Leistung eines bewusst wahrheitswidrigen Offenbarungseids - Erschwerte

  • BGH, 10.11.1964 - 1 StR 433/64

    Stellen eines Strafantrags durch eine von mehreren Berechtigten - Voraussetzungen

  • BGH, 01.02.1966 - 1 StR 533/65

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen schweren Rückfalldiebstahls,

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 174/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.07.1966 - 1 StR 52/66

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Betrugs - Begriff der Täuschung - Pflicht zur

  • BGH, 09.03.1965 - 1 StR 43/65

    Untreue durch Entgegennahme des Kaufpreises für verkaufte Ware zum Eigenzweck

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