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   BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60   

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https://dejure.org/1961,259
BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60 (https://dejure.org/1961,259)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1961 - 2 StR 457/60 (https://dejure.org/1961,259)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1961 - 2 StR 457/60 (https://dejure.org/1961,259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Heileingriff bei Irrtum über die Arzteigenschaft der behandelnden Person - Behandlung durch so genannten Famulus - Ausnahmsweise Unbeachtlichkeit eines Irrtums über die Arzteigenschaft in geringfügigen Fällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223, § 226a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 309
  • NJW 1962, 682
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60
    Zum Sonderfall der Einwilligung eines Minderjährigen kann auf BGHSt 12, 379, 382 [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58] verwiesen werden.

    Sofern ein solcher Verbotsirrtum verschuldet ist, hindert er die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung nicht, sondern mindert unter Umständen nur den Schuldvorwurf (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ; 12, 379, 383) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58] .

    Insofern besteht Veranlassung, auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 8, 113 und 12, 379, 384 hinzuweisen.

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60
    Sofern ein solcher Verbotsirrtum verschuldet ist, hindert er die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung nicht, sondern mindert unter Umständen nur den Schuldvorwurf (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ; 12, 379, 383) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58] .
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60
    Insofern besteht Veranlassung, auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 8, 113 und 12, 379, 384 hinzuweisen.
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Dies wäre aber nur ein Verbotsirrtum, wenn die Sittenwidrigkeit der in Aussicht genommenen Tat unrichtig beurteilt (vgl. Hirsch in LK aaO § 228 Rdn. 51; Stree aaO § 228 Rdn. 12; Paeffgen in NK-StGB (1998) § 228 Rdn. 109; Jescheck/Weigend Strafrecht AT 5. Aufl. S. 466; Schaffstein, Göttinger Festschrift für das OLG Celle (1961) S. 175, 194 ff.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325, 327; OLG Hamm JMBlNW 1964, 128, 129; a. A. Engisch ZStW 70 (1958) 566, 585 f.; Tröndle/Fischer aaO § 228 Rdn. 25) oder wenn eine unwirksame Einwilligungserklärung für wirksam gehalten worden ist (vgl. BGHSt 4, 113, 119; 16, 309, 313; BGH NJW 1978, 1206).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 300/03

    Körperverletzung (Arztstrafrecht; ärztlicher Heileingriff; Kausalität;

    Zutreffend geht das Landgericht im rechtlichen Ansatz davon aus, daß ärztliche Heileingriffe nur durch eine von Willensmängeln nicht beeinflußte Einwilligung des Patienten gemäß § 228 StGB gerechtfertigt sind (BGHSt 16, 309).
  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Die Kammer ist zutreffend von dem rechtlichen Ansatz ausgegangen, daß ärztliche Heileingriffe nur durch eine von Willensmängeln nicht beeinflußte Einwilligung des Patienten gemäß § 228 StGB gerechtfertigt sind (BGHSt 16, 309 st. Rspr.).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Nur so werden sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (u.a. BGHSt 11, 111; 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]; 35, 246; BGH JR 1994, 514; BGHZ 29, 46; 29, 176; 106, 391 [BGH 14.02.1989 - VI ZR 65/88]; BGH NJW 1974, 1422 [BGH 12.02.1974 - VI ZR 141/72]; 1980, 633, 1334) [BGH 23.10.1979 - VI ZR 197/78].

    Zu ihrer Rechtfertigung bedarf es der Einwilligung des Patienten (RGSt 25, 375, 378; 74, 91, 93; BGHSt 11, 111, 112; 16, 309 ff. [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]; 35, 246 ff.).

  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Dabei kann dahinstehen, ob - wofür einiges spricht - nicht schon das Legen des ersten und zweiten Blasenkatheters jeweils eine von der erschlichenen Einwilligung der Geschädigten nicht gedeckte körperliche Misshandlung beinhaltete (vgl. BGHSt 16, 309, 310; BGH NStZ 2004, 442).
  • BGH, 20.12.2007 - 1 StR 576/07

    Urteil im Fall "Sina-Mareen" rechtskräftig

    Liegt eine Einwilligung vor, ist diese nur dann wirksam erteilt, sofern der Patient vor dem Eingriff in der gebotenen Weise über den Eingriff, seinen Verlauf, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt worden ist (vgl. BGHSt 16, 309; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 4 m.w.N.; Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht 3. Aufl. Rdn. 871).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98

    Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der

    Dies ist nur möglich, wenn der Arzt ihn über den Eingriff, seinen Verlauf, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt hat, so dass er das Für und Wider der vorgesehenen Behandlung abwägen kann (vgl. BGHSt 11, 111; BGHSt 16, 309; BGHSt 35, 246; BGHZ 29, 46; BGHZ 29, 176; BGHZ 106, 391; Rieger, a.a.O., Jauernig-Teichmann a.a.O. Rdnr. 114 115 zu § 823 BGB; Palandt-Thomas a.a.O. Rdnr. 47 zu § 823 BGB).
  • BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62

    Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer

    Trotzdem sind Willensmängel nicht völlig unbeachtlich; entscheidend ist bei einer irrigen Einwilligung, ob nach Lage der Verhältnisse der Wille in einer Art und in einem Maße beeinträchtigt ist, daß die Willensentschließung noch als Ausfluß einer eigenen wahren inneren Willensbildung des Betroffenen gelten kann (RGSt 41, 392/395; BGHSt 16, 309).
  • OLG Hamm, 30.06.1986 - 4 Ss 271/86

    Falsche Verdächtigung einer Person als Warenhausdieb; Tatbestandserfüllung der

    wird ihre Wirksamkeit weitgehend nach zivilrechtlichen Rechtsgeschäftsregeln bestimmt (vgl. [u. a.] BGHSt 16, 309 ).
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88

    Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.02.2003 - L 4 VG 10/01

    Anspruchsbegründende Voraussetzungen des§ 1 Abs. 1 Satz 1 OEG; Vorliegen eines

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