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   BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61   

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https://dejure.org/1961,201
BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61 (https://dejure.org/1961,201)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1961 - 1 StR 442/61 (https://dejure.org/1961,201)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1961 - 1 StR 442/61 (https://dejure.org/1961,201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein Lösegeld als Tatbestandsmerkmal des § 239a Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 239a, 251, 255, 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 316
  • NJW 1962, 164
  • MDR 1962, 147
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61
    Es genügt, daß der Empfänger der Drohung es auch für sich als Übel empfindet (RG Bspr. 3, 317, 319; RGSt 17, 82, 83; BGH 1 StR 228/60 vom 12. Juli 1960).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61
    Von einem Gesamtvorsatz, der Voraussetzung für die Annahme einer fortgesetzten Handlung ist (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51], kann schon aus diesem Grunde keine Rede sein.
  • RG, 17.01.1888 - 3227/87

    Ist es zum Thatbestande der Nötigung erforderlich, daß die Gewalt gegen den zu

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61
    Es genügt, daß der Empfänger der Drohung es auch für sich als Übel empfindet (RG Bspr. 3, 317, 319; RGSt 17, 82, 83; BGH 1 StR 228/60 vom 12. Juli 1960).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Der Angeklagte hat den Tod der Frau B durch die Gewalt verursacht, die das Mittel der Erpressung bildete (BGHSt 16, 316).

    Wenn dann durch die bei dem Raube angewandte oder wie hier (§ 255 i.V.m. § 251 StGB) durch die das Erpressungsmittel bildende (BGHSt 16, 316, 319) Gewalt der Erfolg, also der Tod der Frau B verursacht, d.h. nach den Feststellungen des Urteils fahrlässig (§ 56 StGB) herbeigeführt wurde, so ist der Tatbestand der §§ 255, 251 StGB, also der Tatbestand der räuberischen Erpressung mit Todesfolge, erfüllt.

  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Geschütztes Rechtsgut des § 239a StGB ist nicht nur die Willensfreiheit des Genötigten vor einer besonders schwerwiegenden und besonders verwerflichen Nötigung, sondern auch die körperliche Integrität des Entführten (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 1961 - 1 StR 442/61; vom 12. März 1974 - 1 StR 580/73 und vom 21. November 1974 - 4 StR 502/74, BGHSt 26, 70, 73; Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 und vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96 Rn. 4 [jew. zu § 239b StGB]; so auch Heger in: Lackner/Kühl/Heger-StGB, 30. Aufl., § 239a Rn. 1; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 239a Rn. 2; Renzikowski in: MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 239a Rn. 3; Schluckebier in: LK-StGB, 13. Aufl., § 239a Rn. 1; Eisele in: Schönke/Schröder-StGB, 30. Aufl., § 239a Rn. 2).
  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70

    Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

    Insoweit ist es nicht völlig eindeutig, wenn das Landgericht davon spricht, der Angeklagte habe "die von einem Dritten ausgesprochene Drohung" ausgenützt; er hat vielmehr die Lage benützt, wie sie durch die gewaltsame Entführung geschaffen worden war, die in § 239 a StGB unter Strafe gestellt ist; von dieser Gewaltanwendung hebt sich die Drohung als Tatmittel der nachfolgenden Erpressung (§§ 253, 255 StGB) ab, die, wenn sie von demselben Täter begangen wird, mit der Entführung in Tateinheit stehen kann (BGHSt 16, 316, 320) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].

    § 255 StGB setzt ferner nicht voraus, daß das Übel unmittelbar denjenigen treffen soll, dem es zum Zweck der Erpressung angedroht wird; es genügt, daß der Empfänger der Drohung es auch für sich als Übel empfindet (BGHSt 16, 316, 318 [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61]; BGH GA 1961, 82, 83).

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Dasselbe gilt - wie im übrigen auch die Strafkammer angenommen hat - für das Verhältnis des § 239 a zu § 253 StGB, wenn der Täter die in der ersten Vorschrift vorausgesetzte Absicht der Erpressung in die Tat umsetzt (Schönke/Schröder, a.a.O. § 239 a Rdn 47; zu § 239 a StGB a.F. BGHSt 16, 316, 320).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Zwischen §§ 253, 255 StGB und § 239 a StGB ist Tateinheit möglich, da der erpresserische Menschenraub nur die Absicht der Erpressung, nicht aber ihre Verwirklichung voraussetzt (BGHSt 26, 24, 28 [BGH 06.11.1974 - 3 StR 200/74]; vgl. BGHSt 16, 316, 320) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Die tateinheitliche Verurteilung wegen Vergewaltigung oder räuberischer Erpressung würde nur noch der Klarstellung des Umstands dienen, daß das Ziel des "Vorbereitungsdelikts" Geiselnahme oder erpresserischer Menschenraub vom Täter tatsächlich erreicht wurde (vgl. BGHSt 16, 316; 26, 24; BGH NStZ 1986, 166; Schönke/Schröder/Eser § 239 a Rdn. 45; § 239 b Rdn. 20); der im Strafrahmen Ausdruck findende Unrechtskern würde somit in den kriminologisch gerade typischen Fällen der Vergewaltigung und der schweren räuberischen Erpressung auf "vorbereitende" Handlungen verschoben, welche jene Delikte nach der Zielsetzung des Täters erst ermöglichen sollen.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Daß sich das vom Angeklagten angedrohte Übel unmittelbar gegen einen Dritten richten sollte, dessen Fürsorge indes den Nötigungsadressaten oblag, ändert an der Strafbarkeit des Angeklagten nach § 240 Abs. 1 StGB ebenso nichts (vgl. BGHSt 16, 316, 318; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Übel 1; StGB § 255 Genötigter 1 = JR 1987, 339 m. Anm. Jakobs; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 240 Rdn. 16) wie die Möglichkeit, daß die Drohung nicht ernstgemeint war, vielmehr sogar im Zusammenwirken mit dem unmittelbar Bedrohten vorgespiegelt wurde (vgl. BGHSt 23, 294, 296; BGH NStZ 1985, 408).
  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

    Insbesondere ist möglich, dass das angekündigte Übel gegen einen (nicht notwendig nahe stehenden; BGH NStZ 1987, 222 (223); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Lackner/Kühl/Heger Rn. 15) Dritten (zB Drohung mit Vergiftung der Produkte eines Lebensmittelherstellers; BGH NJW 1994, 1166) oder sogar gegen den Täter selbst (zB Drohung mit Suizid; OLG Hamm NStZ 1995, 547 (548)) gerichtet ist, solange der in Aussicht gestellte Nachteil auch für den Genötigten ein Übel darstellt (BGHSt 16, 316 (318); 38, 83 (86); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Fischer Rn. 37; Bohnert JR 1982, 397 (398); BeckOK StGB/Valerius, 49. Ed. 1.2.2021 Rn. 40, StGB § 240 Rn. 40).
  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

    Voraussetzung ist lediglich, daß derjenige, auf dessen Willen eingewirkt wird, das einem anderen zugedachte Übel auch für sich selbst als Übel empfindet (RG Rspr. 3, 317; RGSt 17, 82; BGHSt 16, 316, 318; BGH GA 1961, 82; BGH NJW 1970, 1855, 1856; BGH NStZ 1985, 408; BGH, Urt. vom 10. November 1959 - 1 StR 417/59).

    Daß Tateinheit zwischen § 239 a und §§ 253, 255 StGB möglich ist, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls wiederholt ausgesprochen (BGHSt 16, 316; 23, 294; 26, 24, 28; vgl. auch NStZ 86, 166).

  • BGH, 07.03.1985 - 4 StR 82/85

    Scheingeisel - §§ 253, 255 StGB, Personenverschiedenheit; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Es genügt vielmehr, daß der Empfänger der Drohung das einem anderen Angedrohte auch für sich als Übel empfindet (BGHSt 16, 316 [318 m. w. N.]).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des

  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 159/66

    Raub mit Todesfolge - Anwendbarkeit eines straferschwerenden Tatbestandes bei

  • BGH, 07.03.1985 - 4 StR 32/85

    Anforderungen an die Ernsthaftigkeit einer Drohung

  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

  • BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62

    Schütteln am Kragen - § 255 StGB, 'Gewalt'

  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 185/69

    Strafbarkeit wegen Meineids, Betrugs in zweiundzwanzig Fällen und zweimaligen

  • BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71

    Vorliegen von niedrigen Beweggründen, wenn der Täter sich auf Grund von Wut,

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
  • BGH, 23.09.1982 - 1 StR 522/82

    Rückverweisung des Strafausspruchs

  • BGH, 12.03.1974 - 1 StR 580/73

    Verurteilung wegen Untreue und wegen erpresserischer Freiheitsberaubung -

  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 787/76

    Förderung der Prostitution - Das Nicht Nachgehen der Prostitution durch das Opfer

  • BGH, 03.03.1971 - 2 StR 589/70

    Vorliegen eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

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