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   BGH, 03.11.1961 - 4 StR 387/61   

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https://dejure.org/1961,801
BGH, 03.11.1961 - 4 StR 387/61 (https://dejure.org/1961,801)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1961 - 4 StR 387/61 (https://dejure.org/1961,801)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1961 - 4 StR 387/61 (https://dejure.org/1961,801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 330
  • NJW 1962, 356
  • MDR 1962, 321
  • DB 1962, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Im Gegensatz zu § 288 StGB (Vereitelung der Zwangsvollstreckung), der das Recht des einzelnen Gläubigers auf Einzelbefriedigung aus dem Schuldnervermögen (BGHSt 16, 330, 334; Fischer aaO § 288 Rdn. 1) schützt, dient § 283 StGB somit dem Schutz der Gesamtvollstreckung (Insolvenz).
  • BGH, 07.05.1991 - VI ZR 259/90

    Schadensersatz wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Possessorischer

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der zu vollstreckende Anspruch wie hier darauf abzielt, dem Gläubiger den Besitz an dem betreffenden Gegenstand zu verschaffen (so BGH, Urteil vom 3. November 1961 4 StR 387/61 - BGHSt 16, 330, 332 f. für den petitorische Herausgabeanspruch).
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

    Der Tatbestand des § 288 StGB, der lediglich das Recht des einzelnen Gläubigers auf Befriedigung schützt und die Einzelvollstreckung in bestimmte Sachen und Rechte betrifft (vgl. BGHSt 16, 330, 334), ist dagegen auch dann erfüllt, wenn der Schuldner auch nach der Vereitelungshandlung noch zahlungsfähig ist.
  • OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12

    Streit um die Nutzung eines Golfplatzes

    § 288 StGB soll dem Gläubiger die Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners sichern (BGHSt 16, 330, 334), verfolgt also auch den Schutz der Vermögensinteressen des Gläubigers.
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