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BGH, 03.11.1961 - 4 StR 387/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 16, 330
- NJW 1962, 356
- MDR 1962, 321
- DB 1962, 163
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 28.11.1927 - III 783/27
Umfaßt das "Vermögen" des Schuldners im Sinne des § 288 StGB. auch den Besitz von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.11.1954 - VI ZR 143/53
Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben
- BGH, 07.05.1991 - VI ZR 259/90
Schadensersatz wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Possessorischer …
Das gilt jedenfalls dann, wenn der zu vollstreckende Anspruch wie hier darauf abzielt, dem Gläubiger den Besitz an dem betreffenden Gegenstand zu verschaffen (so BGH, Urteil vom 3. November 1961 4 StR 387/61 - BGHSt 16, 330, 332 f. für den petitorische Herausgabeanspruch). - BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln …
Der Tatbestand des § 288 StGB, der lediglich das Recht des einzelnen Gläubigers auf Befriedigung schützt und die Einzelvollstreckung in bestimmte Sachen und Rechte betrifft (vgl. BGHSt 16, 330, 334), ist dagegen auch dann erfüllt, wenn der Schuldner auch nach der Vereitelungshandlung noch zahlungsfähig ist. - OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
Streit um die Nutzung eines Golfplatzes
§ 288 StGB soll dem Gläubiger die Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners sichern (BGHSt 16, 330, 334), verfolgt also auch den Schutz der Vermögensinteressen des Gläubigers.