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   BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61   

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BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61 (https://dejure.org/1961,289)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1961 - 2 StR 548/61 (https://dejure.org/1961,289)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 548/61 (https://dejure.org/1961,289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 335
  • NJW 1962, 452
  • MDR 1962, 233
  • JR 1962, 149
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1952 - 4 StR 862/51

    Verurteilung wegen fortgesetzten schweren Diebstahls unter Einbeziehung einer

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  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils

    Ihm ist zuzugeben, daß seit der Entscheidung BGHSt 16, 335, 336 die Auffassung herrscht, der verbüßte Teil der einbezogenen Strafe müsse im Urteilsspruch auf die neu verhängte Strafe angerechnet werden (vgl. Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 2. Aufl. § 54 Rdn. 15 m.w.Nachw.).

    Der Senat sieht sich durch BGHSt 16, 335, 336 in seiner Entscheidung nicht gehindert.

    Gleiches gilt für andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die auf BGHSt 16, 335, 336 Bezug nehmen (etwa BGH, Beschl. vom 12. Mai 1992 - 4 StR 189/92).

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß er die tragende Erwägung der Entscheidung BGHSt 16, 335 - im Rahmen von § 31 Abs. 2 JGG sei nicht die (noch nicht verbüßte) frühere Strafe einzubeziehen, sondern für alle Straftaten eine einheitliche (neue) Rechtsfolge zuzumessen - uneingeschränkt teilt (vgl. etwa BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).

  • BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04

    Kein die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von

    Bei der Anwendung von § 31 Abs. 2 JGG ist - anders als bei der Anwendung von § 55 StGB - nicht lediglich die frühere Strafe einzubeziehen, sondern eine neue, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für sämtliche Taten vorzunehmen, also für die früheren ebenso wie für die jetzt abzuurteilenden, wobei eine rein rechnerische Berücksichtigung der einzubeziehenden Entscheidung rechtsfehlerhaft wäre (st. Rspr. seit BGHSt 16, 335 ff.).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).
  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16

    Darstellung der früheren Taten bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe

    Darüber hinaus sind bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG die zuvor begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 548/61, BGHSt 16, 335, 337).
  • BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94

    Einheitsjugendstrafe - Strafzumessung - Frühere Urteile - Urteilstenor

    Bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe sind dann, wenn in der einzubeziehenden Entscheidung bereits frühere Urteile einbezogen waren, sämtliche Entscheidungen erneut einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen (BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7).

    Bei der Einbeziehung rechtskräftiger früherer Urteile nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit den neuen Straftaten zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).

  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92

    Anforderungen an die Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Einbeziehung

    Die Jugendkammer hat die Notwendigkeit der Einbeziehung zwar gesehen, deren Ausführung entspricht jedoch nicht dem Gesetz: Bezieht das Gericht ein Urteil ein, in dem bereits weitere Verurteilungen zu Jugendstrafe aufgegangen sind, so müssen sämtliche früheren Urteile - auch im Urteilstenor (BGHSt 16, 335, 336) - im einzelnen aufgeführt und erneut in die nun zu verhängende einheitliche Jugendstrafe einbezogen werden (BGHSt 16, 335, 336 f; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

    Vielmehr bedarf es lediglich einer Anrechnung der bereits verbüßten Jugendstrafe (BGHSt 16, 335, 336).

  • BGH, 24.04.1987 - 2 StR 156/87

    Umfang der Gesamtwürdigung alter Straftaten bei der Strafzumessung

    Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (§ 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrundeliegenden Straftaten erstrecken (BGHSt 16, 335, 337; Brunner, JGG 8. Aufl. § 31 Rdn. 12 m.w.N.).

    Für die neue Hauptverhandlung wird auf BGHSt 16, 335, 336 f (vgl. auch Brunner aaO Rdn. 14) hingewiesen.

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Damit werden weder Art und Schwere der einzelnen Taten erkennbar noch der Umfang der Beteiligung seitens der Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2 und Strafzumessung 1).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
  • BGH, 31.07.1964 - 4 StR 198/64

    Rechtsmittel

    Dabei mußte es zwar den früheren, rechtskräftigen Schuldspruch zu Grunde legen, aber auf diejenige Jugendstrafe erkenne, die es für die damals abgeurteilten und die jetzt zur Aburteilung stehenden Straftaten zusammen für angemessen erachtete; auf diese Jugendstrafe mußte es sodann die aus dem früheren Urteil bereits verbüßte Strafe anrechnen (BGHSt 16, 335).

    Da im Falle der Einbeziehung die auf Grund des früheren Urteils verbüßte Strafe angerechnet werden muß, würde der Angeklagte nur dann schlechtergestellt, wenn die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Jugendstrafe (2 Jahre und 6 Monate), bei deren Bemessung das Landgericht - unzulässigerweise - den Strafrest von 7 Monaten bereits berücksichtigt hat, und des im Zeitpunkt der Entlassung zur Bewährung bereits verbüßten Strafteils überschritten würde (vgl. auch BGHSt 16, 335, 337 [BGH 13.12.1961 - 2 StR 548/61]/338).

  • BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und wegen

  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99

    Verspätete Einlegung der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

  • BGH, 04.05.1995 - 4 StR 207/95

    Rechtsfolge - Rechtsfolgenbemessung - Nachträgliche Einbeziehung

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96

    Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei

  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 324/93

    Ergänzung eines Urteilstenors hinsichtlich einer Miteinbeziehung eines vorherigen

  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 52/78

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Erwerb und Handeltreiben; Bildung einer

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 494/94

    Strafrahmen - Strafzumessung - Revision - Strafausspruch

  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91

    Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten

  • BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89

    Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung

  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 640/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Verkennung von Urteilsgründen durch eine

  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 135/89

    Unzureichende Erörterung einer schädlichen Neigung zu Gewaltdelikten bei der

  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 320/90

    Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen - Nichtwürdigung der Gesamtheit

  • BGH, 14.07.1982 - 3 StR 232/82

    Zur Einbeziehung der Vorstrafen in Strafzumessungsgesichtspunkte

  • BGH, 21.01.1976 - 2 StR 700/75

    Umfang der Einbeziehung früherer Verurteilungen in eine Gesamtstrafe

  • BGH, 16.10.1974 - 4 StR 464/74

    Einbeziehung einer früheren Strafe bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 160/70

    Vorausetzungen für das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung

  • BGH, 17.01.1962 - 2 StR 552/61

    Prüfung der Fragen an den Zeugen durch das Revisionsgericht - Tatbestandsmerkmal

  • BGH, 11.06.1981 - 2 StR 265/81
  • BGH, 25.07.1972 - 1 StR 252/72

    Verweisung der Jugendkammer auf ein früheres Urteil ohne Wiedergabe des

  • BGH, 29.04.1971 - 4 StR 76/71

    Voraussetzungen für die Verhängung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 08.03.1967 - 1 StR 35/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 32/78

    Bildung einer Gesamtstrafe nach Jugendstrafrecht

  • BGH, 28.05.1974 - 5 StR 248/74

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Ausdrückliche Erwähnung der Anrechnung im

  • BGH, 28.07.1965 - 2 StR 172/65

    Verstoß gegen die deutsch-schweizerische Vereinbarung über die Durchführung des

  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 470/70

    Erkennen auf eine einheitliche Jugendstrafe - "Erhebliche schädliche Neigungen" -

  • BGH, 13.03.1963 - 2 StR 61/63

    Anforderungen an den Tatbestand der gemeinschaftlichen Entführung -

  • BGH, 01.03.1963 - 4 StR 16/63

    Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Berücksichtigung der seelischen,

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