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   BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61   

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https://dejure.org/1961,207
BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61 (https://dejure.org/1961,207)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1961 - 1 StR 424/61 (https://dejure.org/1961,207)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1961 - 1 StR 424/61 (https://dejure.org/1961,207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch die Staatsanwaltschaft angegriffenen Entscheidung zugunsten des Angeklagten - Strafgrund des Betrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 367
  • NJW 1962, 312
  • MDR 1962, 320
  • DB 1962, 162
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55
    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Die Entscheidung BGH NJW 1956, 68 Nr. 15 betrifft eine andere Sachlage, steht jedenfalls nicht entgegen - Machenschaften, die darauf abzielen, den Geschäftspartner über die Marktlage zu täuschen, mögen unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Wettbewerbs verfolgbar oder als Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (KartellG) zu ahnden sein.
  • RG, 04.12.1939 - 2 D 494/39

    Des versuchten Betruges kann sich schuldig machen, wer durch irreführende

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Daß die Angeklagten etwa andere Mitbewerber schädigen wollten (RGSt 73, 382, 384 ), wird ihnen nicht vorgeworfen.
  • BGH, 07.01.1954 - 4 StR 685/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Es kam vielmehr allein darauf an, was sich der Angeklagte vorgestellt hatte (vgl. BGH 4 StR 685/53 vom 7.1.1954 in NJW 1956 S. 1467 und zu Fußn. 17 angeführt).
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Auch der Ursachenzusammenhang wäre gegeben gewesen, wenn der Plan des Angeklagten verwirklicht worden ware; BGHSt 13, 13.
  • BGH, 17.05.1960 - 1 StR 28/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Gemäß § 301 StPO war demnach das Urteil im Kostenpunkt entsprechend zu ändern (vgl. auch Urteil v. 17. Mai 1960 - 1 StR 28/60).
  • BGH, 26.10.1954 - 2 StR 558/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Für die Ahndung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit nach §§ 1 Abs. 1, 38 Abs. 1 WbG (Kartellges.) sei die Strafkammer nicht zuständig (BGHSt 6, 375).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Der Senat hat im Beschluß vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60 - (NJW 1961, 1876 Nr. 17) darauf hingewiesen, daß der Betrug kein bloßes Vergehen gegen die Wahrheit und das Vertrauen im Geschäftsleben ist, sondern eine Straftat gegen das Vermögen.
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Es wären somit, da von einer groben Unredlichkeit oder Unsittlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UHaftEntschG (BGHSt 7, 276; 11, 383, 389) [BGH 04.06.1958 - 2 StR 157/58]nicht die Rede sein konnte, gemäß § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO auch die den sechs Angeklagten im ersten Rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen gewesen.
  • BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Es wären somit, da von einer groben Unredlichkeit oder Unsittlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UHaftEntschG (BGHSt 7, 276; 11, 383, 389) [BGH 04.06.1958 - 2 StR 157/58]nicht die Rede sein konnte, gemäß § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO auch die den sechs Angeklagten im ersten Rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen gewesen.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
    Hiergegen wendet sich die Revision vergebens, indem sie die allein dem Tatrichter zustehende Beweiswürdigung durch ihre eigene zu ersetzen sucht (vgl. hierzu grundsätzlich: BGHSt 10, 208 ff [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 16, 367 ff, auf die sich das Landgericht beruft, steht der Wertbestimmung auf der Grundlage des Marktpreises (Wettbewerbspreises) nicht entgegen.

    Die Gegenmeinung, die § 263 StGB auf Submissionskartelle nicht anwenden will, verweist ohne nähere Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt auf BGHSt 16, 367 (vgl. Dreher/ Tröndle, StGB 44. Aufl. § 263 Rdn. 33; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 110) oder hält einen Betrugsschaden zwar für möglich, aber für generell nicht nachweisbar, weil sich in Folge der Wettbewerbsbeschränkung ein Marktpreis nicht habe bilden können (vgl. Jaath in Festschrift für Karl Schäfer 1980 S. 89, 100; Bruns NStZ 1983, 385, 388 ff; ähnlich, aber differenzierter auch Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 195, 343).

  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Dies ist für Angebote im Rahmen einer öffentlichen Submission oder Ausschreibung anerkannt (vgl. BGHSt 16, 367, 371; Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 16f; Satzger, Der Submissionsbetrug, 1994, S. 60; Oldigs, Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Bekämpfung von Submissionsabsprachen, 1998, S. 61 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Zu diesem Zeitpunkt war es, gestützt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1961 (BGHSt 16, 367), allgemeine Meinung in der Rechtsprechung, daß ein Teilnehmer an einer Ausschreibung, der ein angemessenes Angebot abgibt, nicht schon dadurch einen Betrug oder Betrugsversuch begeht, daß er Mitbewerber veranlaßt, nicht ernst gemeinte, höhere Angebote einzureichen; erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1992 (BGHSt 38, 186) trat insoweit ein Wandel ein.

    Auch wenn sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 16, 367 nicht allgemeinverbindlich festgelegt hatte, diese Entscheidung für Staatsanwaltschaften nicht zum Schutze des Legalitätsprinzips bindend (vgl. BGHSt 15, 155 ff.) war und die neuere Rechtsprechung auch nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG von der früheren abweicht (zutreffend Kanski, Zur Strafbarkeit von Submissionsabsprachen, Diss. 1996, S. 141 f.), so hat sich doch die Strafverfolgungspraxis bis 1992 an der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert.

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