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   BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61   

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BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61 (https://dejure.org/1961,669)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1961 - 2 ARs 158/61 (https://dejure.org/1961,669)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - 2 ARs 158/61 (https://dejure.org/1961,669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 391
  • NJW 1962, 499
  • MDR 1962, 322
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem

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  • RG, 05.10.1911 - TB 122/11

    Kann die Vorschrift des § 12 Abs. 2 St.P.O. schon angewendet werden, ehe eines

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  • RG, 27.10.1914 - IV 532/14

    1. Hört im Falle der Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen, die

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  • RG, 05.06.1894 - 1661/94

    Hört, wenn der Grund, der nach § 13 St.P.O. die Anhängigmachung mehrerer

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  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Eine Zuständigkeit, die durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Dasselbe folgt aus § 355 StPO: Hiernach kann das Revisionsgericht an ein örtlich oder sachlich zuständiges Gericht verweisen, während für den Tatrichter eine Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit ausgeschlossen ist (BGHSt 16, 391, 392) und wegen sachlicher Unzuständigkeit nur an ein höheres Gericht verwiesen werden darf (§ 269 StPO).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03

    Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit (Verbindung zusammenhängender

    Eine Zuständigkeit, die durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 = NJW 2003, 412, 446, insoweit in BGHSt 48, 52 nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Der kraft Zusammenhangs auch für die anderen Angeklagten maßgebliche Gerichtsstand (§§ 3, 13 Abs. 1 StPO) entfiel nicht etwa deshalb, weil das Verfahren gegen Dr. Fritz B. nach Zulassung der Anklage wegen dessen Abwesenheit abgetrennt wurde; die vorher begründete Zuständigkeit dauert fort, auch wenn der Grund der Verbindung später wegfällt (RGSt 25, 406; 49, 9; BGH bei Dallinger MDR 1957, 653; BGHSt 16, 391, 393; Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 13 Rdn. 46).
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 198/62

    Rechtsmittel

    Der durch diesen sachlichen Zusammenhang (§ 3 StPO) einmal begründete Gerichtsstand entfiel nicht dadurch, daß das Verfahren gegen den Angeklagten zu gesonderter Verhandlung und Entscheidung abgetrennt werden mußte und das Verfahren gegen den Haupttäter inzwischen abgeschlossen war (RGSt 25, 406; 49, 9; BGHSt 16, 391, 393) [BGH 20.12.1961 - 2 ARs 158/61].

    Die Ausführungen der Verteidigung geben dem Senat keinen Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit des § 13 StPO, der vom Bundesgerichtshof und auch sonst stets als gültig angesehen worden ist (BGHSt 11, 130; 16, 391), [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]zu bezweifeln, zumal die Revision selbst keine - nach der Verwerfung der Verfassungsbeschwerde neu zutage getretenen Gesichtspunkte für ihre Angriffe gegen die Zuständigkeitsregelung des § 13 StPO vorträgt (vgl. auch allgemein: die Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 9, 233 ff.).

  • BGH, 24.04.2002 - 2 ARs 125/02

    Übertragung der Zuständigkeit (Eröffnung der Untersuchung)

    Danach kann eine Strafsache nur einem Gericht übertragen werden, das schon bei der Eröffnung der Untersuchung örtlich zuständig gewesen ist (BGHSt 13, 209, 217; 16, 391).
  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93

    Umfang der Revisionsbegründung bei Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    Die Zuständigkeit, die durch die Verbindung der zusammenhängenden Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393).
  • BGH, 24.04.2002 - 2 AR 58/02

    Übertragung einer Strafsache - Örtliche Zuständigkeit

    Danach kann eine Strafsache nur einem Gericht übertragen werden, das schon bei der Eröffnung der Untersuchung örtlich zuständig gewesen ist (BGHSt 13, 209, 217; 16, 391).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Die Zuständigkeit wurde durch die Anklageerhebung (vgl. Paulus in KMR 7. Aufl. § 3 Rdn. 3; Pfeiffer in KK StPO § 13 Rdn. 2) und den zur Zeit der Eröffnung des Hauptverfahrens bestehenden Zusammenhang begründet (Pfeiffer a.a.O. Rdn. 3 m.N.); diese Zuständigkeit dauert fort, auch wenn der Grund der Verbindung später wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81).
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    Die Gründe, welche eine Übertragung aus Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß den §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 StPO erst zulassen, wenn das Hauptverfahren eröffnet worden ist (BGHSt 10, 391; 14, 314 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]oder in bestimmten besonders geregelten Verfahren die Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 13, 210 [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58]; 14, 179, 181 [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 14, 343), [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]treffen für § 15 StPO nicht zu.
  • LG Hof, 09.05.2016 - 4 Qs 65/16

    Staatsanwaltschaft, Gerichtsstand, Verfahrensverbindung, Verbindung, Beschwerde

  • BGH, 25.06.1980 - 2 ARs 169/80

    Antrag auf Übertragung des Verfahrens vor Eröffnung des Hauptverfahrens

  • BGH, 13.04.1978 - 2 ARs 96/78

    Bereits erfolgte Eröffnung einer Untersuchung durch eines der zuständigen

  • BGH, 31.01.1968 - 2 ARs 418/67

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BGH, 17.05.1978 - 3 StR 126/78

    Örtliche Zuständigkeit durch den Tatort und dem persönlichen Zusammenhang

  • BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der

  • BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76

    Zuständigkeit des Gerichts - Rücksichtsnahme auf den Gesundheitszustand des

  • BGH, 27.09.1978 - 2 ARs 272/78

    Zur Abgabe des Verfahrens

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