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   BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60   

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BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60 (https://dejure.org/1961,579)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1961 - 2 StR 622/60 (https://dejure.org/1961,579)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1961 - 2 StR 622/60 (https://dejure.org/1961,579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 47
  • NJW 1961, 1222
  • MDR 1961, 700
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 08.03.1880 - 494/80

    Begründet die unterbliebene Hinweisung des Angeklagten auf die durch die

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  • RG, 31.03.1881 - 265/81

    1. Findet der §. 196 St.G.B.'s auch auf die Vorgesetzten ausländischer Beamten

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  • RG, 05.11.1889 - 2325/89

    Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn

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  • RG, 02.07.1897 - 2214/97

    1. Hat der Beschluß, betr. die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Meineides, bei

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  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Der Gesetzgeber hat vielmehr lediglich die zuvor umstrittene Frage, ob auf eine in Betracht kommende Einziehungsentscheidung hinzuweisen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Februar 1961 - 2 StR 622/60, BGHSt 16, 47, 48; LRStPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 265 Rn. 72), entschieden.
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    zu § 73 StGB - Gesetzeseinheit - und 2 StR 622/60 vom 8. Februar 1961 (nichtveröffentlicht) ausgegangen; er hat dort das Verändern der Motornummer eines Kraftfahrzeugs mit Selbstverständlichkeit als eine Urkundenfälschung angesehen.
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Diese Vorschrift ist unmittelbar bezogen auf die inhaltlichen Erfordernisse des durch den Eröffnungsbeschluß zugelassenen Anklagesatzes (BGHSt 16, 47, 48).

    Insbesondere braucht, von den Fällen des § 265 Abs. 2 StPO abgesehen, nach herrschender Rechtsauffassung (vgl. BGHSt 22, 336; Kleinknecht, 34. Aufl., § 265 StPO Rdn. 2; Sax a.a.O. Anm. 3 a, b) nicht hingewiesen zu werden auf Nebenstrafen und andere Rechtsfolgen tatbestandsmäßigen Handelns, wie z.B. auf die Möglichkeit der Einziehung (BGHSt 16, 47), der Zulässigkeit von Polizeiaufsicht (BGHSt 18, 66) oder der Bekanntmachungsbefugnis (RGSt 33, 398, 399; zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nach früherem Recht vgl. BGH GA 1966, 303).

    Auf Abweichungen von der zugelassenen Anklage braucht er seine Verteidigung nur dann einzurichten, wenn das Gericht durch förmlichen Hinweis zu erkennen gegeben hat, daß es sie ernsthaft in Erwägung zieht (BGHSt 16, 47, 49; 22, 29, 31; BGH MDR 1977, 63).

  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Durch § 200 i.V.m. § 207 StPO soll der Verhandlungsgegenstand für das Gericht bindend festgelegt werden (BGHSt 16, 47, 48).

    Vorschriften über bloße Straffolgen der tatbestandsmäßigen Handlung, ein Hinweis auf die gesetzliche Strafdrohung der in der Anklageschrift bezeichneten Straftat, gehören dagegen - ebensowenig wie andere Bestimmungen, die gleichermaßen für alle in Betracht kommenden Straftaten gelten (vgl. BGH NJW 1956, 1246 Nr. 12 zu § 56 StGB a.F.; KMR Sax 6. Aufl. § 265 StPO Anm. 3 a) - nicht zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift und müssen deshalb auch nicht aufgenommen werden (vgl. RGSt 30, 209; BGH Urteile vom 21. Februar 1952 - 4 StR 933/51 - und vom 10. Juni 1955 - 1 StR 199/55 - BGHSt 16, 47, 485 LwR Gollwitzer 23. Aufl. § 265 StPO Rdn. 8, 33, 34).

    Sie enthält den Grundsatz, daß das Gericht, wenn es abweichend von ihm verurteilen will, den Eröffnungsbeschluß zuvor umgestalten muß, und daß der Angeklagte, solange dies nicht geschehen ist seine Verteidigung nur auf den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses einzurichten braucht (BGHSt 16, 47/49).

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 8. Februar 1961 - 2 StR 622/60 - (BGHSt 16, 47, 48) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60] aus Anlaß einer Einziehungsanordnung ausgeführt hat, ist § 265 Abs. 1 StPO, auf den es hier nur ankommt, unmittelbar bezogen auf die inhaltlichen Erfordernisse des Eröffnungsbeschlusses, d.h. heute des durch den Eröffnungsbeschluß zugelassenen Anklagesatzes (vgl. §§ 200, 207 StPO).

    Wenn er sich dazu auch dann nicht äußerte, als der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Schlußvortrag auf Zuchthaus angetragen hatte, war das seine Sache (vgl. BVerfGE 8, 184, 185 [BVerfG 22.09.1958 - 1 BvR 268/58]; BGHSt 16, 47, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das schadet jedoch nicht, weil es sich insoweit um eine Nebenstrafe handelt (BGHSt 16, 47).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    In ihr ist, wie die Rechtsprechung zu dieser Vorschrift verlangt (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 16, 47, 48; 29, 124, 126), [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt.
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Mit Recht hat das Landgericht die Schrift als antisemitische Hetzschrift beurteilt, die die äusseren Tatbestände der §§ 93, 130 und 185 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293 [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60]; 16, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 5 K 3676/21

    Zum Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wegen vorschriftswidriger Aufbewahrung

    Anders als die Anklageschrift im Strafverfahren (§ 265 Abs. 1 der Strafprozessordnung: "Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat", vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 291/20 -, juris Rn. 8; Urteil vom 8. Februar 1961 - 2 StR 622/60 -, juris Rn. 6; siehe auch Ott , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl. 2019, § 264 Rn. 1) hat die in den Bescheiden gegebene Begründung nicht eine Begrenzungsfunktion dergestalt, dass sie den Korridor abstecken würde, den das Gericht zu beurteilen hat.
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

    Einerseits soll sie den Prozessgegenstand bestimmen, d.h. sie dient der konkreten Bezeichnung der individuellen Tat, über die das Gericht befinden soll (BGHSt 16, 47, 48; 29, 124, 126; 40, 390, 392 = NStZ 1995, 297), sog. Umgrenzungsfunktion (Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 200 Rn. 3 a).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

  • OLG Hamm, 01.02.2005 - 1 Ss 16/05

    Anklage, Umgrenzungsfunktion, Informationsfunktion; Bestimmtheit,

  • BGH, 02.10.1984 - 5 StR 620/84

    Fehlender Hinweis auf die Möglichkeit, dass das bei der Tat benutzte Fahrzeug

  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

  • BGH, 14.02.1962 - 2 StR 21/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.08.1963 - 2 StR 159/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 26/62

    Rechtsmittel

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