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   BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61   

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BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61 (https://dejure.org/1961,202)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1961 - 1 StR 407/61 (https://dejure.org/1961,202)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1961 - 1 StR 407/61 (https://dejure.org/1961,202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung - Voraussetzungen für die Annahme sexueller Handlungen im Sinne von § 176 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 1
  • NJW 1962, 681
  • MDR 1962, 318
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Das ist zunächst dann der Fall, wenn seine Handlung in einzelnen Betätigungen allein den Tatbestand der versuchten Notzucht gemäß §§ 177, 43 StGB, in anderen allein den Tatbestand der Gewaltunzucht nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, wenn der Täter also nicht bloß, den Vollzug des Beischlafs vorbereiten und verwirklichen will, seine Handlungen vielmehr teilweise, schon für sich genommen, seiner Sinnenlust dienen oder das Opfer geschlechtlich erregen sollen und er mithin wegen versuchter oder vollendeter Notzucht in Tateinheit mit einem Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt werden müßte, falls er nicht vom Versuch der Notzucht freiwillig zurückgetreten wäre (RG GA 62, 142; BGHSt 1, 152, 154) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51] .

    Eine Bestrafung des Täters aus § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB kann aber auch dann in Frage kommen, wenn er ausschließlich den Beischlaf erstrebte und somit - bei Vollendung der Notzucht oder nicht freiwilliger Aufgabe des Versuchs - seine Bestrafung wegen Gewaltunzucht bloß aus dem Gesichtspunkt der Gesetzeseinheit entfiele (RGSt 23, 225; BGHSt 1, 152, 156 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51] ; 7, 296, 300) [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55] .

    Die Entscheidung BGHSt 1, 152, 154 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51] besagt nichts für die hier zu entscheidende Rechtsfrage, weil in jenem Falle der Täter von dem Versuch der Notzucht nicht freiwillig zurückgetreten und nur zu prüfen war, ob mit dem Notzuchtsversuch ein Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB tateinheitlich zusammenhing.

  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 37/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein muß (RGSt 63, 227; JW 1925, 2135 Nr. 4; JW 1939, 400 Nr. 3; ebenso bislang die Rechtsprechung des BGH, vgl.Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 37/56, vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; ferner Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 176 Anm. II 3; Schönke/Schröder, StGB 10. Aufl. § 176 Anm. II 2).

    Dasselbe muß gelten bei gewaltsamen Handlungen, die der Täter zwar in wollüstiger Absicht vornimmt, denen aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild die Geschlechtebezogenheit fehlt, die also, nach diesem Erscheinungsbild beurteilt, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl noch nicht verletzen, wie etwa ein in wollüstiger Absicht erfolgender Würgegriff zum Hals einer Frau (vgl. BGH Urt. vom 1. Mai 1956 - 4 StR 37/56).

  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 282/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein muß (RGSt 63, 227; JW 1925, 2135 Nr. 4; JW 1939, 400 Nr. 3; ebenso bislang die Rechtsprechung des BGH, vgl.Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 37/56, vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; ferner Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 176 Anm. II 3; Schönke/Schröder, StGB 10. Aufl. § 176 Anm. II 2).

    Auch vom Standpunkt, der bisherigen Rechtsprechung aus genügt es zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB, daß die von dem Täter begangenen Gewalttätigkeiten nur zum Teil den unzüchtigen Handlungen vorausgegangen sind (RG JW 1929, 1025 Nr. 20; sowie Urteile des BGH vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58).

  • BGH, 28.05.1957 - 5 StR 95/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein muß (RGSt 63, 227; JW 1925, 2135 Nr. 4; JW 1939, 400 Nr. 3; ebenso bislang die Rechtsprechung des BGH, vgl.Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 37/56, vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; ferner Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 176 Anm. II 3; Schönke/Schröder, StGB 10. Aufl. § 176 Anm. II 2).

    Auch vom Standpunkt, der bisherigen Rechtsprechung aus genügt es zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB, daß die von dem Täter begangenen Gewalttätigkeiten nur zum Teil den unzüchtigen Handlungen vorausgegangen sind (RG JW 1929, 1025 Nr. 20; sowie Urteile des BGH vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58).

  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 78/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein muß (RGSt 63, 227; JW 1925, 2135 Nr. 4; JW 1939, 400 Nr. 3; ebenso bislang die Rechtsprechung des BGH, vgl.Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 37/56, vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; ferner Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 176 Anm. II 3; Schönke/Schröder, StGB 10. Aufl. § 176 Anm. II 2).

    Auch vom Standpunkt, der bisherigen Rechtsprechung aus genügt es zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB, daß die von dem Täter begangenen Gewalttätigkeiten nur zum Teil den unzüchtigen Handlungen vorausgegangen sind (RG JW 1929, 1025 Nr. 20; sowie Urteile des BGH vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58).

  • RG, 17.06.1929 - II 205/29

    Zum Begriff der mit Gewalt vorgenommenen unzüchtigen Handlungen (§ 176 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Der Fall RGSt 63, 227 liegt anders.

    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein muß (RGSt 63, 227; JW 1925, 2135 Nr. 4; JW 1939, 400 Nr. 3; ebenso bislang die Rechtsprechung des BGH, vgl.Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 37/56, vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; ferner Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 176 Anm. II 3; Schönke/Schröder, StGB 10. Aufl. § 176 Anm. II 2).

  • RG, 25.08.1892 - 2523/92

    Kann ein freiwillig aufgegebener Notzuchtsversuch als Verbrechen aus §. 176 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Eine Bestrafung des Täters aus § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB kann aber auch dann in Frage kommen, wenn er ausschließlich den Beischlaf erstrebte und somit - bei Vollendung der Notzucht oder nicht freiwilliger Aufgabe des Versuchs - seine Bestrafung wegen Gewaltunzucht bloß aus dem Gesichtspunkt der Gesetzeseinheit entfiele (RGSt 23, 225; BGHSt 1, 152, 156 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51] ; 7, 296, 300) [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55] .
  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Allerdings setzt § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB voraus, daß die angewandte Gewalt das Mittel zur Vornahme der unzüchtigen Handlung ist (RGSt 64, 113, 115; RG JW 1925, 2135 Nr. 4; RG HRR 1940, 1423; BGH MDR 1959, 589 Nr. 92).
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 75/59

    Frau in Narkose - Unzüchtige Handlungen - Betrug - Praxisvertreter - Zahnarzt -

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Allerdings setzt § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB voraus, daß die angewandte Gewalt das Mittel zur Vornahme der unzüchtigen Handlung ist (RGSt 64, 113, 115; RG JW 1925, 2135 Nr. 4; RG HRR 1940, 1423; BGH MDR 1959, 589 Nr. 92).
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
    Eine Bestrafung des Täters aus § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB kann aber auch dann in Frage kommen, wenn er ausschließlich den Beischlaf erstrebte und somit - bei Vollendung der Notzucht oder nicht freiwilliger Aufgabe des Versuchs - seine Bestrafung wegen Gewaltunzucht bloß aus dem Gesichtspunkt der Gesetzeseinheit entfiele (RGSt 23, 225; BGHSt 1, 152, 156 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51] ; 7, 296, 300) [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55] .
  • BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch

    Die Penetration als sexuelle Handlung ist von einer Gewaltanwendung als Nötigungshandlung zu unterscheiden, denn der Verbrechenstatbestand setzt insoweit sowohl eine Nötigung mit Gewalt als auch die Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung als Nötigungserfolg voraus (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1961 - 1 StR 407/61, BGHSt 17, 1, 3 f.; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268; Fischer, StGB § 177 Rn. 14; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2013, § 177 Rn. 17; SSW/Wolters, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 14).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    a) Zu Unrecht beruft sich das Landgericht für seine gegenteilige Ansicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. November 1961 - 1 StR 407/61.

    Demgegenüber hat sich der 1. Strafsenat (nur im nichttragenden Teil der Entscheidungsgründe) dafür ausgesprochen, § 176 Abs. 1 Nr. 1 a.F. StGB immer dann anzuwenden, "wenn die Gewalt Mittel zur Überwindung eines tatsächlich geleisteten oder vom Täter als bevorstehend vermuteten ernsthaften Widerstandes ist ... Das kann sehr wohl auch dann der Fall sein, wenn die Gewaltanwendung und die unzüchtige Handlung zusammenfallen, und zwar immer dann, wenn die Handlung gegen den Willen der Frau vorgenommen wird und die Gewaltanwendung zugleich, wenn auch nur zum Teil, der Lustbefriedigung wie der Willensbeugung der Frau dient" (BGHSt 17, 1 [5]; ebenso Mösl in LK 9. Aufl. § 176 Rdn. 5; auf der Grundlage des geltenden § 178 StGB auch Lackner, Lenckner und Tröndle, jeweils a.a.O.).

  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Die Feststellungen des Landgerichts, das die Frage einer Drohung im Sinne des § 178 Abs. 1 StGB unerörtert läßt, ergeben jedoch nicht, daß der Angeklagte sich des Umstands bewußt war, er bedrohe das Opfer mit weiteren Mißhandlungen von einiger Erheblichkeit (vgl. BGH, Beschl. vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22 sowieUrt. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196), und daß er diese (latente) Drohung als Mittel zur Erzwingung sexueller Handlungen einsetzte (vgl. BGHSt 17, 1, 3 ff.) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

    Dient nämlich im Falle einer Gewalthandlung die Vorgehensweise des Täters ausschließlich der Lustbefriedigung und nicht (auch) der Überwindung eines Abwehrwillens, fehlt es an der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers (BGH, Urteil vom 07. November 1961, 1 StR 407/61, zitiert nach [...] Rn. 11 m.w.N., veröffentlicht in: BGHSt 17, 1 -5; OLG Köln, Beschluss vom 05. März 2004, Ss 493/03, zitiert nach [...] Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Strafbarkeit wegen einer

    Der Bundesgerichtshof hat in sachlich-rechtlicher Hinsicht mehrfach entschieden, daß die Straflosigkeit eines Versuchs wegen freiwilligen Rücktritts (Strafaufhebungsgrund) die Bestrafung aus einem anderen, zu der Strafdrohung gegen die Versuchstat in Gesetzeseinheit stehenden Strafgesetz nicht hindert, wenn der Täter die Zuwiderhandlungen gegen das andere Gesetz vollendet hat und sich, im Einzelfall nicht aus dem Zusammenhang der Bestimmungen etwas anderes ergibt (BGHSt 1, 152, 156 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; 7, 296, 300 [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]; 17, 1, 2) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel -

    Hierbei genügt es aber, wenn die von dem Täter begangenen Gewalttätigkeiten nur zum Teil vor der unzüchtigen Betätigung verwirklicht worden sind (BGHSt 17, 1 [4] m.w.N.).

    AUs diesem Grund bedarf es daher auch im vorliegenden Fall keines näheren Eigehens auf die grundsätzlichen Bedenken, die der Senat bereits gegen die uneingeschränkte Geltung des genannten Erfordernisses zum Ausdruck gebracht hat, ohne die Frage abschließend zu entscheiden (BGHSt 17, 1 [4]; vgl. hierzu auch Maurach a.a.O. S. 440).

  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 115/84

    Verurteilung wegen tateinheitlich begangener sexueller Nötigung - Revision

    Nach den nunmehr getroffenen Feststellungen war es von Anfang an das Ziel des Angeklagten, mit Frau Kn. zum Geschlechtsverkehr zu kommen, obwohl diese ihm ihre Ablehnung eindeutig klar gemacht hatte; daß die sexuellen Handlungen, mit denen der Angeklagte zur Verwirklichung seines Entschlusses ansetzte, eine darüber hinausgehende selbständige Bedeutung hatten (vgl. BGHSt 17, 1, 2 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61] m.w.N.), ist den Gründen des angefochtenen Urteils nicht zu entnehmen.

    In derartigen Fällen ist deshalb nur § 177 StGB als das besondere (speziellere) Gesetz anzuwenden; das gilt auch dann, wenn es bei der Vergewaltigung nur zum Versuch gekommen ist (BGHSt 1, 152, 153; 17, 1, 2).

  • BGH, 03.03.1970 - 5 StR 3/70

    Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts von versuchter Notzucht

    In einem derartigen Falle entfällt die Bestrafung wegen Gewaltunzucht nicht aus dem Gesichtspunkt der Gesetzeseinheit (vgl. BGHSt 17, 1, 2) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].

    Sollte das Landgericht auf Grund der neuen Hauptverhandlung Freiwilligkeit des Rücktritts vom Verbrechen der versuchten Notzucht bejahen, so würde das nicht hindern, den Angeklagten wegen Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu verurteilen (BGHSt 7, 296, 300 [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]; 17, 1, 2) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84; ständ. Rechtspr.).
  • BGH, 03.11.1967 - VI ZR 90/66

    Anforderungen an den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67

    Verurteilung wegen versuchter Gewaltunzucht - Voraussetzungen für die Annahme

  • BGH, 23.02.1962 - 4 StR 511/61

    Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Konkurrenz

  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Sexuelle Nötigung in

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 5 Ss 487/82
  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 202/86

    Zulässigkeit der strafschärfenden Anlastung der Erniedrigung des Opfers zum

  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

  • BGH, 30.03.1978 - 4 StR 90/78

    Begründung des Gerichtsstandes bei dem Gericht, in dessen Bezirk die strafbare

  • BGH, 01.10.1963 - 1 StR 302/63

    Tateinheit zwischen den Verbrechen der Notzucht und der Gewaltunzucht

  • BGH, 13.06.1962 - 2 StR 235/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 304/71

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht - Verweisung an das Schwurgericht wegen

  • BGH, 21.04.1967 - 4 StR 64/67

    Voraussetzungen für ein Vorliegen von Revisionsgründen - Voraussetzungen für das

  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 170/64

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit Gewaltunzucht - Annahme

  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 18/80

    Wertung einer Zeugenaussage als Aufgabe des Tatrichters - Beurteilung der

  • BGH, 01.02.1978 - 4 StR 692/77

    Vollendete sexuelle Nötigung und freiwilliger Rücktritt von einer versuchten

  • BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern, wegen versuchter

  • BGH, 17.10.1967 - 1 StR 446/67

    Vorbereitungshandlungen im Rahmen einer versuchten Notzucht als Gewaltunzucht

  • BGH, 08.03.1966 - 2 StR 30/66

    Nötigung zur Unzucht durch Zungenküsse

  • BGH, 14.12.1965 - 1 StR 499/65

    Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Nötigung zur Unzucht in

  • BGH, 04.06.1965 - 2 StR 203/65

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht trotz Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 16.06.1964 - 5 StR 191/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1963 - 2 StR 202/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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