Rechtsprechung
BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 17, 176
- NJW 1962, 1167
- MDR 1962, 494
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 12.05.1931 - I 121/31
Wie sind im § 48 Abs. 1 GVG. die Worte "vor dem Sitzungstage" zu verstehen?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10
Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche …
Die Aufhebung des Urteils wegen des Verfahrensmangels erstreckt sich nicht auf den Mitangeklagten C., der die Rüge nicht erhoben hat (vgl. BGHSt 17, 176, 179). - BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84
Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter …
»... Eine solche Erstreckung (nach § 357 StPO ) kommt nach ganz herrschender Auffassung nur in Betracht, wenn ein Urteil aufgehoben wird, weil materielles Recht verletzt ist oder eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (BGHSt 17, 176 ..). - BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Schöffen; Besetzungseinwand; notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge wegen falscher …
Nur an den für sie ausgelosten ordentlichen Sitzungstagen sind die Hauptschöffen zur Mitwirkung als Richter berufen (BGHSt 17, 176).
- BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90
Anberaumung außerordentlicher Sitzung
Im Falle der Verletzung von Verfahrensrecht ist die Vorschrift des § 357 StPO selbst dann nicht anwendbar, wenn ein unbedingter Aufhebungsgrund nach § 338 StPO erfüllt ist (BGHSt 17, 176, 179) [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]. - BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68
Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen …
Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194). - BGH, 07.01.1992 - 1 StR 741/91
Strafprozeßrecht: Fehlende Unterschrift des Richters
Die Aufhebung des Urteils wegen des Verfahrensmangels erstreckt sich nicht auf den Mitangeklagten (vgl. BGHSt 17, 176, 179) [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]. - OLG Zweibrücken, 22.03.1995 - 1 Ss 242/94
Ablehnung eines bedingten Beweisantrags aufgrund Abhängigkeit von einem konkreten …
Schließlich profitiert der Angeklagte ... auch nicht gemäß § 357 StPO von der Revision des Mitangeklagten ..., da deren Erfolg auf einer zulässigen und begründeten Verfahrensrüge beruht (vgl. BGHSt 17, 176, 179;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., § 357 Rdn. 11). - BGH, 01.08.1978 - 5 StR 10/78
Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei abgeschlossenem …
Das gilt auch bei dem zwingenden Aufhebungsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (BGHSt 17, 176, 178). - BGH, 18.09.1962 - 1 StR 321/62
Rechtsmittel
Dies würde auch der - das Recht der Gerichtsverfassung beherrschende - Grundsatz der Klarheit (BGHSt 17, 176 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61], 178 ) verbieten.