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   BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61   

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https://dejure.org/1962,590
BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61 (https://dejure.org/1962,590)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1962 - 1 StR 554/61 (https://dejure.org/1962,590)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1962 - 1 StR 554/61 (https://dejure.org/1962,590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 176
  • NJW 1962, 1167
  • MDR 1962, 494
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Die Aufhebung des Urteils wegen des Verfahrensmangels erstreckt sich nicht auf den Mitangeklagten C., der die Rüge nicht erhoben hat (vgl. BGHSt 17, 176, 179).
  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

    »... Eine solche Erstreckung (nach § 357 StPO ) kommt nach ganz herrschender Auffassung nur in Betracht, wenn ein Urteil aufgehoben wird, weil materielles Recht verletzt ist oder eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (BGHSt 17, 176 ..).
  • BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02

    Schöffen; Besetzungseinwand; notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge wegen falscher

    Nur an den für sie ausgelosten ordentlichen Sitzungstagen sind die Hauptschöffen zur Mitwirkung als Richter berufen (BGHSt 17, 176).
  • BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90

    Anberaumung außerordentlicher Sitzung

    Im Falle der Verletzung von Verfahrensrecht ist die Vorschrift des § 357 StPO selbst dann nicht anwendbar, wenn ein unbedingter Aufhebungsgrund nach § 338 StPO erfüllt ist (BGHSt 17, 176, 179) [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61].
  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

    Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194).
  • BGH, 07.01.1992 - 1 StR 741/91

    Strafprozeßrecht: Fehlende Unterschrift des Richters

    Die Aufhebung des Urteils wegen des Verfahrensmangels erstreckt sich nicht auf den Mitangeklagten (vgl. BGHSt 17, 176, 179) [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61].
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1995 - 1 Ss 242/94

    Ablehnung eines bedingten Beweisantrags aufgrund Abhängigkeit von einem konkreten

    Schließlich profitiert der Angeklagte ... auch nicht gemäß § 357 StPO von der Revision des Mitangeklagten ..., da deren Erfolg auf einer zulässigen und begründeten Verfahrensrüge beruht (vgl. BGHSt 17, 176, 179; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., § 357 Rdn. 11).
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 10/78

    Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei abgeschlossenem

    Das gilt auch bei dem zwingenden Aufhebungsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (BGHSt 17, 176, 178).
  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 321/62

    Rechtsmittel

    Dies würde auch der - das Recht der Gerichtsverfassung beherrschende - Grundsatz der Klarheit (BGHSt 17, 176 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61], 178 ) verbieten.
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