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   BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62   

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BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62 (https://dejure.org/1962,144)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1962 - 1 StR 22/62 (https://dejure.org/1962,144)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1962 - 1 StR 22/62 (https://dejure.org/1962,144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Grenzen der Sitzungspolizei

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Hinausweisung eines Zuhörers aus dem Gerichtssaal ohne Gerichtsbeschluss - Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen des Vorsitzenden

  • opinioiuris.de

    Grenzen der Sitzungspolizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176; StPO § 338 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 201
  • NJW 1962, 1260
  • MDR 1962, 668
  • DVBl 1962, 836
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Hierzu ist zu sagen: Sitzungspolizeiliche Maßnahmen des Vorsitzenden als solche können mit der Revision nicht angegriffen werden (vgl. BGH NJW 1957, 271 Nr. 21), wohl aber dann, wenn sie die Verteidigung des Angeklagten unzulässig beschränken, die wahrheitsgemäße Ermittlung des Sachverhalts gefährden oder die Grundsätze über die Öffentlichkeit verletzen (§ 169 GVG).
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Daß andere Zuhörer im Saal blieben, ist angesichts der grundlegenden Bedeutung der Öffentlichkeit (BGHSt 2, 56 [57]) in Fällen der vorliegenden Art unerheblich.
  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Um solche verfahrensrechtlichen Besonderheiten hat es sich jedoch hier nicht gehandelt, auch nicht um Verfahrenslagen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 (Dallinger MDR 1952, 410) und 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 (S. 6) zu entscheiden hatte.
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Der Senat hat zwar in BGHSt 3, 386 [388] - insoweit in, Abweichung von RGSt 64, 385 ff. - dahin entschieden, daß in den §§ 170 bis 174, 175 und 177 GVG die Gründe, aus denen einzelnen Personen in der Hauptverhandlung die Anwesenheit untersagt werden dürfe, nicht vollständig aufgeführt seien.
  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 210/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Um solche verfahrensrechtlichen Besonderheiten hat es sich jedoch hier nicht gehandelt, auch nicht um Verfahrenslagen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 (Dallinger MDR 1952, 410) und 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 (S. 6) zu entscheiden hatte.
  • RG, 13.08.1897 - 2721/97

    Können für die Zeit der Vernehmung eines Angeklagten einzelne im Sitzungszimmer

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Jedenfalls hielt er sich mit seiner vom Unmut beeinflußten Maßnahme nicht mehr innerhalb der ihm durch § 176 GVG verliehenen Befugnisse (vgl. auch RGSt 30, 244; 64, 388, sowie den Kommissionsbericht zum Gerichtsverfassungsgesetz S. 982: "eine vielleicht in der Aufregung getroffene Verfügung", Hahn, Mat. Bd. 1 Abt. 2; ferner: die Protokolle der 2. Lesung, Hahn Bd. 1 Abt. 1 S. 841 - 844).
  • RG, 17.10.1930 - I 352/30

    1. Fällt eine mit einer Untersuchung auf Schwangerschaft verbundene Untersuchung

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Jedenfalls hielt er sich mit seiner vom Unmut beeinflußten Maßnahme nicht mehr innerhalb der ihm durch § 176 GVG verliehenen Befugnisse (vgl. auch RGSt 30, 244; 64, 388, sowie den Kommissionsbericht zum Gerichtsverfassungsgesetz S. 982: "eine vielleicht in der Aufregung getroffene Verfügung", Hahn, Mat. Bd. 1 Abt. 2; ferner: die Protokolle der 2. Lesung, Hahn Bd. 1 Abt. 1 S. 841 - 844).
  • RG, 17.10.1930 - I 317/30

    Unter welchen Voraussetzungen können einzelne Personen wegen Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
    Der Senat hat zwar in BGHSt 3, 386 [388] - insoweit in, Abweichung von RGSt 64, 385 ff. - dahin entschieden, daß in den §§ 170 bis 174, 175 und 177 GVG die Gründe, aus denen einzelnen Personen in der Hauptverhandlung die Anwesenheit untersagt werden dürfe, nicht vollständig aufgeführt seien.
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Das Beschreiten des Rechtswegs vor den Fachgerichten war der Beschwerdeführerin nicht zumutbar, da sie einen Rechtsbehelf eines nicht am Gerichtsverfahren Beteiligten gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen zum Ausschluss der Medienöffentlichkeit nicht zulassen (vgl. BGHSt 17, 201 ; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 1999, § 176 GVG Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Ein Rechtsbehelf gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen ist nach allgemeiner Ansicht nicht vorgesehen (vgl. BGHSt 17, 201 ; KK-StPO/Mayr, § 176 GVG Rdnr. 7).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82

    Dame mit Schlapphut - §§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der

    Die Maßnahme läßt sich weder auf eine Bestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes noch auf einen sonstigen, im Gesetz nicht ausdrücklich aufgeführten Grund (vgl. BGHSt 17, 201, 203) stützen.

    Da die Zuhörerin als eine bei der Verhandlung nicht beteiligte Person unzulässig aus dem Sitzungssaal gewiesen worden ist, sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt (vgl. BGHSt 17, 201, 205; 18, 179, 181).

  • OLG Hamm, 21.12.2017 - 5 Ws 578/17

    Beschwerde; sitzungspolizeiliche Anordnung; Prüfungsumfang des

    Der Vorsitzende trifft die Entscheidung über hierfür notwendige Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BVerfG Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07; OLG Bremen, aaO; OLG Celle, aaO; BGH NJW 1962, 1260).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem

    Ein Rechtsbehelf am Ausgangsverfahren nicht Beteiligter gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen ist nach allgemeiner Ansicht nicht vorgesehen (vgl. BGHSt 17, 201 ).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde eines Verteidigers

    Dabei steht dem Vorsitzenden ein Ermessen zu (BGHSt 17, 201 [203 f]).
  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

    Innerhalb des Sitzungssaales geht die dem erkennenden Gericht - seinem Vorsitzenden oder dem Gericht selbst - vorbehaltene Sitzungspolizei, die Ausfluß der unabhängigen richterlichen Gewalt ist (BGHSt 17, 201, 204) [BGH 10.04.1962 - 1 StR 22/62], dem Hausrecht der Justizverwaltung vor.

    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen BGHSt 17, 201, 204 [BGH 10.04.1962 - 1 StR 22/62]; 18, 179, 180 [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62]die Meinung vertreten, daß in krassen Fällen von Störung der Sitzungsordnung (z.B. durch drohende Zurufe oder durch Ausschreitungen) der Vorsitzende kraft eigener Sitzungspolizeigewalt ohne Gerichtsbeschluß einzelne Personen aus dem Verhandlungsraum weisen dürfe.

    Zwar ist dem Vorsitzenden im Rahmen des § 176 GVG ein Ermessens Spielraum gewährt, um durch ihm geeignet erscheinende Anordnungen den reibungslosen Verhandlungsablauf wahren zu können (BGHSt 17, 201, 203 [BGH 10.04.1962 - 1 StR 22/62]/4).

  • KG, 27.05.2010 - 4 Ws 61/10

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen

    Bei der angegriffenen Anordnung des Vorsitzenden der Strafkammer handelt es sich um eine in richterlicher Unabhängigkeit getroffene sitzungspolizeiliche Maßnahme gemäß § 176 GVG, die nach ganz überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtssprechung der gesonderten Anfechtung mit der Beschwerde nach § 304 StPO grundsätzlich entzogen ist (vgl. BGH NJW 1962, 1260; OLG Zweibrücken StV 1988, 519; OLG Hamburg NJW 1976, 1987; jeweils m.w.Nachw.).

    Denn soweit sitzungspolizeiliche Maßnahmen die Verteidigung des Angeklagten unzulässig beschränken, die wahrheitsgemäße Ermittlung des Sachverhalts gefährden oder die Grundsätze über die Öffentlichkeit verletzen, ist ihre Rügefähigkeit im Rahmen der Revision - soweit eine Maßnahme trotz ihrer sitzungspolizeilichen Natur Sachleitung ist, nach Beanstandung der Anordnung des Vorsitzenden und Herbeiführung einer Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO - anerkannt (vgl. BGH NStZ 2008, 582; NJW 1962, 1260).

  • OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16

    Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem

    Der Vorsitzende trifft die Entscheidung über entsprechende Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07 - Rn. 34, zit. nach juris; BGHSt 17, 201, 203 f.; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899, 2900; OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2015 - 2 Ws 92/15 -, zitiert nach juris; LR/Wickern, aaO, Rn. 11; Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, 2015, § 176 GVG, Rn. 6).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob hier die Anordnung ausnahmsweise der Sachleitung zuzurechnen war, weil sie den Angeklagten in seinem Verteidigungsinteresse beschwert hatte, indem sie in die Stellung des Beistands, insbesondere dessen Beratungsfunktion, eingriff (vgl. zur Beschwer als maßgeblichem Abgrenzungskriterium Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 238 Rdn. 12 f.; Treier in KK-StPO 3. Aufl. § 238 Rdn. 6; Erker, Das Beanstandungsrecht gemäß § 238 Abs. 2 StPO [1988] S. 51 ff.; Gollwitzer aaO § 238 Rdn. 21 bis 23; vgl. auch BGHSt 17, 201 und Schlüchter in SK-StPO § 238 Rdn. 11, 21, 22).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 2 Ws 148/17

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen: Zulässigkeit der Beschwerde; Beschränkung der

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03

    Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

  • OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde

  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Zulässigkeit von Beschwerden

  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

  • OLG Hamm, 24.11.2011 - 3 Ws 370/11

    Beschwerdemöglichkeit gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen

  • BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

  • LG Cottbus, 10.04.2018 - 22 Qs 60/18

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Ausnahmsweise Statthaftigkeit

  • OLG Köln, 12.06.1997 - 7 U 210/96

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Verfahrensbeteiligten und Zuhörern

  • OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19

    Ermessensausübung bei sitzungspolizeilicher Beschränkung der Medienarbeit

  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 424/70

    Bewertung des Parkens an der Innenseite und an der Außenseite einer scharfen

  • OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss

  • OLG Hamburg, 10.04.1992 - VAs 4/92

    Anordnung des beauftragten Richters, den Angeklagten, die Vorführbeamten,

  • BGH, 03.05.1983 - 5 StR 193/83

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgrund einer

  • BGH, 28.02.1973 - 2 StR 645/72

    Strafbarkeit wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit

  • BGH, 11.04.1972 - 5 StR 682/71

    Baader-Befreiung

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 227/62

    Rechtsmittel

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