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   BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62   

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BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62 (https://dejure.org/1962,145)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1962 - 1 StR 41/62 (https://dejure.org/1962,145)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1962 - 1 StR 41/62 (https://dejure.org/1962,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 205
  • NJW 1962, 1211
  • MDR 1962, 590
  • DB 1962, 835
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Das Bedürfnis zur Herstellung der Rechtseinheit, dem die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG dient, ist also unabhängig davon gegeben, ob die vom vorlegenden Gericht beabsichtigte Abweichung zur Aufhebung oder zur Bestätigung des angefochtenen Urteils führt und ob die abweichende Rechtsauffassung erst vom vorlegenden Revisionsgericht vertreten wird oder schon in dem mit der Revision angefochtenen Urteil des Tatsachengerichts vertreten wurde (vgl. auch BGHSt 10, 94 ).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Der Bundesgerichtshof hat bereits auf einen Vorlegungsbeschluß des Oberlandesgerichts Köln entschieden, daß die Entwendung von Waren in Selbstbedienungsläden als Diebstahl oder Mundraub zu beurteilen und einer dieser Tatbestände auch dann vollendet ist, wenn das Personal den Vorgang beobachtet hat und die weitere Verfügung "ohne Schwierigkeiten" verhindern kann (BGHSt 16, 271 ).
  • BGH, 15.10.1952 - 5 StR 763/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Der Generalbundesanwalt bezweifelt das, weil ein Vorlegungsfall im Sinne des § 121 Abs. 2 GVG nur gegeben sei, wenn das vorlegende Gericht beabsichtige, in den seine Entscheidung tragenden Gründen von der Rechtsauffassung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abzuweichen (BGHSt 3, 234, 235).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Wer in einem Selbstbedienungsladen eine Ware in seinem Einkaufswagen verbirgt und die Kasse ohne Bezahlung der versteckten Ware passiert, begeht regelmäßig - vollendeten oder versuchten - Diebstahl, nicht Betrug (im Anschluss an BGH, 13. April 1962, 1 StR 41/62, BGHSt 17, 205).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits auf Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts unter Bezugnahme auf BGHSt 16, 271 entschieden, daß, wer in einem Selbstbedienungsladen Waren wegnimmt und einsteckt, um sie sich ohne Bezahlung zuzueignen, keinen Betrug, sondern Diebstahl (bzw. - nach damaliger Gesetzeslage - "Mundraub") begeht, wenn er mit diesen Waren durch die Kassensperre geht, ohne sie zwecks Bezahlung des Kaufpreises vorzuweisen (BGHSt 17, 205, 206).

    Ergänzend gibt der Senat folgendes zu bedenken: Die Unterstellung eines generellen Verfügungswillens des Kassierers und - davon ausgehend - die Annahme von Betrug in diesen Fällen würde im Blick auf den qualifizierten Straftatbestand des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) zu schwer erträglichen Unterschieden in der Behandlung nach Anschauung des täglichen Lebens gleichgelagerter Sachverhalte führen (vgl. auch BGHSt 17, 205, 209): Als Vortat des räuberischen Diebstahls kommt nur - vollendeter - Diebstahl in Betracht (h.M.; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 252 Rdn. 1 und 3), nicht aber Betrug.

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Damit wird die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG ausgelöst (BGHSt 17, 205, 207 f.; 24, 115, 117; 34, 127, 128 f.).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Für das vorlegende Oberlandesgericht Celle ist die Vorfahrtfrage eine mitzuentscheidende Rechtsfrage, in der es von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg abweichen will (vgl. BGHSt 17, 205, 207 f; 24, 115, 117).
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Aus dem äußeren Erscheinungsbild der Tathandlungen folgt bei natürlicher Betrachtungsweise, daß es sich hier um ein durch Täuschung bewirktes Geben (§ 263 StGB) und nicht um ein Nehmen im Sinne eines Gewahrsamsbruchs (§ 242 StGB) handelt (vgl. BGHSt 17, 205, 209).
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Das berührt die Zulässigkeit der Vorlage jedoch nicht, da das Oberlandesgericht die Rechtsfrage mitentscheiden muß (BGHSt 17, 205 ).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Denn weder ist Diebstahl eine heimliche Tat noch setzt die Vollziehung des Gewahrsamswechsels voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGHSt 16, 271, 274; 17, 205, 208/209; 23, 254, 255; 26, 24, 25/26; BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86).
  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Während beim Diebstahl der dem Geschädigten zugeführte Nachteil allein durch eine eigenmächtige Handlung des Täters herbeigeführt wird, tritt dieser Nachteil beim Betrug infolge der Vermögensverfügung ein (vgl. BGHSt 41, 198 ff; BGHSt 17, 205, 209; LK-Ruß, a. a. O.).
  • OLG Köln, 20.03.1973 - Ss 279/72

    Brieftasche - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug,

    Betrug ist daher nicht gegeben, wenn die Täuschung dem Täter nur ermöglichen soll, den Schaden durch eigene Handlung herbeizuführen, die den Gewahrsam des Inhaber ohne dessen Kenntnis eigenmächtig aufhebt (BGHZ 5, 36; BGHSt 17, 205, 209; 18, 223; 7, 252, 255).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Der Vorlagepflicht steht nicht entgegen, daß das Oberlandesgericht Karlsruhe das angefochtene Urteil auf die Sachrüge ohnehin aufheben will, weil das Landgericht die Anwendung der §§ 240, 43 StGB nicht erörtert hat, Denn es muß auf die Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft auch darüber entscheiden, ob das Geständnis des Angeklagten im Vorverfahren zu seiner Überführung wegen versuchter Notzucht herangezogen werden darf (BGHSt 17, 205, 208 [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; 18, 376, 378) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BayObLG, 08.07.1997 - 2St RR 99/97

    Gewahrsamsbruch bei Kaufhausdiebstahl - Antreffen des Täters vor dem

    Ob die tatsächliche Sachherrschaft auf ihn übergegangen ist, er eigenen Gewahrsam begründet hat und deshalb der Diebstahl vollendet ist, beurteilt sich nach der Anschauung des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271/273; 23, 254/255; BGH NStZ 1987, 71 m. w. N.) und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGHSt 41, 198/205 m. w. N.).Bei kleineren, leicht beweglichen Gegenständen kann eine vollendete Wegnahme angenommen werden, wenn der Täter die Gegenstände ergriffen hat, festhält und damit durch die Kassensperre geht, ohne die Ware zur Bezahlung des Kaufpreises vorzulegen (BGHSt 17, 205/206).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01

    Vorlage (Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit); Einspruch

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

  • OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06

    Computerbetrug, Betrug

  • BGH, 23.06.1965 - 2 StR 12/65

    Tatbestand des Betruges - Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl -

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 475/66

    Verurteilung wegen eines gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls - Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 03.08.1985 - 5 Ss 248/85

    Diebstahl im Selbstbedienungsladen; § 242 I StGB

  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 483/84

    Pelzhändler - §§ 242, 263 StGB, keine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und

  • OLG Dresden, 31.05.2002 - 3 Ss 165/02

    Gewahrsam; Gewahrsamsbruch; Vermögensverfügung

  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 424/70

    Bewertung des Parkens an der Innenseite und an der Außenseite einer scharfen

  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 561/73

    Nichtvereidigung eines Zeugen - Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls -

  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73

    Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • BGH, 23.07.1963 - 1 StR 260/63

    Annahme eines Betruges bei Ermöglichung der Schadensherbeiführung mittels

  • BayObLG, 24.01.1988 - RReg. 3 St 243/87
  • BGH, 02.04.1963 - 5 StR 86/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62

    Fortgesetzter Betrug im Rückfall durch die Verschaffung von ungerechtfertigten

  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 116/70

    Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Wegnahmebegriff bei Mitgewahrsamsinhabern

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