Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,263
BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62 (https://dejure.org/1962,263)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1962 - 2 StR 132/62 (https://dejure.org/1962,263)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1962 - 2 StR 132/62 (https://dejure.org/1962,263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Urkundenbeweises durch Ausschluss der Protokollverlesung - Ausschluss nichtrichterlicher Vernehmungsniederschriften von jeglicher Verwertung - Verwertung von Aussagen des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen aus einem früheren Zivilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52, § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Verwertungsverbot des § 252 StPO und die Vernehmung des vernehmenden Richters (Albin Eser; NJW 1963, 234)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 324
  • NJW 1962, 1875
  • MDR 1962, 1003
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62
    Wenn ein Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger des Angeklagten Gebrauch macht, nachdem er in einem vorausgegangenen Ehescheidungsprozeß nach ordnungsmäßiger Belehrung über die Vorgänge ausgesagt hat, die nunmehr Gegenstand des Strafverfahrens sind, so kann der Zivilrichter, der die frühere Vernehmung durchgeführt hat, über den Inhalt dieser Aussage als Zeuge vernommen werden (Ergänzung zu BGHSt 2, 99 und 13, 394).

    Den Streit über den Umfang dieses Verbotes hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, daß nichtrichterliche Vernehmungsniederschriften von jeder Verwertung ausgeschlossen sind, daß dagegen über den Inhalt richterlicher Niederschriften Beweis erhoben werden darf, indem der Richter, der sie nach Belehrung der Auskunftsperson über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgenommen hat, als Zeuge gehört wird (BGHSt 2, 99; 13, 394) [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59].

    Die Erwägungen, die insoweit der Entscheidung BGHSt 2, 99 zugrunde liegen, treffen auch hier zu.

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62
    Wenn ein Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger des Angeklagten Gebrauch macht, nachdem er in einem vorausgegangenen Ehescheidungsprozeß nach ordnungsmäßiger Belehrung über die Vorgänge ausgesagt hat, die nunmehr Gegenstand des Strafverfahrens sind, so kann der Zivilrichter, der die frühere Vernehmung durchgeführt hat, über den Inhalt dieser Aussage als Zeuge vernommen werden (Ergänzung zu BGHSt 2, 99 und 13, 394).

    Den Streit über den Umfang dieses Verbotes hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, daß nichtrichterliche Vernehmungsniederschriften von jeder Verwertung ausgeschlossen sind, daß dagegen über den Inhalt richterlicher Niederschriften Beweis erhoben werden darf, indem der Richter, der sie nach Belehrung der Auskunftsperson über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgenommen hat, als Zeuge gehört wird (BGHSt 2, 99; 13, 394) [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59].

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 533/57
    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62
    Ihr durfte die Niederschrift über die Vernehmung der Christel W. zur Auffrischung des Gedächtnisses vorgehalten werden, und zwar auch im Wege der teilweisen Verlesung (BGHSt 3, 281; 11, 338) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62
    Den Streit über den Umfang dieses Verbotes hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, daß nichtrichterliche Vernehmungsniederschriften von jeder Verwertung ausgeschlossen sind, daß dagegen über den Inhalt richterlicher Niederschriften Beweis erhoben werden darf, indem der Richter, der sie nach Belehrung der Auskunftsperson über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgenommen hat, als Zeuge gehört wird (BGHSt 2, 99; 13, 394) [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59].
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62
    Ihr durfte die Niederschrift über die Vernehmung der Christel W. zur Auffrischung des Gedächtnisses vorgehalten werden, und zwar auch im Wege der teilweisen Verlesung (BGHSt 3, 281; 11, 338) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62
    Ihr durfte die Niederschrift über die Vernehmung der Christel W. zur Auffrischung des Gedächtnisses vorgehalten werden, und zwar auch im Wege der teilweisen Verlesung (BGHSt 3, 281; 11, 338) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    In der Folgezeit ist diese Rechtsprechung fortgesetzt und für bestimmte Fallgestaltungen weiterentwickelt worden (vgl. etwa Urteile vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59, BGHSt 13, 394; vom 2. Mai 1962 - 2 StR 132/62, BGHSt 17, 324).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Darüber hinaus hat er, jedenfalls dann, wenn er sich zur Aussage in der Hauptverhandlung entschließt, keine Möglichkeit, den Umfang der Verwertbarkeit seiner Aussage zu bestimmen (BGHSt 17, 324, 328).
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Im Wege einer entsprechenden Anwendung der Norm sollen auch frühere vernehmungsbasierte Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten in einem Zivilrechtsstreit erfasst sein (BGH, Urt. v. 2. Mai 1962 - 2 StR 132/62, BGHSt 17, 324, 327 f.; vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 388 f.; BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229, 2230), da sich ein Zeuge, der in einem Zivilrechtsstreit oder aber in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Aussagen zu machen hat, die geeignet sind, einen Angehörigen zu belasten, in einer Lage befindet, die derjenigen des Zeugen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vergleichbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1990, a.a.O.; Urt. v. 25. März 1998, a.a.O.; vgl. ferner MünchKomm-StPO/Ellbogen § 252 Rn. 23 m.w.N.; Rogall in FS Otto, 2007, S. 973, 985 f.).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der verweigerungsberechtigte Zeuge vor der Hauptverhandlung nach vorschriftsmäßiger Belehrung von einem Richter vernommen worden ist; in diesem Fall kann der Richter als Zeuge über die Aussage vernommen werden (BGHSt 2, 99 [106]; 11, 338 [339]; 13, 394 [395]; 17, 324 [326]; 27, 231 [232]).

    Das bedeutet, daß auch die früheren Aussagen im Zivilprozeß oder im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einem Verwertungsverbot unterliegen, es sei denn, der Richter wird dazu vernommen (vgl. BGHSt 17, 324 [327]; BGH GA 1970, 153, 154).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch von jeher in § 252 StPO in Verbindung mit § 52 StPO nicht nur eine Einschränkung des Urkundenbeweises durch Ausschluß der Protokollverlesung, sondern ein Verwertungsverbot gesehen und daraus die Konsequenz gezogen, daß dieses Verbot grundsätzlich in allen Fällen gelten müsse, in denen der Zeuge seine Angaben nicht aus freien Stücken gemacht hat (BGHSt 17, 324 [327]; BGH GA 1970, 153, 154; BGH bei Miebach NStZ 1989, 15 mit Anmerkung Joachim NStZ 1990, 95).

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Dies gilt auch für Vernehmungen, die außerhalb des anhängigen Strafverfahrens, etwa in einem Zivilrechtsstreit oder auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGHSt 17, 324, 327 f.; 36, 384, 388/389), durchgeführt worden sind.
  • BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06

    Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber

    Dies gilt auch dann, wenn der oder die Sachverständige außerhalb des anhängigen Strafverfahrens, etwa in einem Zivilrechtsstreit oder auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig geworden ist (vgl. BGHSt 17, 324, 327 f.; 36, 384, 387 f.; BGH NStZ 1998, 629, jew. m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1990 - VIII B 131/88

    Rüge von Verfahrensmängeln aufgrund einer Divergenz zwischen einem

    Dagegen sei es zulässig, über den Inhalt richterlicher Niederschriften durch Vernehmung des Richters Beweis zu erheben, wenn der Zeuge vor der (früheren) Vernehmung im selben oder einem anderen Verfahren über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden sei (BGH-Urteile vom 15. Januar 1952 I StR 341/51, BGHSt 2, 99; vom 2. Mai 1962 2 StR 132/62, BGHSt 17, 324).
  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 430/70

    Erneute Belehrung eines Zeugen bei weiterer Vernehmung im Rahmen einer

    Die Ausführungen der Revision geben dem Senat keine Veranlassung, von der Rechtsprechung des Bundesgericht hofs (BGHSt 2, 09 [BGH 20.11.1951 - 1 StR 3001/51]; 13, 394, 396 [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59]; 17, 324 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; 21, 149, 150) [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66]abzugehen.
  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 417/65

    Missachtung des Verwertungsverbotes durch die Einführung früherer Aussagen von in

    Da die beiden Zeuginnen bei ihrer früheren richterlichen Vernehmung nach Hinweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) ausgesagt haben, durfte der vernehmende Richter über den Inhalt der Aussagen als Zeuge vernommen werden (BGHSt 2, 99; 10, 77 [BGH 10.01.1957 - 2 StR 575/56]; 13, 394 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 324) [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht