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   BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62   

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https://dejure.org/1962,52
BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62 (https://dejure.org/1962,52)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1962 - 3 StR 28/62 (https://dejure.org/1962,52)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1962 - 3 StR 28/62 (https://dejure.org/1962,52)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die Vernehmung von nicht als Zeugen freigegebenen Gewährsleuten der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 382
  • NJW 1962, 1876
  • MDR 1962, 1004
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 1, 373; 6, 209; vgl. auch 9, 230 und 292, ferner zu § 252 StPO u.a. BGHSt 13, 394).

    Je größer die Zahl der Zwischenglieder, desto geringer ist der Beweiswert der Aussage (BGHSt 1, 373, 376; Eb. Schmidt, Lehrk. I Nr. 367).

  • BGH, 10.07.1952 - 3 StR 796/51

    Aussagepflicht - Aussagebefugnis - Amtsverschwiegenheit - Vorgesetzte

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    f. d. Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954; RGSt 44, 291; BGH 3 StR 796/51 vom 10. Juli 1952 bei Dallinger MDR 1952, 659), und zwar nicht zuletzt unter Berücksichtigung der §§ 99 ff StGB.

    An der Verwertung der eingeschränkten Aussagen der Polizeibeamten war das Gericht nicht grundsätzlich gehindert (BGH 3 StR 796/51 a.a.O.).

  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    Das hätte es nicht, wenn es sich mit den Erfahrungen des Lebens, mit den Gesetzen der Wissenschaft und der Logik, insbesondere mit der Zeugenpsychologie in Widerspruch gesetzt oder die sich hieraus ergebenden Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hätte (vgl. BGHSt 6, 70).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    Die Strafprozeßordnung ist neben der Grundsatz der Unmittelbarkeit von dem der Parteienöffentlichkeit beherrscht (§§ 240, 246 Abs. 2, 257 StPO; BGHSt 13, 1).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 1, 373; 6, 209; vgl. auch 9, 230 und 292, ferner zu § 252 StPO u.a. BGHSt 13, 394).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    Die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, BVerfGE 7, 275, 278 [BVerfG 13.02.1958 - 1 BvR 56/57] u.a., Arndt NJW 1962, 27 Anm. 25) ist nicht verletzt.
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    Allerdings hat das Gericht, wenn das Wissen anonymer Gewährsleute verwertet werden soll, nach Maßgabe der Bedeutung dieses Wissens (vgl. BGHSt 9, 230) für das Verfahren nach § 244 Abs. 2 StPO die Pflicht, alle zulässigen (§§ 99 ff StGB) und nicht von vornherein aussichtslos erscheinenden Schritte zu unternehmen, um auf Erteilung unbeschränkter Aussagegenehmigung für die Verhörspersonen hinzuwirken oder die Gewährsleute anderweit zu ermitteln.
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 1, 373; 6, 209; vgl. auch 9, 230 und 292, ferner zu § 252 StPO u.a. BGHSt 13, 394).
  • RG, 03.02.1911 - V 776/10

    1. Kann die Revision in den Fällen des § 53 St.P.O. darauf gestützt werden, daß

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
    f. d. Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954; RGSt 44, 291; BGH 3 StR 796/51 vom 10. Juli 1952 bei Dallinger MDR 1952, 659), und zwar nicht zuletzt unter Berücksichtigung der §§ 99 ff StGB.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Dabei genügen die Angaben des Gewährsmannes regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 17, 382 (385 f.); 29, 109 (111 f.); BGH bei Dallinger, MDR 1954, S. 400; BGH, MDR 1981, S. 329 (330); OLG Frankfurt, (NJW 1968, S. 1000; NJW 1976, S. 985f; OLG Hamm, NJW 1970, S. 821f; MDR 1976, S. 1040; OLG Stuttgart, NJW 1972, S. 66f; vgl. auch Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl, 1978, § 250 Rdnr 26; Paulus in: KMR, 7. Aufl, 1980, § 250 Rdnr 21; Eb. Schmidt, Lehrkommentar, Teil I, 1964, Nr. 452; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 1969, S. 200 ff.).

    Ein diesen Anforderungen nicht gerecht werdendes tatrichterliches Urteil begründet die Revision wegen Verletzung des § 261 StPO (BGHSt 17, 382 [385]; Paulus, a.a.O., § 250, Rdnr 22).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Ein Verwertungsverbot für den Rückgriff auf den Vernehmungsrichter besteht ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382) nicht.

    Bei der Beweiswürdigungslösung darf zwar auf den Vernehmungsrichter zurückgegriffen werden, allerdings sind dann - ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382; vgl. zuletzt BGH NStZ 1998, 97; StV 1999, 7; NStZ 2000, 265; BGHR StPO § 261 Uberzeugungsbildung 27; siehe auch BVerfG - Kammer - NJW 1997, 999 sowie BGHSt 45, 321: konventionswidrige Tatprovokation) - besonders strenge Beweis- und Begründungsanforderungen aufzustellen.

    Aber insofern ist die Verteidigung in einer ähnlichen Lage wie bei dem "im Dunkel bleibenden" (BGHSt 17, 382, 386) anonymen Zeugen.

    Auf die Vergleichbarkeit der Problematik des Fragerechts hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 17, 382, 385 f. hingewiesen: "Einem anonymen Gewährsmann gegenüber versagen jedoch nicht nur die Rechte aus den §§ 240, 257 StPO - insoweit ist die Lage nicht wesentlich anders, als wenn der Wissensträger zwar bekannt ist, in der Hauptverhandlung aber nicht vernomen werden kann.

    Dazu gilt, was der Bundesgerichtshof schon 1962 (BGHSt 17, 382, 385) ausgeführt hat: "Bei einem Zeugen vom Hörensagen besteht zunächst ganz allgemein eine erhöhte Gefahr der Entstellung oder Unvollständigkeit in der Wiedergabe von Tatsachen, die ihm von demjenigen vermittelt worden sind, auf den sein Wissen zurückgeht.

    b) Deshalb gilt auch hier wie beim gesperrten Zeugen (BGHSt 17, 382, 386): Auf die Angaben des Vernehmungsrichters kann eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden.

    c) Daß eine sorgfältigste (BGHSt 17, 382, 386) Überprüfung der von dem Vernehmungsrichter wiedergegebenen Aussage nach diesen Maßstäben erfolgt ist, muß der Tatrichter in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise im Urteil deutlich machen.

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Jedoch muß sich das Gericht der dadurch seiner Überzeugungsbildung gezogenen Grenzen bewußt sein und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 178, 181 f.; 34, 15, 17 f.; 36, 159, 166 f.).

    Die mittelbar in das Verfahren eingeführten Angaben derartiger Gewährsleute bedürfen sorgfältigster Überprüfung (BGHSt 17, 382, 386; 34, 15, 18; 46, 93, 105 f.) vielmehr auch deswegen, weil bei dieser Art der Beweisführung das Fragerecht der Verteidigung Einbußen erleidet (BGHSt 39, 141, 145 f.).

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