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   BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61   

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BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61 (https://dejure.org/1962,287)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1962 - 1 StR 455/61 (https://dejure.org/1962,287)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1962 - 1 StR 455/61 (https://dejure.org/1962,287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 97
  • NJW 1962, 751
  • MDR 1962, 421
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    »Wer eine Urkunde fälschlich anfertigt oder verfälscht und später von ihr einmal oder in mehreren Fällen Gebrauch macht, begeht grundsätzlich rechtlich selbständige Handlungen, es sei denn, daß nach allgemeinen Grundsätzen zwischen einzelnen Fällen Fortsetzungszusammenhang begründet ist (in Ergänzung zu BGHSt 5, 291).«.

    Bei dieser Sachlage sieht sich der Senat mit Rücksicht auf seine Rechtsprechung über das Verhältnis der Fälschungstat zum späteren Gebrauchmachen von der gefälschten Urkunde durch denselben Täter (BGHSt 5, 291 und die dort angeführten Entscheidungen 1 StR 399/51 vom 23. Oktober 1951, LM Nr. 6 zu § 263 StGB ; 1 StR 743/52 vom 17. März 1953) auf die allgemeine Sachrüge in zur Prüfung der Frage veranlaßt, ob etwa alle Akte des Gebrauchmachens nur als tatsächliche Beendigung des mit der Vornahme der Fälschung bereits vollendeten Vergehens gegen § 267 StGB anzusehen seien, weil dieser Gebrauch schon einem bei der Verfälschung bestehenden allgemeinen Plan des Täters entsprach.

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Der Täter muß vielmehr das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, sowie Ort und Zeit und ungefähre Art der Begehung von vornherein oder doch jeweils vor Beendigung der vorausgehenden Einzeltat bestimmt ins Auge fassen (siehe BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Auch sie können nur nach den erörterten allgemeinen Grundsätzen eine fortgesetzte Handlung bilden (BGH NJW 1953, 955 Nr. 24).
  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Verhielte es sich so, dann wären Fälschung und Gebrauch desselben Passes durch den Angeklagten insgesamt nur als ein Vergehen gegen § 267 StGB zu werten und damit auch die an sich selbständigen Betrugstaten zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt (vergleiche hierzu BGHSt 3, 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 17.03.1953 - 1 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Bei dieser Sachlage sieht sich der Senat mit Rücksicht auf seine Rechtsprechung über das Verhältnis der Fälschungstat zum späteren Gebrauchmachen von der gefälschten Urkunde durch denselben Täter (BGHSt 5, 291 und die dort angeführten Entscheidungen 1 StR 399/51 vom 23. Oktober 1951, LM Nr. 6 zu § 263 StGB ; 1 StR 743/52 vom 17. März 1953) auf die allgemeine Sachrüge in zur Prüfung der Frage veranlaßt, ob etwa alle Akte des Gebrauchmachens nur als tatsächliche Beendigung des mit der Vornahme der Fälschung bereits vollendeten Vergehens gegen § 267 StGB anzusehen seien, weil dieser Gebrauch schon einem bei der Verfälschung bestehenden allgemeinen Plan des Täters entsprach.
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Bei dieser Sachlage sieht sich der Senat mit Rücksicht auf seine Rechtsprechung über das Verhältnis der Fälschungstat zum späteren Gebrauchmachen von der gefälschten Urkunde durch denselben Täter (BGHSt 5, 291 und die dort angeführten Entscheidungen 1 StR 399/51 vom 23. Oktober 1951, LM Nr. 6 zu § 263 StGB ; 1 StR 743/52 vom 17. März 1953) auf die allgemeine Sachrüge in zur Prüfung der Frage veranlaßt, ob etwa alle Akte des Gebrauchmachens nur als tatsächliche Beendigung des mit der Vornahme der Fälschung bereits vollendeten Vergehens gegen § 267 StGB anzusehen seien, weil dieser Gebrauch schon einem bei der Verfälschung bestehenden allgemeinen Plan des Täters entsprach.
  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 75/55
    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Er ist der Ansicht, daß nur der zur Begründung einer Fortsetzungstat erforderliche Gesamtvorsatz, auf dessen Erfordernisse oder unter c) näher eingegangen wurde, geeignet ist, verschiedene Fälle des Gebrauchs einer Falschurkunde (zugleich mit den damit verbundenen Betrugstaten) zu einer Tat im Rechtssinne zusammenzufassen, ohne daß es dabei einen Unterschied macht, ob der Täter die Urkunde selbst gefälscht oder verfälscht hat oder ob er sich der von einer anderen Person gefälschten oder verfälschten Urkunde bedient (in diesem Sinne schon BGH 3 StR 75/55 vom 28. April 1955 GA 1955, 245).
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Es fehlt hier auch an der in den bisher angenommenen Fällen zusammengesetzter Urkunden (z.B. Kfz-Fahrgestellnummer, BGHSt 9, 235; Lichtbildausweis, BGHSt 17, 97; amtliches Kfz-Kennzeichen, BGHSt 18, 70; Preisauszeichnungen , SenE NJW 1979, 729; Fahrtschreiberaufzeichnungen, BayOblG NJW 1981, 774 ) gegebenen räumlichen Überschaubarkeit des Augenscheinsobjekts, auf das sich die Gedankenerklärung bezieht.
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Insofern gilt ähnliches wie im Falle des Herstellens einer falschen Urkunde und dem Gebrauchmachen davon gemäß § 267 Abs. 1 StGB; dies sind grundsätzlich rechtlich selbständige Handlungen (BGHSt 17, 97, 99 f.), sofern sich das Tatgeschehen nicht als eine natürliche Handlungseinheit darstellt.
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17

    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels

    (4) Besitzt der Täter zum Zeitpunkt der Herstellung der Urkunde noch keine bestimmten Vorstellungen über den späteren Gebrauch, sondern plant die spätere Verwendung nur in allgemeinen Umrissen, liegt beim späteren Einsatz der Urkunde ebenfalls Tatmehrheit vor (BGH, Urteil vom 23. Januar 1962 - 1 StR 455/61, BGHSt 17, 97, 99; Zieschang in LK-StGB, aaO, § 267 Rn. 287 f. mwN; Erb in MüKo-StGB, aaO, § 267 Rn. 218; Wittig in SSW-StGB, 3. Aufl., § 267 Rn. 91).
  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 339/20

    Vorsatz bei der Geldwäsche (Herrühren aus einer Katalogtat; konkreter Vortäter;

    Wird eine Urkunde mehrfach gebraucht, steht jeder dieser Fälle grundsätzlich im Verhältnis der Tatmehrheit; anderes kann nur gelten, wenn die spätere Verwendung des Falsifikats schon beim Fälschen ganz konkret und nicht nur in allgemeinen Umrissen geplant war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1962 - 1 StR 455/61, BGHSt 17, 97; Beschluss vom 5. September 2018 - 2 StR 400/17, NStZ-RR 2019, 7; LKStGB/Zieschang, 12. Aufl., § 267 Rn. 287 f., jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.1997 - 5 StR 276/97

    Betrug und Urkundenfälschung durch Vortäuschung des Status eines Asylsuchenden -

    Jedoch hat das Gebrauchmachen der falschen Beurkundung hier neben der vorsätzlichen Bewirkung der unrichtigen Beurkundung, um sich finanzielle Unterstützungen aus öffentlichen Mittel zu verschaffen, keine selbständige Bedeutung (RGSt 58, 34), da der Angeklagte den Plan, die Aufenthaltsgestattung zu gebrauchen, um finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu erhalten, bereits gefaßt hatte, als er den Asylantrag unter falschem Namen stellte (für das Verhältnis von Fälschen und Gebrauchen von Urkunden nach § 267 StGB vgl. BGHSt 5, 291; 17, 97).

    Der neue Tatrichter wird darüber genauere Feststellungen zu treffen und zugleich zu prüfen haben, ob der Angeklagte auch in diesen Fällen die Aufenthaltsgestattung vorgelegt und sich deswegen wegen einer möglicherweise nicht von vornherein geplanten und damit selbständigen Tat nach § 273 StGB strafbar gemacht hat (vgl. BGHSt 17, 97, 99).

  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Rechtlich selbständige Taten liegen dann vor, wenn die einzelnen Tathandlungen auf einem jeweils neuen Entschluss des Täters beruhen, der Täter die Urkunde etwa angefertigt oder verfälscht und später aufgrund eigens gefassten Vorsatzes von ihr einmal oder in mehreren Fällen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 5, 291; 17, 97; BGH wistra 1998, 106, 107 f.; Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 1 StR 629/89 [juris]; s. bereits RGSt 3, 311, 312; Fischer a.a.O.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 267 Rn. 79b; Zieschang, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 267 Rdn. 287 f. m.w.Nachw.; a.A. Hoyer, in: Systematischer Kommentar, StGB, 8. Aufl., § 267 Rdn. 114).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Auch hier kann er sich trotz der im Grundsatz allgemein bejahten Einheitlichkeit dieses Tatgeschehens (BGHSt 5, 291 [293]; BGH GA 1955, 245 f.; vgl. aber BGHSt 17, 97 [99 ff] {einheitliche Tat nur bei Annahme einer fortgesetzten Handlung}; Tröndle a.a.O. Rdn. 35; ders. in LK- StGB 10. Aufl. Rdn. 210-212; Lackner a.a.O. Rdn. 27; Schönke-Schröder-Cramer a.a.O. Rdn. 79, 79 a; SK-Samson a.a.O. Rdn. 93; Puppe a.a.O. Rdn. 105; jew. zu § 267; vgl. auch Miehe GA 1967, 270 [274 ff]) wegen der neuen Tat nicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" berufen.

    Der BGH (BGHSt 17, 97 [100 f]) hat zur Begründung seiner Auffassung, die nur allgemeine Vorstellung des Fälschers über die spätere Verwendung der Falsifikate könne nicht zur Annahme einer einheitlichen Tat genügen" u.a. darauf hingewiesen" daß andernfalls das Verbot der Mehrfachbestrafung den Täter gegenüber demjenigen, der nur von einer von fremder Hand gefälschten Urkunde mehrfach Gebrauch mache, in ungerechter Weise begünstige.

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Herstellen einer falschen Urkunde oder Verfälschen einer echten Urkunde und Gebrauchmachen hiervon sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich rechtlich selbständige Handlungen (BGHSt 17, 97, 99 f.; BGH, Urt. vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96), sofern keine fortgesetzte Handlung oder natürliche Handlungseinheit vorliegt.
  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Denn nach den Feststellungen hatte der Angeklagte, als er die Wagen "umfrisierte" und dabei gegen § 267 StGB verstieß, ersichtlich noch keine im Sinne eines Gesamtvorsatzes ausreichend bestimmte Vorstellung, welchem Kaufbewerber gegenüber, in welcher Form und bei welcher Gelegenheit er von den gefälschten Fabrikationskennzeichen außer bei der Zulassung der Fahrzeuge Gebrauch machen werde (vgl. BGHSt 17, 97).
  • BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88

    Verurteilung wegen Alleintäterschaft bei in Betracht kommender Teilnahme -

    Die Unterstützung, welche der Angeklagte auf Grund des vorgefaßten Tatplans jeweils in beiden Abschnitten des Tatgeschehens (zur Herstellung und zum Gebrauchmachen) leistete, war als einheitliche Tat erst mit dem Gebrauchmachen der Ausweise durch die Zeugen beendet (vgl. BGHSt 5, 291, 293; 17, 97, 99).
  • BGH, 12.01.1965 - 1 StR 480/64

    Berücksichtigung zusätzlicher Schäden bei der Strafzumessung - Nachträgliche

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
  • BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65

    Eignung des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Verbindung zweier

  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 435/63

    Ablehnungsgesuch des Angeklagten gegen den ärztlichen Sachverständigen -

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 453/70

    Verhältnis von Urkundenfälschung und Untreue bei fortwährender Fingierung von

  • BGH, 19.07.1966 - 1 StR 165/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung, Untreue, Betrug,

  • BGH, 05.05.1965 - 2 StR 93/65

    Diebstahl mittels Einbruchs - Eindringen in einen verschlossenen Raum -

  • BGH, 22.11.1963 - 2 StR 331/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 593/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.07.1977 - 2 StR 265/77

    Strafrechtliche Bedeutung des Anbringens eines falschen Kennzeichens und des

  • BGH, 23.10.1964 - 4 StR 374/64

    Rechtsmittel

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