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   BGH, 20.07.1962 - 4 StR 194/62   

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https://dejure.org/1962,736
BGH, 20.07.1962 - 4 StR 194/62 (https://dejure.org/1962,736)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1962 - 4 StR 194/62 (https://dejure.org/1962,736)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1962 - 4 StR 194/62 (https://dejure.org/1962,736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Strafkammer bei einem Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden - Fernwirkung der Unzuständigkeitserklärung der Jugendkammer durch einen gerichtlichen Beschluss - Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ohne wirksamen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 1
  • NJW 1962, 2116
  • MDR 1963, 152
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 27.02.1894 - 201/94

    Inwiefern kann die irrige Annahme, zur Selbsthilfe berechtigt zu sein, als

    Auszug aus BGH, 20.07.1962 - 4 StR 194/62
    Denn diese Erklärung hatte nur die Bedeutung einer Verfahrensentscheidung, nicht aber einer Entscheidung in der Sache, die allein die Strafklage verbrauchen kann (RGSt 25, 150; 32, 51).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    b) Die verjährungshemmende Wirkung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb auch durch ein Einstellungsurteil ausgelöst, das - wie hier das auf Verfahrenseinstellung wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit lautende Prozessurteil - das Verfahren zwar förmlich beendet, aber die Strafklage nicht verbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1962 - 4 StR 194/62, BGHSt 18, 1, 5; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).
  • OLG Jena, 15.11.2017 - 1 St 292 OJs 2/14

    Strafverfahren: Bindungswirkung der Eröffnungsentscheidung; Rückverweisung an ein

    Dazu gehört auch, dass die Entscheidung durch das Gericht grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann; hierdurch entsteht eine formelle Sperrwirkung für eine neue Entscheidung in derselben Frage, bis dem Beschluss durch Nova die Grundlage entzogen ist (Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Einl. Rdnr. 166; vgl. auch BGHSt 18, 1 zur Sperrwirkung einer formell rechtskräftig gewordenen Unzuständigkeitserklärung).
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    An einer Geheimverbindung nimmt als Mitglied teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird oder doch werden wollte (BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62]StR 16/63 vom 10. Juni 1963 und 3 StR 21/64 vom 24. Juni 1964, beide bei Wagner GA 1965, 237 Nr. 27, 35; 3 StR 2/65 vom 23. März 1965).

    Hierbei ist ihm der Angeklagte behilflich gewesen (§ 49 StGB; BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62]StR 16/63 vom 10. Juni 1963 und 3 StR 44/63 vom 29. November 1963, bei Wagner GA 1965, 237 Nr. 27, 30).

  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Unterschiedliche Auffassungen bestehen lediglich darüber, ob für Einstellungsurteile, die keine Sperrwirkung für eine weitere Strafverfolgung entfalten (vgl. z.B. BGHSt 18, 1, 5) [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62], die den Verjährungsablauf hemmende Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft (rückwirkend oder für die Zukunft) entfällt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 52, 197, 198; OLG Frankfurt NStZ 1983, 224; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 11 aE; Goehler a.a.O. Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1988 - 1 StR 701/87

    Voraussetzungen der Verneinung einer örtlichen Zuständigkeit

    Wird diese Entscheidung rechtskräftig, so entfaltet sie nämlich Sperrwirkung für die Zukunft in dem Sinne, daß wegen der Tat, für deren Aburteilung die Strafkammer sich für örtlich unzuständig erklärt hat, jedenfalls bei ihr keine Anklage mehr erhoben werden kann (vgl. BGHSt 18, 1, 5) [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62].
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 23.01.1997 - 352 S - 6/96
    Allerdings obliegt ihm bei dem hier anzuwendenden deutschen Recht bei sachlicher Unzuständigkeit die Pflicht, das Verfahren an das zuständige Gericht zu verbringen, wenn das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht (Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 3. Aufl. § 6 Rdnr. 1 ; Kleinknecht/Mayer-Großner, Strafprozessordnung 42. Aufl. § 6 Rdnr. 2) ; andernfalls muß das Verfahren nach § 206a oder § 260 Abs. 3 StPO eingestellt werden (vgl. auch Urt. d. deutschen BGH v. 20.07.1962 - 4 StR 194/62, BGHSt 18, 1 ff.).
  • BGH, 14.10.1969 - 1 StR 628/68

    Örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzung - Geltung neuen Verfahrensrechts

    Das Landgericht hat, von seinem Standpunkt aus rechtlich zutreffend, die Einstellung des Verfahrens gegen F. und W. durch Urteil ausgesprochen, da sich seine - vermeintliche - Unzuständigkeit in der Hauptverhandlung herausgestellt hatte (§§ 206 a, 260 Abs. 3 StPO; vgl. BGHSt 18, 1, 2 f) [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62].
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