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   BGH, 16.11.1962 - 2 ARs 194/62   

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BGH, 16.11.1962 - 2 ARs 194/62 (https://dejure.org/1962,1185)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1962 - 2 ARs 194/62 (https://dejure.org/1962,1185)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1962 - 2 ARs 194/62 (https://dejure.org/1962,1185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 130
  • NJW 1963, 453
  • MDR 1963, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90

    Zulässigkeit der Verfahrensverbindung vor Eröffnung des Hauptverfahrens

    Entscheidend ist, ob trotz ungleicher Prozeßlage der Zweck einer Verbindung erreicht werden kann, der vor allem darin besteht, eine möglichst breite und umfassende Grundlage für die Beurteilung von Taten und Tätern zu schaffen, damit die Bearbeitung der Verfahren zu erleichtern und sie so sachgemäß zu erledigen (vgl. BGHSt 18, 130 ff).
  • BGH, 04.09.2018 - 2 ARs 247/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Strafsachen, die sich nicht

    Entscheidend ist, ob trotz ungleicher Prozesslage der Zweck einer Verbindung erreicht werden kann, der vor allem darin besteht, eine möglichst breite und umfassende Grundlage für die Beurteilung von Taten und Tätern zu schaffen, damit die Bearbeitung der Verfahren zu erleichtern und sie so sachgemäß zu erledigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 1962 - 2 ARs 194/62 -, BGHSt 18, 130 ff.).
  • BayObLG, 16.12.1988 - RReg. 2 St 246/88
    Das Begriffspaar "berechtigt oder entschuldigt" in § 142 II Nr. 2 StGB ist nicht formal-dogmatisch zu verstehen, es bedeutet vielmehr seinem natürlichen Wortsinn entsprechend ein erlaubtes Verlassen der Unfallstelle (vgl. BGHSt 28, 129 [131 f.] = NJW 1963, 453).
  • BGH, 19.07.1988 - 2 ARs 342/88

    Verbindung zu einer gemeinsamen Verhandlung - Eröffnung des angeklagten

    Auf das Erfordernis der Eröffnung des zum Gericht höherer Ordnung angeklagten Verfahrens kann nicht verzichtet werden, weil überhaupt erst ab Eröffnung gewährleistet ist, daß die Verbindung zu einer gemeinsamen Verhandlung vor dem Gericht höherer Ordnung und damit zu einer gemeinsamen Entscheidung führen kann (vgl. BGHSt 18, 130, 133).".
  • BGH, 14.07.1970 - 5 StR 316/70

    Verwertung von Auskünften des Beschuldigten gegenüber dem Sachverständigen bei

    Ihre Aussage enthielt auch keine besonders erheblichen und auffälligen Widersprüche, die ausnahmsweise die Heranziehung eines Sachverständigen gebieten könnten (vgl. die in BGHSt 18, 130, 131 [BGH 16.11.1962 - 2 ARs 194/62] zitierte Entscheidung 3 StR 19/52 vom 13. März 1952).
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