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   BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62   

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https://dejure.org/1963,774
BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62 (https://dejure.org/1963,774)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1963 - 2 StR 534/62 (https://dejure.org/1963,774)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1963 - 2 StR 534/62 (https://dejure.org/1963,774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beweisverwertung schriftlicher Mitteilungen zwischen einm Beschuldigten und seiner Ehefrau als Beweismittel für Straftaten ohne konkreten Tatverdacht - Voraussetzungen für eine Verwertbarkeit solcher Beweismittel unter Berücksichtung der Vorschriften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 227
  • NJW 1963, 870
  • MDR 1963, 515
  • JR 1963, 306
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62
    Er darf durch Vorhalte und die dazu abgegebenen Erklärungen nur ersetzt werden, wenn es um die Feststellung des Wortlauts kurzer und leicht, faßlicher Schriftstücke geht (BGHSt 11, 159, 160 [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57]/161).
  • RG, 07.11.1889 - 2339/89

    Darf ein im Vorverfahren im Widerspruche mit §. 97 St.P.O. beschlagnahmtes

    Auszug aus BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62
    In der Rechtsprechung ist zwar der Grundsatz entwickelt und allgemein anerkannt, daß das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO ein Verwertungsverbot enthält (RGSt 20, 91, 92; 47, 195, 196).
  • RG, 03.06.1913 - II 87/13

    1. Unter welchen Umständen dürfen schriftliche Mitteilungen zwischen dem

    Auszug aus BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62
    In der Rechtsprechung ist zwar der Grundsatz entwickelt und allgemein anerkannt, daß das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO ein Verwertungsverbot enthält (RGSt 20, 91, 92; 47, 195, 196).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Da die Aufzeichnungen des Angeklagten analog § 97 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 MRK, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG nicht beschlagnahmt werden durften, unterlagen sie einem prozessualen Verwertungsverbot (vgl. u.a. BGHSt 18, 227, 228; Nack in KK 3. Aufl. § 97 Rdn. 7).
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Die Unzulässigkeit der Beschlagnahme hat hier deshalb zu einem Verwertungsverbot geführt BGHSt 18, 227, 228; Rdn. 103 ff.; Nack aaO § 91 Rdn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 97 Rdn. 48).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20

    Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und

    Denn das Verbot ist eine Folge seines Zeugnisverweigerungsrechts, über dessen Ausübung er entscheiden kann (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. Januar 1963 - 2 StR 534/62, BGHSt 18, 227, 230; ferner LR/Menges, 27. Aufl., § 97 Rn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Die abweichende Ansicht läßt sich (entgegen Herdegen a.a.O.) auch nicht aus der in BGHSt 18, 227 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats herleiten.

    Den einschlägigen Erwägungen in den Urteilsgründen (BGHSt 18, 227, 229).

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Die Revision teilt auch nicht mit, ob der - gewichtige (BGH NJW 1973, 2035) - Beteiligungsverdacht gegen den früheren Verteidiger erst nach der Beschlagnahme beim Angeklagten entstanden ist (vgl. dazu einerseits BGHSt 18, 227, 228, 229; 25, 168, 169; BGH NStZ 1983, 85 und andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 97 Rdn. 20).
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

    Die in § 97 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgesehene weitere Ausnahme von dem Beschlagnahmeverbot, welche sich auf Gegenstände bezieht, die zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens bestimmt sind, - in Betracht käme hier die Bestimmung zu einem Vergehen der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage nach §§ 153, 48 StGB - greift nur ein, wenn es sich um dasjenige Verbrechen oder Vergehen handelt, das Gegenstand des Verfahrens ist, für dessen Zwecke die Beschlagnahme erfolgt (vgl. BGHSt 18, 227, 229; Dünnebier in Loewe-Rosenberg 22. Aufl. Anm. IV 7 zu § 97 StPO); auch diese Ausnahme lag hier nicht vor.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.06.2020 - 2 BGs 468/20

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer

    Denn das Verbot ist eine Folge seines Zeugnisverweigerungsrechts, über dessen Ausübung er entscheiden kann (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. Januar 1963 - 2 StR 534/62, BGHSt 18, 227, 230; ferner LR/Menges, 27. Aufl., § 97 Rn. 55 m.w.N.).
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