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   BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62   

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https://dejure.org/1963,248
BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62 (https://dejure.org/1963,248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über die Kosten einer Revision der Staatsanwaltschaft - Einlegung des Rechtsmittels zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten - Bereinigung der Strafrechtspflege von einem grundgesetzwidrigen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 268
  • NJW 1963, 820
  • MDR 1963, 519
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Das zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht in Düsseldorf hält das Rechtsmittel für begründet, weil das Bundesverfassungsgericht die §§ 71 StVZO, 49 StVO für nichtig erklärt hat (vgl. NJW 1962, 1563 Nr. 1 = VRS 23, 81; NJW 1962, 1563 Nr. 2 = VRS 23, 165), und will das angefochtene Urteil aufheben sowie den Schuldspruch dahin berichtigen, daß der Angeklagte nach §§ 2 StVZO, 23 StVO, 21 StVG verurteilt wird.

    § 21 StVG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar, jedenfalls soweit er Zuwiderhandlungen gegen die über den Straßenverkehr zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen und Plätzen erlassenen Rechts Verordnungen mit Strafe bedroht (BVG in NJW 1962, 1563 Nr. 3 = VRS 23, 161).

  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Dadurch wird aber die Vorlegungspflicht nicht berührt, solange dieser Senat nicht erklärt, an seiner abweichenden Ansicht nicht mehr festzuhalten (vgl. BGHSt 14, 319).
  • BGH, 07.07.1961 - 4 StR 167/61
    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels auch in diesem Fall deshalb aufzuerlegen, weil er durch seine Zuwiderhandlung Strafe verdient hat und der Strafausspruch infolge der Berichtigung der Urteilsgrundlage im Ergebnis aufrechterhalten wird, würde der sachlichen Gerechtigkeit widersprechen, die auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen von ausschlaggebender Bedeutung ist (4 StR 167/61 vom 7. Juli 1961 in NJW 1961, 1878, 1879 [BGH 07.07.1961 - 4 StR 167/61] unter 2; vgl. auch RGSt 60, 189, 191 unter 3).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvR 174/62

    Verfassungswidrigkeit des § 49 StVO

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Das zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht in Düsseldorf hält das Rechtsmittel für begründet, weil das Bundesverfassungsgericht die §§ 71 StVZO, 49 StVO für nichtig erklärt hat (vgl. NJW 1962, 1563 Nr. 1 = VRS 23, 81; NJW 1962, 1563 Nr. 2 = VRS 23, 165), und will das angefochtene Urteil aufheben sowie den Schuldspruch dahin berichtigen, daß der Angeklagte nach §§ 2 StVZO, 23 StVO, 21 StVG verurteilt wird.
  • RG, 04.12.1925 - I 535/25

    1. Gehört im Falle des § 28 Abs. 1 StGB. die Bewilligung von Teilzahlungen zur

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    In aller Regel hängt zwar die Entscheidung über die Kosten einer Revision der Staatsanwaltschaft, wie die beiden Oberlandesgerichte übereinstimmend ausführen, davon ab, ob das Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten eingelegt war und ob es den beabsichtigten Erfolg gehabt hat (vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. § 473 Anm. 1 a.E. unter Hinweis auf die z. Tl. schwankende Rechtsprechung des Reichsgerichts; RGSt 31, 21; 60, 16 ff).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Das zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht in Düsseldorf hält das Rechtsmittel für begründet, weil das Bundesverfassungsgericht die §§ 71 StVZO, 49 StVO für nichtig erklärt hat (vgl. NJW 1962, 1563 Nr. 1 = VRS 23, 81; NJW 1962, 1563 Nr. 2 = VRS 23, 165), und will das angefochtene Urteil aufheben sowie den Schuldspruch dahin berichtigen, daß der Angeklagte nach §§ 2 StVZO, 23 StVO, 21 StVG verurteilt wird.
  • RG, 18.02.1898 - 351/98

    Wie ist über die Kosten der Revisionsinstanz zu entscheiden, wenn das von der

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    In aller Regel hängt zwar die Entscheidung über die Kosten einer Revision der Staatsanwaltschaft, wie die beiden Oberlandesgerichte übereinstimmend ausführen, davon ab, ob das Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten eingelegt war und ob es den beabsichtigten Erfolg gehabt hat (vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. § 473 Anm. 1 a.E. unter Hinweis auf die z. Tl. schwankende Rechtsprechung des Reichsgerichts; RGSt 31, 21; 60, 16 ff).
  • RG, 29.04.1926 - II 134/26

    1. Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts im Strafverfahren. 2.

    Auszug aus BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
    Dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels auch in diesem Fall deshalb aufzuerlegen, weil er durch seine Zuwiderhandlung Strafe verdient hat und der Strafausspruch infolge der Berichtigung der Urteilsgrundlage im Ergebnis aufrechterhalten wird, würde der sachlichen Gerechtigkeit widersprechen, die auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen von ausschlaggebender Bedeutung ist (4 StR 167/61 vom 7. Juli 1961 in NJW 1961, 1878, 1879 [BGH 07.07.1961 - 4 StR 167/61] unter 2; vgl. auch RGSt 60, 189, 191 unter 3).
  • LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20

    Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO, denn das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel wirkt weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.1963, 4 StR 497/62; Schmitt, in Meyer-Goßner, 63. Aufl. 2020, Rz. 17 zu § 473 StPO).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit kommt bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BJs 27/02, NStZ 2003, 273; BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde nicht zugunsten oder zuungunsten der Angeschuldigten eingelegt, sondern nur, um eine gerichtliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (vgl. BGHSt 18, 268).
  • OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Anfechtbarkeit einer ein

    Nachdem die Beschwerde der Staatsanwaltschaft weder zugunsten noch zuungunsten des Angeschuldigten eingelegt worden ist, sondern allein in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgabe, die angefochtene Gerichtsentscheidung ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Angeschuldigten verbunden ist, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, fallen die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Diesem kommt bei der Anwendung und Auslegung von Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 07.11.2002 - StB 16/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 20.02.1963 - 4 StR 497/62 -, BGHSt 18, 268, juris; (LG Hamburg, Urteil vom 23.07.2020 - 617 Ks 10/19 jug -, juris).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Bei einem Erfolg eines derartigen Rechtsmittels dürfen die Angeklagten nicht belastet werden, so dass die Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO zugunsten der Angeklagten auszufüllen ist (BGHSt 18, 268).
  • LG Potsdam, 15.09.2010 - 24 Qs 94/10

    Unbefugte Nachstellung: Hinreichender Tatverdacht für eine Nachstellung durch

    In der Regel hängt die Entscheidung über die Kosten eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft davon ab, ob das Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Beschuldigten eingelegt war und ob es den beabsichtigten Erfolg gehabt hat (BGHSt 18, 268, 270 m. w. N.).

    Wurde das Rechtsmittel weder zugunsten noch zuungunsten des Beschuldigten eingelegt, hat die Staatsanwaltschaft vielmehr ihre Aufgabe wahrgenommen, Gerichtsentscheidungen ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Beschuldigten erzielt wird, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223).

  • BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02

    Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf,

    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15

    Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur

    Bei einem Erfolg eines derartigen Rechtsmittels dürfen die Angeklagten nicht belastet werden, so dass die Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO analog zugunsten der Angeklagten auszufüllen ist (BGHSt 18, 268).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens waren der Staatskasse aufzuerlegen, weil die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten eines der Angeschuldigten eingelegt hat, sondern nur um die Entscheidung der Kammer über ihr örtliche Zuständigkeit mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Brandenburg aaO).
  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer

  • OLG Karlsruhe, 02.01.2017 - 2 Ws 383/16

    Führungsaufsicht: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen gerichtliche

  • BGH, 07.11.2002 - StB 16/02

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung

  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft;

  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Prüfung bei Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung

  • OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15

    Durchführung der Führungsaufsicht

  • OLG Hamburg, 04.01.2012 - 2 Ws 106/11

    Festsetzung der Dauer der Bewährungszeit

  • OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer

  • KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen besonderen Umfangs der Sache

  • LG Leipzig, 02.08.2023 - 5 Qs 41/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Untätigkeit der StA

  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19

    Versehentliche Nichtberücksichtigung der Einziehungsentscheidung aus einem in die

  • LG Leipzig, 11.09.2023 - 17 Qs 48/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

  • OLG Hamburg, 15.11.1999 - 3 Ws 10/99

    Hans-Joachim Bohlmann

  • OLG Zweibrücken, 06.12.2018 - 1 Ws 276/18

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts in Strafsachen: Besonderer Umfang des

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73

    Rückgabe einer Vorlage an das Oberlandesgericht bei Abweichung von einer

  • KG, 07.02.2001 - 3 Ws 501/00

    Auslagenentscheidung bei Beschränkung der Berufung im Termin -

  • OLG Jena, 29.06.2005 - 1 Ss 285/03

    Verfahren

  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 5 Ws 6/01

    Führungsaufsicht; Heranwachsender; Erwachsenenvollzug; Jugendrichter;

  • LG Potsdam, 02.07.2015 - 24 Qs 32/15

    Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dem die einen Bußgeldbescheid erlassende

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