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   BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62   

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BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62 (https://dejure.org/1963,162)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1963 - 4 StR 404/62 (https://dejure.org/1963,162)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62 (https://dejure.org/1963,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" - Bestimmung mit Hilfe von Prozentzahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 271
  • NJW 1963, 1069
  • MDR 1963, 513
  • DB 1963, 1464
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55
    Auszug aus BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
    Das vorlegende Gericht ist zu Unrecht der Meinung, die Rechtsfrage nicht in dem von ihm beabsichtigten Sinne beantworten zu können, ohne von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 8, 28 (31), 13, 66 (70) [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55]und in VRS 11, 61 (63), 13, 204 (205), 16, 126 (131) und 16, 448 (452) abzuweichen.

    Er ist nicht allgemeingültig bestimmbar und überwiegend tatsächlicher, nicht rechtlicher Natur (vgl. RGR 6, 98, 99; vgl. auch RGSt 30, 178, 179; OGHSt 3, 391, 394; BGHSt 8, 28, 31) [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55].

    Für diese Auslegung spricht vor allem auch die Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts in der grundlegenden Entscheidung BGHSt 8, 28, 31 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55].

    Die Bezugnahme auf mehrere der vorerwähnten Entscheidungen des Reichsgerichts in BGHSt 8, 28, 31 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55] bezeugt vielmehr das Gegenteil.

  • RG, 14.06.1897 - 1579/97

    Zum Begriffe des Thatbestandsmerkmales der Gefährdung des Transportes auf einer

    Auszug aus BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
    Er ist nicht allgemeingültig bestimmbar und überwiegend tatsächlicher, nicht rechtlicher Natur (vgl. RGR 6, 98, 99; vgl. auch RGSt 30, 178, 179; OGHSt 3, 391, 394; BGHSt 8, 28, 31) [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55].

    Auf diese grundlegenden Entscheidungen nimmt das Reichsgericht in weiteren Urteilen immer wieder Bezug (vgl. RGR 7, 128; RGSt 14, 135, 137; 29, 244, 246; 30, 178, 179; 61, 362, 364).

  • RG, 11.03.1884 - 460/84

    1. Genügt für die Annahme, daß ein Eisenbahntransport in Gefahr gesetzt sei, die

    Auszug aus BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
    Daß das in der Tat der entscheidende Gesichtspunkt für die Bestimmung des Gefahrbegriffs ist, wird noch deutlicher in dem Urteil RGR 6, 189 (= RGSt 10, 173, 176) gesagt, in dem es u.a. heißt:.
  • RG, 10.12.1896 - 3777/96

    Wann ist der Betrieb einer Fernsprechanlage gefährdet? Ist die Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
    Auf diese grundlegenden Entscheidungen nimmt das Reichsgericht in weiteren Urteilen immer wieder Bezug (vgl. RGR 7, 128; RGSt 14, 135, 137; 29, 244, 246; 30, 178, 179; 61, 362, 364).
  • RG, 08.07.1927 - I 494/27

    Unter welchen Voraussetzungen kann das Werfen mit Steinen nach einem fahrenden

    Auszug aus BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
    Auf diese grundlegenden Entscheidungen nimmt das Reichsgericht in weiteren Urteilen immer wieder Bezug (vgl. RGR 7, 128; RGSt 14, 135, 137; 29, 244, 246; 30, 178, 179; 61, 362, 364).
  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 96/56

    Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung einer Gemeingefahr durch das

    Auszug aus BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
    Das vorlegende Gericht ist zu Unrecht der Meinung, die Rechtsfrage nicht in dem von ihm beabsichtigten Sinne beantworten zu können, ohne von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 8, 28 (31), 13, 66 (70) [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55]und in VRS 11, 61 (63), 13, 204 (205), 16, 126 (131) und 16, 448 (452) abzuweichen.
  • RG, 18.05.1886 - 1069/86

    Wird die Annahme einer Gefahr für einen Eisenbahntransport durch die Feststellung

    Auszug aus BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
    Auf diese grundlegenden Entscheidungen nimmt das Reichsgericht in weiteren Urteilen immer wieder Bezug (vgl. RGR 7, 128; RGSt 14, 135, 137; 29, 244, 246; 30, 178, 179; 61, 362, 364).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Gefahr im Sinne des § 35 Abs. 1 StGB ein Zustand, in dem aufgrund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses besteht (vgl. nur BGHSt 18, 271).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff,

    aa) Eine Gefahr im Sinne von § 34 StGB (ebenso wie von § 35 StGB) ist ein Zustand, in dem aufgrund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses besteht (BGH, Urteil vom 25. März 2003 - 1 StR 483/02, BGHSt 48, 255, 258 (bzgl. § 35 StGB); siehe auch bereits BGH, Beschluss vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271, 272 (bzgl. der "Gemeingefahr' in § 315 Abs. 3 StGB aF); in der Sache ebenso Fischer, StGB, 63. Aufl., § 34 Rn. 4; Erb in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 34 Rn. 60 jeweils mwN).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Eine Gefahr ist ein Zustand, bei dem es nach den konkreten tatsächlichen Umständen wahrscheinlich ist, dass es zum Eintritt eines schädigenden Ereignisses kommt (BGH, Beschl. v. 15.2.1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271 ff.; Lackner/Kühl-Kühl, 29. Aufl. 2018, § 34, Rn. 2; Schönke/Schröder-Perron, 30. Aufl. 2019, § 34, Rn. 12 f.).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17, Rn. 4; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NZV 1996, 37; Beschluss vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271, 272 f.).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Wann eine solche Gefahr gegeben ist, entzieht sich exakter wissenschaftlicher Umschreibung (BGHSt 18, 271, 272).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Den rechtlichen Gefahrbegriff hat das Landgericht dabei nicht verkannt (vgl. BGHSt 18, 271; VRS 44, 422, 423).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Für die von dem vorlegenden Gericht vertretene Auffassung sprechen auch nicht die Ausführungen des Senats in seinem Beschluß BGHSt 18, 271, 272, 273, [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]zur Annahme einer (Gemein-)Gefahr i.S. des § 315 Abs. 3 StGB (a.F.) sei eine naheliegende Gefahr erforderlich, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeute, wenn keine plötzliche Wendung eintrete, etwa dadurch, daß der Bedrohte infolge eines mehr oder weniger gefühlsmäßigen Erahnens oder Wahrnehmens der Gefahr eine Schutzmaßnahme treffe.

    Jedoch wollte der Bundesgerichtshof mit den Erwägungen in BGHSt 18, 271, 272, 273 [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]nur zum Ausdruck bringen, unter der dort genannten Voraussetzung sei eine konkrete Gefahr stets zu bejahen, nicht aber, die Annahme einer konkreten Gefahr setze in jedem Fall notwendig voraus, daß der Eintritt eines Schadens nur noch durch Schutzmaßnahmen des Bedrohten oder eine sonstige plötzliche Wendung der Dinge verhindert werden könne.

    Das entscheidende Gewicht des Beschlusses BGHSt 18, 271 liegt in der Unterscheidung zwischen einer nur entfernten, weit abliegenden Gefahr und einer solchen, die den Eintritt eines Schadens ernstlich befürchten läßt.

    Schon bei dem durch zu geringen Abstand verursachten Unvermögen des nachfolgenden Kraftfahrers, einer nicht ganz geringfügigen Geschwindigkeitsherabsetzung seines Vordermannes zu begegnen, und nicht erst beim Eintritt einer solchen Geschwindigkeitsverminderung handelt es sich im Sinne des Beschlusses BGHSt 18, 271 um festgestellte tatsächliche Umstände, die die Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses begründen können.

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Hierzu genügt es, daß die gefährdenden Umstände - ohne den Eintritt einer plötzlichen Wendung, etwa durch eine Schutzmaßnahme des Bedrohten - auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeuteten (zum Begriff der Gefahr vgl. BGHSt 18, 271 ff.).
  • BGH, 29.11.2018 - StB 34/18

    Offenbaren von Staatsgeheimnissen (schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit;

    Die Abgrenzung zwischen lediglich abstrakter Möglichkeit und einer solchen Wahrscheinlichkeit, mit der aus gegebener Sachlage nach menschlicher Erfahrung und den Gesetzen der Verursachungslehre ein schädigender Erfolg zu erwarten ist, ist dabei im Einzelfall aufgrund tatrichterlicher Würdigung vorzunehmen, wobei die maßgeblichen Umstände für die Besorgnis des Schadenseintritts unterschiedliches Gewicht haben können (BGH, Beschluss vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271 ff.; Urteil vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 348; vgl. auch BayObLG, Urteil vom 9. Mai 1957 - 3 St 18/57, NJW 1957, 1327 f.; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 94 Rn. 8).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Vielmehr kann, wie der BGH zum Begriff der Gemeingefahr im früheren § 315 Abs. 3 StGB ausgeführt hat, nur einerseits von einer "entfernten", andererseits von einer "nahen" Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses gesprochen werden (BGHSt 18, 271).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

  • BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95

    Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB

  • BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13

    Besonders schwere Brandstiftung (Begriff der konkreten Todesgefahr; Versuch)

  • OLG Köln, 17.05.1994 - Ss 169/94
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

  • BGH, 29.07.1964 - 4 StR 236/64

    Herbeiführung einer Gemeingefahr durch alkoholbedingtes Unterlassen von Maßnahmen

  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • LG Stade, 06.10.2022 - 8 O 31/22

    Wettbewerbswidrigkeit; Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit (Covid)

  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1997 - 5 Ss OWi 73/97
  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88

    Einbeziehung von im Eigentum Dritter stehender Gegenstände - Vorliegen einer

  • BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90

    Voraussetzung der Beschwer für die Einlegung eines Rechtsmittels - Eingriff in

  • SG Dortmund, 09.01.2001 - S 36 (17) U 350/98

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen unter Anerkennung eines bei der Versorgung

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08

    Berufung im Strafverfahren: Voraussetzungen einer Beschränkung auf den

  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen fahrlässiger Körperverletzung

  • BGH, 23.10.1975 - 4 StR 315/75

    Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gefahr für ein Rechtsgut im

  • BGH, 19.07.1963 - 4 StR 203/63

    Tatbestand der fahrlässigen Tötung - Tatbestand der fahrlässigen

  • BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68

    Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches - Verletzung von

  • BGH, 14.02.1969 - 4 StR 575/68

    Anforderungen an die Annahme einer Gefährdung von Leib oder Leben bei

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