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   BGH, 13.03.1963 - 2 StR 570/62   

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BGH, 13.03.1963 - 2 StR 570/62 (https://dejure.org/1963,814)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1963 - 2 StR 570/62 (https://dejure.org/1963,814)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1963 - 2 StR 570/62 (https://dejure.org/1963,814)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 290
  • NJW 1963, 1509
  • MDR 1963, 695
  • JR 1963, 268
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Wie im Rahmen der Revision gemäß § 337 StPO (hierzu vgl. BGHSt 22, 278 ; 18, 290 ; stRspr) sei der Konventionsverstoß für das Urteil kausal, wenn anzunehmen sei, dass das Urteil ohne die Gesetzesverletzung möglicherweise anders ausgefallen wäre.
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Die Revision geht zutreffend davon aus, daß der Senat die von ihr nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist aufgeworfene Frage, ob das Amtsgericht das Verfahren wirksam an das Landgericht verwiesen hat, von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGHSt 6, 109, 113; BGH bei Dallinger MDR 1966, 894; bei Kusch NStZ 1992, 29; ebenso Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 270 Rdn. 11; vgl. auch BGHSt 18, 290, 294: Grundlage des weiteren Verfahrens).

    Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs steht nicht entgegen: Die Unwirksamkeit eines Beschlusses nach § 270 StPO wurde nur bei einer Verweisung außerhalb der Hauptverhandlung angenommen (BGHSt 6, 109, 110, 113; vgl. BGHSt 18, 290), wohl auch in dem Beschluß des 3. Strafsenats vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., 10, in dem aber lediglich die Verneinung einer Bindungswirkung infolge von Willkür entscheidungstragend war.

  • BGH, 24.04.1974 - 2 StR 69/74

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Nötigung zur Unzucht sowie

    Das Gericht kann auch, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die Sache an das Gericht höherer Ordnung durch einen nicht bindenden Beschluß abgeben, wenn es dieses für zuständig hält (Erweiterung von BGHSt 18, 290).

    Wie der erkennende Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 18, 290 ausgesprochen hat, kann der Richter, der in jeder Lage des Verfahrens seine sachliche Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen hat, die Sache in dem Verfahrensabschnitt vor der Eröffnung des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung durch Beschluß an das Gericht höherer Ordnung abgeben, wenn er dieses für zuständig hält.

    Trotzdem gelten die Gründe der Entscheidung BGHSt 18, 290 auch hier.

    Das würde aber genauso wie in dem in BGHSt 18, 290 entschiedenen Fall eine unnötige Verlängerung des Verfahrens bedeuten.

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

    Der Senat vermag nicht der vom 2. Strafsenat in seinem Urteil BGHSt 18, 290, 294 vertretenen (allerdings auch nicht in den Leitsatz der Entscheidung aufgenommenen und nicht näher begründeten) Auffassung zu folgen, nach der der Angeklagte durch die irrige Annahme der Strafkammer, an einen außerhalb der Hauptverhandlung ergangenen (fälschlich so bezeichneten) "Verweisungsbeschluß" des Amtsgerichts gebunden zu sein, nicht beschwert sei.
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

    Hingegen wird ein Erstattungsanspruch des Drittschuldners gegen den Pfändungsgläubiger - zumindest wegen entstandener Anwaltskosten - abgelehnt von Cebulka (AnwBl. 1979, 409), Schalhorn (Juristisches Büro 1973, 190), Bischoff/Rochlitz (Die Lohnpfändung, 3. Aufl. 1965, S. 86), Mohrbutter (Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts, 2. Aufl., § 16 Anm. II 6 c), Andresen (NJW 1960, 231), Brecht (BB 1954, 414), Schäcker (BB 1959, 492), LG München I (Urteil vom 15. Mai 1963 - 15 S 57/63 -, NJW 1963, 1509 [BGH 13.03.1963 - 2 StR 570/62]), AG Bad Bramstedt (Urteil vom 19. Mai 1981 - 4 C 106/81 - MDR 1981, 854) und AG München (Urteil vom 4. September 1980 - 4 C 3173/80 -, AnwBl. 1981, 40).
  • BVerwG, 08.12.1993 - 8 C 43.91

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Drittschuldners für mittelbare

    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 535/82 - (NJW 1985, 1181); LG München I, Urteil vom 15. Mai 1963 - 15 S 57/63 - (NJW 1963, 1509 [BGH 13.03.1963 - 2 StR 570/62]); Tipke/Kruse, AO, 14. Aufl., § 316 Rn. 7; Koch/Scholtz, AO, 4. Aufl., 1993, § 316 Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 18. Aufl., § 840 Rn. 11; Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, Zwangsvollstreckung, Kommentar zum 8. Buch der ZPO, 1992, § 840 Rn. 5; Stöber, Forderungspfändung, 10. Aufl., 1993, Rn. 647; Palandt-Heinrichs, BGB, 52. Aufl., 1993, § 261 Rn. 35; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 7. Aufl., 1992, § 89 IV 4 und § 90 I 4 b; Gaul, Das Arbeitsrecht im Betrieb, 8. Aufl., 1986, Bd. I, G IV 12; Rieke, NJW 1959, 2241; Andresen, NJW 1960, 231 ; Cebulka, AnwBl 1979, 409; Schäcker, BB 1959, 492; Klos/Siebert, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1992, 201 ff.; Petersen, BB 1986, 188; Brehm JZ 1985, 632; Stein in Festschrift für A. Nach, 1913, S. 449 (459).
  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

    Der Verweisungsbeschluß tritt nur an die Stelle eines - früheren - Eröffnungsbeschlusses (vgl. dazu BGHSt 18, 290, 294).
  • BGH, 12.07.1966 - 5 StR 313/66

    Ordnungsgemäße Zurückweisung der Sache an das Landgericht - Fehlende Angabe der

    Der Verweisungsbeschluß ist die Voraussetzung des Verfahrens vor dem Landgericht (BGHSt 18, 290, 294) [BGH 13.03.1963 - 2 StR 570/62].

    In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht, in der gemäß Art. 14 Abs. 9 StPÄG noch nach der alten Fassung des § 243 StPO verfahren wurde, hätte allerdings nicht nur der Verweisungsbeschluß (vgl. BGHSt 18, 290, 294) [BGH 13.03.1963 - 2 StR 570/62], sondern auch der Eröffnungsbeschluß verlesen werden sollen, weil sich nur aus ihm der Gegenstand der Verhandlung ergab.

  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 662/76

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Anforderungen an die

    Daran scheitert auch eine rechtsähnliche Anwendung des § 270 StPO auf Fälle der vorliegenden Art (aA Rieß, GA 1976, 1, 19) ebenso wie eine Abgabe analog den Vorschriften des § 209 Abs. 2, 3 StPO (vgl. dazu BGHSt 18, 290, 293; 25, 309, 310; Eberhard Schmidt NJW 1963, 1477).
  • BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69

    Beachtung der fehlerhaften Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts durch

    Zuständigkeit (BGHSt 18, 290).
  • BGH, 30.07.1974 - 1 StR 316/74

    Beschluss über die Eröffnung eines Verfahrens

  • BGH, 08.07.1964 - 2 StR 228/64

    Rechtsmittel

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