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   BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63   

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BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63 (https://dejure.org/1963,331)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1963 - 3 StR 19/63 (https://dejure.org/1963,331)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1963 - 3 StR 19/63 (https://dejure.org/1963,331)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens - Zuständigkeit für die Entscheidung über die Wiedereröffnung - Anwendung von § 363 Strafprozessordnung (StPO) bei der Wiederaufnahme - Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen - Strafrechtliche ...

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 339
  • NJW 1963, 1364
  • MDR 1963, 776
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 21. März 1961 (2 BvR 27/60) § 90 a Abs. 3 StGB für nichtig und § 90 a Abs. 1 StGB insoweit für nichtig erklärt hatte, als er das Gründen und Fördern politischer Parteien mit Strafe bedroht, beantragte der Angeklagte mit dem Ziel der Freisprechung die Wiederaufnahme des Verfahrens in vollen Umfang.

    Solche Tätigkeit in Tarnorganisationen wird daher von dem Parteienvorrecht des Art. 21 Abs. 2 GG auch nicht gedeckt (vgl. BVerfGE 12, 296 = NJW 1961, 723 Nr. 2, BGHSt 6, 318, Kölble in AöR 1962, 48, 59).

  • BGH, 02.11.1956 - 1 StE 12/56
    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Die NF war nach außen hin als eine von der Partei unabhängige, selbständige Organisation aufgezogen, wenn sie auch in Wirklichkeit eine der zahlreichen Tarnorganisationen der KPD/SED war (vgl. BGH 1 StE 12/56 vom 2. November 1956, veröffentlicht in HuSt II 43).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Die Folge ist, daß die tatsächlichen Feststellungen in solchen Falle aufrechterhalten werden können (ebenso OLG Hamm NJW 1962, 2266 [OLG Hamm 25.10.1962 - 4 Sa 1330/62]; Creifelds JR 1962, 361, 362 f; a.M. von Stackelberg NJW 1963, 701; vgl. auch BVerfG NJW 1963, 756 Nr. 2, 757 Nr. 3; ferner BGHSt 14, 30, 34 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59], letzteres zur Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen zum äusseren Tatbestand bei § 51 Abs. 2 StGB im Revisionsverfahren).
  • BGH, 13.10.1954 - 6 StR 222/54
    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Solche Tätigkeit in Tarnorganisationen wird daher von dem Parteienvorrecht des Art. 21 Abs. 2 GG auch nicht gedeckt (vgl. BVerfGE 12, 296 = NJW 1961, 723 Nr. 2, BGHSt 6, 318, Kölble in AöR 1962, 48, 59).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Da der Angeklagte durch diese Entscheidung nicht beschwert ist, bedarf sie keiner Erörterung (vgl. jedoch BGHSt 7, 180, 181 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]; 12, 85, 87 [BGH 30.09.1958 - 1 StR 310/58]; 14, 381) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 114/60].
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Im Gegensatz zu den - im Interesse der Rechtssicherheit (BVerfGE 7, 194, 195) [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57] - einschränkenden Bestimmungen des § 79 Abs. 2 gibt § 79 Abs. 1 beim stärksten staatlichen Eingriff, dem der Strafgewalt, der Gerechtigkeit uneingeschränkt Raum.
  • BGH, 20.06.1958 - 5 StR 219/58
    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung BGHSt 11, 361 ausgesprochen: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist auf den Strafausspruch wegen Diebstahls im Rückfall zu beschränken, wenn der Wiederaufnahmegrund nur darin besteht, daß die Verurteilungen, die den Rückfall begründeten, inzwischen weggefallen sind".
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Da der Angeklagte durch diese Entscheidung nicht beschwert ist, bedarf sie keiner Erörterung (vgl. jedoch BGHSt 7, 180, 181 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]; 12, 85, 87 [BGH 30.09.1958 - 1 StR 310/58]; 14, 381) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 114/60].
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Wegen der Streichung der Worte "welche beide in Wegfall kommen" wird auf BGHSt 12, 99 verwiesen.
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
    Da der Angeklagte durch diese Entscheidung nicht beschwert ist, bedarf sie keiner Erörterung (vgl. jedoch BGHSt 7, 180, 181 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]; 12, 85, 87 [BGH 30.09.1958 - 1 StR 310/58]; 14, 381) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 114/60].
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63

    Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe

  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

  • RG, 18.05.1908 - I 207/08

    1. Inwieweit kann bei Anwendung des § 79 St.G.B.'s auf die erkannte Gesamtstrafe

  • RG, 05.04.1937 - 2 D 887/36

    Darf die Untersuchungshaft auch dann angerechnet werden, wenn das Verfahren

  • BGH, 27.01.1960 - 2 StR 604/59

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Umfang einer Wiederaufnahme des

  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

  • BGH, 13.06.1958 - 1 StE 20/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54

    Rechtsmittel

  • RG, 26.09.1902 - 2968/02

    Bedeutung des im § 410 Abs. 2 St.P.O. vorgesehenen Beschlusses.

  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Dabei wird § 79 Abs. 1 BVerfGG als eine aus Gründen materieller Gerechtigkeit vorgesehene Ausnahme von dem der Rechtssicherheit dienenden und in § 79 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Bestandskraft rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen angesehen (BVerfGE 11, 263, 265; BGHSt 18, 339, 343 f.; Stuth in Umbach/Clemens, BVerfGG § 79 Rdn. 20; Leibholz/Rupprecht, BVerfGG § 79 Rdn. 3; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 20 V Rdn. 75; Asam, Die Voraussetzungen einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 79 Abs. 1 BVerfGG, S. 17 f.).

    Aufrechtzuerhalten sind aber auch die zum Schuldspruch der geheimdienstlichen Agententätigkeit getroffenen Feststellungen, weil sie von dem Wiederaufnahmegrund des besonderen verfassungsrechtlichen Verfolgungsverbots nicht betroffen werden (vgl. BGHSt 18, 339, 344 ff.).

  • BGH, 28.11.1996 - StB 12/96

    Strafzumessung beim Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit

    Im Rahmen der Wiederaufnahmegründe des § 79 Abs. 1 BVerfGG, jedenfalls wenn die Nichtigkeit oder Unvereinbarkeit einer Norm mit dem Grundgesetz in Betracht kommt, findet § 363 StPO hingegen keine Anwendung, weil § 79 Abs. 1 BVerfGG zum einen nur auf die das Verfahren regelnden Vorschriften der Strafprozeßordnung verweist, zu denen § 363 StPO als eine den Wiederaufnahmegegenstand betreffende Norm nicht zählt, und zum anderen deshalb, weil § 79 Abs. 1 BVerfGG - anders als die Wiederaufnahmegründe der §§ 359, 362 StPO - die tatsächlichen Grundlagen des früheren Urteils nicht berührt, sondern die im früheren Urteil aufgrund einer verfassungswidrigen oder nichtigen Norm vorgenommene rechtliche Bewertung des richtig festgestellten Sachverhaltes betrifft (vgl. BGHSt 18, 339, 343 f.; Gössel in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO vor § 359 Rdn. 148; Paulus-KMR StPO vor § 359 Rdn. 21; Schmidt in KK StPO 3. Aufl. vor § 359 Rdn. 21; Ulsamer in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer/Bethge/Winter BVerfGG § 79 Rdn. 11; Leibholz/Rupprecht BVerfGG § 79 Rdn. 3).

    Insbesondere gebietet es der Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit, nichtige oder für verfassungswidrig erklärte Normen auch dort, wo sie sich nur auf den Strafausspruch ausgewirkt haben, im Wege der Wiederaufnahme aus dem Strafurteil zu beseitigen (BGHSt 18, 339, 343 f.).

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Mit dieser Auffassung sieht sich der Senat im Einklang mit der Entscheidung des 3. Strafsenats 3 StR 19/63 vor 9. Mai 1963 (BGHSt 18, 339 = NJW 1963, 1364), der in einem Wiederaufnahmeverfahren nach § 79 Abs. 1 BVerfGG, nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - den § 90 a Abs. 3 StGB für nichtig und § 90 a Abs. 1 StGB für teilweise nichtig erklärt hatte, die Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen für zulässig erachtet hat, wenn sie durch den Wiederaufnahmegrund nicht berührt werden.
  • OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 2 Ws 57/86
    § 79 Abs. 1 BVerfGG enthält einen selbständigen Wiederaufnahmegrund, der im Gegensatz zu den in der Strafprozeßordnung vorgesehenen Gründen (§§ 359 ff StPO ) zwar die Rechtsgrundlage des Urteils beseitigt, die tatsächlichen Feststellungen in aller Regel jedoch unberührt läßt und keine zusätzliche strafprozessuale Beschwer voraussetzt (BGHSt 18, 339; Wasserburg StV 1982, 237; Löwe/Rosenberg-Gössel, StPO 24. Aufl. vor § 359 Rdn. 140; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG § 79 Rdn. 11; Dingeldey NStZ 1985.337: Pfeiffer/Fischer, StPO § 359 Rdn. 4).

    Niemand soll gezwungen sein, den "Makel einer Strafe" auf sich lasten zu lassen (BVerfG NJW 1961, 1203 ; BGHSt 18, 339; Wagner Jus 1970, 380; Maunz aaO Rdn. 13).

  • BGH, 24.08.1984 - 5 StR 508/84

    Überprüfung der Richtigkeit einer Entscheidung, die den Wiederaufnahmegrund

    Zu der Gegenerklärung des Verteidigers des Angeklagten M. vom 30. Juli 1984 ist zu bemerken: In der darin zitierten Entscheidung BGHSt 18, 339 hat der Bundesgerichtshof lediglich geprüft, ob der die Wiederaufnahme des Verfahrens anordnende Beschluß als solcher förmlich und sachlich rechtswirksam war oder ob er eine dem Wiederaufnahmerecht wesensfremde Einschränkung enthielt.

    Erwägungen solcher Art lassen sich auch aus BGHSt 18, 339 nicht herleiten, zumal dort der Wiederaufnahmegrund in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag.

  • BGH, 18.02.1992 - KRB 13/91

    Bußgeldbescheid - Anfechtung - Wiederaufnahme des Verfahrens - Ziel der

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  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 2a Ss 145/02

    Über Zulassung und Anordnung der Wiederaufnahme ist jeweils durch Beschluß zu

    Erst der die Wiederaufnahme anordnende Beschluss stellt die rechtliche Grundlage für die neue Hauptverhandlung dar (vgl. BGHSt 18, 339, 340; 14, 64, 66).
  • BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot -

    "Dem Wiederaufnahmeantrag des Generalbundesanwalts ist zu entsprechen, da der Schuldspruch nach § 90 a StGB zum Teil auf die Tätigkeit des Verurteilten für die KPD vor ihrer Auflösung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 gegründet ist und insoweit daher auf einer gemäss §§ 95 Abs. 3, 78 BVerfGG für nichtig erklärten Norm beruht (§ 79 BVerfGG; BGHSt 18, 339).
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