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   BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62   

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https://dejure.org/1962,595
BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62 (https://dejure.org/1962,595)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1962 - 4 StR 264/62 (https://dejure.org/1962,595)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1962 - 4 StR 264/62 (https://dejure.org/1962,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versäumnis einer rechtzeitigen Einlegung der Revision durch einen Angeklagten und darauf folgender Beginn der Strafvollstreckung - Nachträgliche Umwandlung einer Strafe in Untersuchungshaft im Falle einer bereits erfolgten Strafverbüßung und der Gewährung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 34
  • NJW 1962, 2359
  • MDR 1963, 67
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.1960 - 4 StR 358/59

    Überzeugung von der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten trotz eigenartigen

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62
    Der Bundesgerichtshof hat am 12. Februar 1960 - 4 StR 358/59 - dieses Urteil aufgehoben, da die Frage der Zurechnungsfähigkeit nicht genügend geklärt war.

    Durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. August 1959 - 4 StR 358/59 - wurde dem Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das vorbezeichnete Urteil gewährt.

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62
    Tut er es dennoch, so müssen die maßgebenden Ausführungen des Sachverständigen im Urteil wiedergegeben werden und erkennen lassen, daß sie von richtigen rechtlichen Vorstellungen ausgehen (so BGHSt 7, 238 ff; vgl. BGHSt 2, 14, 16; 8, 113 ff).
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62
    Erforderlich ist vielmehr, daß das Opfer in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewußt hervorrufen will (BGHSt 2, 40 f).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62
    Tut er es dennoch, so müssen die maßgebenden Ausführungen des Sachverständigen im Urteil wiedergegeben werden und erkennen lassen, daß sie von richtigen rechtlichen Vorstellungen ausgehen (so BGHSt 7, 238 ff; vgl. BGHSt 2, 14, 16; 8, 113 ff).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62
    Tut er es dennoch, so müssen die maßgebenden Ausführungen des Sachverständigen im Urteil wiedergegeben werden und erkennen lassen, daß sie von richtigen rechtlichen Vorstellungen ausgehen (so BGHSt 7, 238 ff; vgl. BGHSt 2, 14, 16; 8, 113 ff).
  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 70/61

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62
    Im vorliegenden Falle können hieran jedoch Zweifel bestehender Begriff des "Verfahrens" erfordert, daß der Täter den inneren Widerstand des zur Unzucht nicht bereiten jungen Mannes durch Erregung von Sinnenlust oder geschlechtlicher Neugier überwindet und diesen dadurch zur Unzucht geneigt machte Dieser Erfolg ist dann nicht erreicht, wenn das Opfer die Unzucht nur aus Angst duldet (BGHSt 17, 63 ff).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Denn auch wenn die erkannte Strafe durch die erlittene Untersuchungshaft offensichtlich voll verbüßt ist, obliegt die entsprechende Feststellung der Strafvollstreckungsbehörde, da es sich um eine Frage der Strafzeitberechnung handelt (vgl. BGHSt 18, 34, 36; 21, 186, 188); eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dem Verfahren nach § 458 StPO vorbehalten.
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Ebensowenig wie ein vergangenes tatsächliches Ereignis rückwirkend ungeschehen gemacht werden kann (vgl. BGHSt 18, 34 ff), kann eine Obliegenheit für die Vergangenheit begründet werden.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 3 Ws 179/09

    Rechtsfolgen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Wird dem Angeklagten, der die Frist zur Begründung der Revision versäumt hat, nach Beginn der Strafvollstreckung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, so wandelt sich die bereits erfolgte Strafhaft nicht nachträglich in Untersuchungshaft um (Anschluss an BGHSt 18, 34 = NJW 1962, 2359).

    Eine bereits über einen bestimmten Zeitraum durchgeführte Strafvollstreckung wandelt sich durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nachträglich in Untersuchungshaft um; sie behält vielmehr ihr Wesen als Strafvollstreckung (vgl. BGHSt 18, 34, 36 = NJW 1962, 2359; OLG Hamm NJW 1956, 274; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 44 Rdnr. 25 a.E.; Maul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 46 Rdnr. 4).

  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Die Berücksichtigung etwaiger anzurechnender Zeiten im Sinne von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 StVollstrO obliegt im Rahmen der Strafzeitberechnung der jeweils zuständigen Vollstreckungsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 07.09.1962 - 4 StR 264/62, zitiert nach juris, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 25.01.1967 - 2 StR 424/66, zitiert nach juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 StR 410/77, zitiert nach juris, Rn. 4), bei der Verurteilung eines Jugendlichen somit dem jeweils zuständigen Vollstreckungsleiter.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Gewährung der

    Die bereits erfolgte Verbüßung einer Strafe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden (BGHSt 18, 34; OLG Hamm NJW 1956, 274).
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    In BGHSt 18, 34, 36 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 264/62] ist ausgesprochen, daß es nicht Aufgabe des erkennenden Gerichts sei, über die Anrechnung dieser Zeitspanne zu entscheiden, da es sich um eine Frage der Strafzeitberechnung handele.
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 623/08

    Rechtsschutzbedürfnis auf Strafzeitberechnung nach Haftentlassung

    Zweifel über die Berechnung der erkannten Strafzeit können somit nur dann entstehen, wenn die hierfür zuständige Vollstreckungsbehörde (vgl. BGHSt 18, 34.21, 186.27, 287) eine Strafzeitberechnung tatsächlich vorzunehmen hat.
  • OLG Frankfurt, 13.10.1987 - 1 HEs 238/87
    In den zur Begründung dieser Ansicht angezogenen durchweg älteren Entscheidungen (z. B. BGHSt 18, 34; OLG Hamm, NJW 1956, 274; KG, JR 64, 310) geht es um die Problematik der Anrechnung von Strafhaft als U-Haft nach § 21 StGB a. F., wenn nach Verbüßung von Strafhaft später entweder im Wege der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Voraussetzungen für die Überführung von Strafhaft wieder weggefallen sind oder die verhängte Strafe nach erfolgreich durchgeführtem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben worden ist.
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