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BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 18, 381
- NJW 1963, 1747
- MDR 1963, 943
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.12.1955 - 5 StR 363/55
Auszug aus BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
Gegen die lediglich unrichtig bezeichnete, in Wahrheit ein Urteil darstellende Entscheidung hätte daher die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen müssen, falls sie eine Prüfung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat in vollem Umfange erreichen wollte, also auch hinsichtlich des Vorwurfs, er habe sich gegen die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung verfehlt; denn wie im neueren Schrifttum und in der Rechtsprechung anerkannt ist, kommt es für die Wahl des Rechtsmittels nicht auf die äußere Form, sondern auf den sachlichen Gehalt der Entscheidung an (Eb. Schmidt Lehrk S. 847; KM 4. Auf 1.Vorbem. 11 zu § 296 StPO; Löwe-R 21.Auf1. Vorbem. zu § 33 StPO Anm. 3 b; RGSt 63, 246; 65, 397; BGHSt 8, 383). - RG, 12.10.1931 - II 575/31
1. Ist die Verweisung gemäß § 328 Abs. 3 StPO. durch Urteil oder durch Beschluß …
Auszug aus BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
Gegen die lediglich unrichtig bezeichnete, in Wahrheit ein Urteil darstellende Entscheidung hätte daher die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen müssen, falls sie eine Prüfung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat in vollem Umfange erreichen wollte, also auch hinsichtlich des Vorwurfs, er habe sich gegen die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung verfehlt; denn wie im neueren Schrifttum und in der Rechtsprechung anerkannt ist, kommt es für die Wahl des Rechtsmittels nicht auf die äußere Form, sondern auf den sachlichen Gehalt der Entscheidung an (Eb. Schmidt Lehrk S. 847; KM 4. Auf 1.Vorbem. 11 zu § 296 StPO; Löwe-R 21.Auf1. Vorbem. zu § 33 StPO Anm. 3 b; RGSt 63, 246; 65, 397; BGHSt 8, 383). - RG, 24.02.1927 - III 962/26
1. Liegen mehrere selbständige Straftaten vor, wenn der Täter bei derselben …
Auszug aus BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
Das Urteil hat daher, da es unangefochten blieb, Rechtskraft erlangt mit der Wirkung, daß die Strafklage verbraucht und jedes weitere Verfahren gegen den Angeklagten hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Tat ausgeschlossen ist (Eb. Schmidt Lehrk. S. 739; RGSt 15, 133; 61, 225).". - RG, 06.09.1929 - III 722/29
1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im …
Auszug aus BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
Gegen die lediglich unrichtig bezeichnete, in Wahrheit ein Urteil darstellende Entscheidung hätte daher die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen müssen, falls sie eine Prüfung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat in vollem Umfange erreichen wollte, also auch hinsichtlich des Vorwurfs, er habe sich gegen die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung verfehlt; denn wie im neueren Schrifttum und in der Rechtsprechung anerkannt ist, kommt es für die Wahl des Rechtsmittels nicht auf die äußere Form, sondern auf den sachlichen Gehalt der Entscheidung an (Eb. Schmidt Lehrk S. 847; KM 4. Auf 1.Vorbem. 11 zu § 296 StPO; Löwe-R 21.Auf1. Vorbem. zu § 33 StPO Anm. 3 b; RGSt 63, 246; 65, 397; BGHSt 8, 383). - RG, 15.11.1886 - 2668/86
1. Wie weit reicht für den Thatbestand des Betruges der Begriff prozessualer …
Auszug aus BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
Das Urteil hat daher, da es unangefochten blieb, Rechtskraft erlangt mit der Wirkung, daß die Strafklage verbraucht und jedes weitere Verfahren gegen den Angeklagten hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Tat ausgeschlossen ist (Eb. Schmidt Lehrk. S. 739; RGSt 15, 133; 61, 225).".
- BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch …
Der Tatrichter ist verpflichtet, diesen Vorgang unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen und ohne Bindung an die der Anklage und die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (§ 264 Abs. 2 StPO) abzuurteilen, sofern dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 45; Beschluss vom 15. Mai 1963 - 2 ARs 66/63, BGHSt 18, 381, 385 f. mwN). - BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung …
Hat ein Landgericht das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an das für Staatsschutzstrafsachen erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht verwiesen, hält aber dieses den Verweisungsbeschluß wegen objektiver Willkür für unwirksam, ist der Bundesgerichtshof analog §§ 14, 19 StPO zur Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts berufen (Fortführung von BGHSt 18, 381).Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber nicht für erforderlich gehalten, da er die Zuständigkeitsregelung in den §§ 209, 209 a , 225 a, 269, 270, 328 Abs. 2 und § 355 StPO für ausreichend erachtete (vgl. BGHSt 18, 381).
Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
- BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98 Hat ein Landgericht das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an das für Staatsschutzstrafsachen erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht verwiesen, hält aber dieses den Verweisungsbeschluß wegen objektiver Willkür für unwirksam, ist der Bundesgerichtshof analog §§ 14, 19 StPO zur Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts berufen (Fortführung von BGHSt 18, 381).
Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber nicht für erforderlich gehalten, da er die Zuständigkeitsregelung in den §§ 209, 209 a, 225 a, 269, 270, 328 Abs. 2 und § 355 StPO für ausreichend erachtete (vgl. BGHSt 18, 381).
Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
- BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die …
Eine fälschlich als Beschluss bezeichnete Entscheidung, die ihrem Wesen nach ein Urteil darstellt, ist wie ein Urteil anzufechten (vgl. BGHSt 50, 180, 185 f.; 18, 381, 385). - BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; …
Der Bundesgerichtshof erachtet eine entsprechende Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; ein solches Ergebnis wäre mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Mai 1963 - 2 ARs 66/63, BGHSt 18, 381, 383 f., vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82, NStZ 1983, 30, und vom 29. April 1983 - 2 ARs 118/83, BGHSt 31, 361, 362; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 28); eine entsprechende Anwendung scheidet allerdings dann aus, wenn der Zuständigkeitsstreit durch eines der beteiligten Gerichte verbindlich entschieden werden kann oder zu seiner Klärung andere Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1982 - 2 ARs 388/82, BGHSt 31, 183, 184 f.; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 29 f.). - OLG Hamm, 11.02.2010 - 3 Ss OWi 319/09
Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von THC
Es hängt nämlich nicht von der Bezeichnung ab, ob eine Entscheidung als Urteil oder Beschluss anzusehen ist, maßgebend sind vielmehr der Inhalt der Entscheidung und die Gründe, auf denen sie beruht (vgl. BGH NJW 1974, 154; NJW 1963, 1747). - BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in …
Maßgeblich für die Frage der Anfechtbarkeit ist der sachliche Inhalt der Entscheidung und nicht ihre äußere Form (vgl. etwa für das Strafverfahrensrecht: BGHSt 18, 381, 385; 25, 242) [BGH 30.10.1973 - 5 StR 496/73]. - BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB
Der Sinn einer gerichtlichen Entscheidung wird jedoch nicht nach ihrer äußeren Bezeichnung und dem Wortlaut der im Ausspruch verwendeten Formel, sondern nach ihrem sachlichen Inhalt bestimmt (vgl. BGHSt 18, 381, 384) [BGH 15.05.1963 - 2 ARs 66/63] . - BGH, 27.02.1998 - 2 ARs 37/98
Zuständigkeit des Schiffahrtsgerichtes in Regensburg in Sachen umweltgefährdender …
Über den Zuständigkeitsstreit hat der Bundesgerichtshof als das gemeinschaftliche obere Gericht in entsprechender Anwendung des § 14 StPO (BGHSt 18, 381, 384) zu befinden. - BGH, 13.07.1992 - NotZ 10/91
Anfechtbarkeit einer infolge eines Dienstvergehens ausgesprochenen Mißbilligung
Maßgeblich für die Frage der Anfechtbarkeit ist der sachliche Inhalt der Entscheidung und nicht ihre äußere Form (vgl. etwa für das Srafverfahrensrecht: BGHSt 18, 381, 385 [BGH 15.05.1963 - 2 ARs 66/63]; 25, 242) [BGH 30.10.1973 - 5 StR 496/73]. - BGH, 21.12.1982 - 2 ARs 388/82
Befugnis eines Oberlandesgerichts zur verbindlichen Zuständigkeitserklärung eines …
- BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73
Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil - …
- BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82
Zuständigkeit zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde - Rechtsmittel gegen …
- BGH, 10.10.2013 - 2 ARs 284/13
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (zuständiges Gericht; Aufhebung einer …
- OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Schifffahrtsgericht und Strafrichterabteilung …
- OLG Hamm, 24.03.2020 - 4 (s) Sbd I-4/20
Zuständigkeit; Schifffahrtsgericht; Schifffahrtsobergericht; …
- KG, 21.07.2010 - 2 AR 83/10
Berufungsstrafverfahren: Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer
- BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 118/83
Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz - Rückerstattung des Mehrerlöses an den …
- BGH, 19.09.2019 - 1 StR 317/19
Keine Zuständigkeit des BGH für den erhobenen Rechtsbehelf, wenn Entscheidung des …
- OLG Dresden, 15.03.2012 - 2 Ws 87/12
Negativer Kompetenzstreit
- OLG Dresden, 16.08.2010 - 2 ARs 38/10
Befasstsein; Fortwirkung
- BGH, 15.04.1983 - 2 ARs 95/83
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen …
- BGH, 08.01.1975 - 2 StR 617/74
Strafklageverbrauch durch Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit bei einer …
- OLG Köln, 25.02.2004 - 2 Ws 79/04
Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts
- KG, 12.06.2001 - 1 AR 499/01
Zuständigkeit für Entscheidungen über die Strafvollstreckung nach Abgabe gem. § …
- OLG Jena, 23.10.2006 - 1 AR (S) 96/06
Zuständigkeit
- OLG Karlsruhe, 06.05.1987 - 4 Ws 101/87
Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer als erkennendes Gericht des ersten …
- BGH, 20.04.1979 - 2 ARs 76/79
Einleiten von mit Öl vermischten Kühlwasser in den Neckar - Zuständigkeit des …
- BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 119/83
Anordnung einer Rückerstattung von einem Mehrerlös an einen geschädigten Mieter - …
- BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 1/85
Dienstvergehen durch Fernbeurkundungen - Einstellung des Disziplinarverfahrens …
- BGH, 19.05.1976 - 2 StR 103/76
Gerichtszuständigkeit bei Verfahren über Taten von Mitgliedern einer kriminellen …
- BGH, 07.02.1973 - 2 StR 404/72
Strafklageverbrauch als Verfahrenshindernis - Zu den Voraussetzungen des …
- BGH, 24.11.1972 - 2 ARs 325/72
Rechtsmittel