Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63 |
Ausbremsen
§ 240 StGB, 'verwerflich'
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Bedeutungswandel des Begriffs "Gewalt" im Strafrecht - Über institutionell-pragmatische Faktoren semantischen Wandels (Dietrich Busse)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 18, 389
- NJW 1963, 1629
- MDR 1963, 860
- JR 1983, 427
Wird zitiert von ... (21)
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Der 2., 3. und 4. Strafsenat haben auf ihre einschlägigen Entscheidungen hingewiesen (BGHSt 23, 46 und BGHSt 34, 71; 5, 245 und BGHSt 32, 165, 181 f.; 18, 389 und BGHSt 34, 238).In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGHSt 18, 389, 390: Verhinderung des Überholtwerdens durch Linksausscheren; BGHSt 23, 47, 54: Blockieren des Straßenbahnverkehrs durch auf dem Gleiskörper stehende oder sitzende Studenten) und von den Revisionsgerichten der Länder (vgl. etwa BayObLGSt 1953, 145, 147: Nötigung eines Kraftfahrers zum Anhalten mittels Versperren des Wegs durch Dazwischentreten; BayObLGSt 1963, 17, 20: Verhinderung der Einfahrt in eine Parklücke durch eine dort stehende Frau, die die Lücke für ihren Ehemann freihalten wollte; BayObLGSt 1970, 71, 72: Aufstellen des Täters vor einem Pkw, um den Fahrer an der Weiterfahrt zu hindern; OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2144, 2147: Blockieren des Straßenbahnverkehrs) fortgesetzt.
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107];… ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433];… OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, JZ 1986, S. 404 [405] in Verfahren betreffend Sitzblockaden).Werden diese Anforderungen eingehalten und bleibt die Verkehrsbehinderung nach Dauer und Intensität in erträglichen Grenzen, dann kann der bloße Umstand, daß die Behinderung als Mittel zum aufklärenden Protest beabsichtigt und nicht als bloße unvermeidbare Nebenfolge in Kauf genommen wird, nicht ausreichen, um eine Sitzblockade nicht allein als auflösbar anzusehen, sondern sogar als verwerfliche Nötigung zu mißbilligen (vgl. auch BGHSt 18, 389 [392] - für Behinderungen beim Überholen).
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
bb) Das Verhalten des Angeklagten - die Gewaltausübung durch Anbringen des Stahlkastens - war, wie das Landgericht mit seinen allerdings knappen Ausführungen im Ergebnis zu Recht annimmt, im Hinblick auf den angestrebten Zweck im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB verwerflich (vgl. BGHSt 17, 328, 331; 18, 389, 391; 19, 263, 268; 39, 133, 137).
- BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88
Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00
Provokation auf der linken Spur
Vielmehr muß der Beweggrund der Behinderung feststellbar sein und nach richtigem allgemeinen Urteil sittlich zu mißbilligen und so verwerflich sein, daß er sich als ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 18, 389, 391); das Verhalten muß "sozial unverträglich sein (…Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 240 Rn. 23).An die Feststellung der Verwerflichkeit des Verhaltens ist - in Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit - ein strenger Maßstab anzulegen (Senat NJW 1989, 51; BGHSt 18, 389, 392; OLG Stuttgart MDR 1991, 467; OLG Köln NZV 1993, 36)).
- BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
Überholspur
In der Entscheidung BGH NJW 1963, 1629 ist bereits anerkannt, daß, wer als Vorausfahrender durch seine Fahrweise vorsätzlich das Überholtwerden verhindert, Gewalt gegen den Nachfolgenden anwendet, indem er es ihm unmöglich macht, sich körperlich so zu verhalten, wie er es will.Ob die Gewaltanwendung im vorliegenden Falle verwerflich war, hängt allein davon ab, ob sie gegenüber dem erstrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist, ob sie so verwerflich war, daß sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 2, 194 [196]; 18, 389 mit weiteren Hinweisen).
- BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch …
aa) Für die Nötigung kommt es darauf an, ob das Verhältnis des Nötigungsmittels zu dem erstrebten Zweck nach richtigem allgemeinen Urteil sittlich zu missbilligen ist und die Anwendung der Gewalt über das billigenswerte Maß hinaus geht, sozial unerträglich ist (BGHSt 18, 389, 391 m. Nachw.).Allerdings besteht erneut Anlass zu dem Hinweis, dass es grundsätzlich nicht dem Belieben eines jeden überlassen sein darf, dadurch erziehend und belehrend auf andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken, dass er Zwangsmittel anwendet (BGHSt 18, 389, 393).
- OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 5 Ss 194/88
StGB § 240 Abs. 2
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.12.1986 - 4 StR 436/86
Fahren auf der Überholspur einer Autobahn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 19.11.1990 - 3 Ss 487/90
- OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
StGB §§ 240, 315 b
- OLG Hamm, 11.07.2008 - 20 U 219/07
- OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01
Nötigung im Straßenverkehr - Längeres Verhindern des Überholens durch einen …
- OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
StGB § 240
- OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ss 141/03
Nötigung, Straßenverkehr, Verwerflichkeit, Verwerflichkeitsklausel
- OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06
Erforderlich für die Verwirklichung des Nötigungstatbestandes ist eine …
- OLG Köln, 28.05.1996 - Ss 439/96
- OLG Koblenz, 21.08.2000 - 1 Ss 155/00
Geldbuße für Lkw auf Überholspur
- BGH, 03.06.1964 - 2 StR 431/63
- BGH, 04.12.1964 - 4 StR 452/64
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