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   BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63   

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https://dejure.org/1963,41
BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63 (https://dejure.org/1963,41)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1963 - 1 StR 301/63 (https://dejure.org/1963,41)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1963 - 1 StR 301/63 (https://dejure.org/1963,41)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger Freiheitsstrafe und notwendiger Verteidigung - Befriedigung des Geschlechtstriebs bei Triebbefriedigung vor dem Tod des Opfers infolge Gewaltanwendung - Konkurrenz zwischen Mord und Notzucht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 178, § 211, § 73; StPO § 302

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 178, § 211, § 73 ; StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Der Sittlichkeitsverbrecher

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 101
  • NJW 1963, 2236
  • MDR 1964, 72
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
    Das traf zwar nicht zu, insofern der Verteidiger, wie seinen Worten zu entnehmen war, die Frage des Rechtsmittelverzichts noch mit dem Angeklagten besprechen wollte (BGHSt 18, 257).

    Daß der in die Sitzungsniederschrift aufgenommene Vermerk über den angeblichen Rechtsmittelverzicht des Angeklagten nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teilnimmt, hat der Senat schon in BGHSt 18, 257 entschieden.

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
    Das Schwurgericht hat unter Hinweis auf BGHSt 7, 363 zutreffend ausgeführt, daß das für den bedingten Vorsatz entscheidende Merkmal - die Billigung des Erfolges - auch dann gegeben ist, wenn der Täter den Erfolg lieber vermieden hätte, sich aber - wie der Angeklagte - um des erstrebten Zieles willen damit abfindet, daß seine Handlung den an sich unerwünschten Erfolg herbeiführt.
  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
    Insbesondere kann § 56 StGB nicht dahin verstanden werden, das die höhere Strafe an eine besondere ("wenigstens fahrlässig" herbeigeführte) Folge knüpfende Strafgesetz trete gegenüber der Strafandrohung für die vorsätzliche Herbeiführung des gleichen Erfolges zurück (vgl. für die gleichliegende Frage des Zusammentreffens von Mord mit besonders schwerem Raub BGHSt 9, 135).
  • BGH, 17.11.1959 - 5 StR 458/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
    Die Absicht, sich an der Leiche zu befriedigen, braucht er nicht zu haben; es genügt, daß er es "gegebenenfalls" will (BGH Urt. vom 17. November 1959 - 5 StR 458/59).
  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
    Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn der Täter schon im Tötungsakt geschlechtliche Befriedigung sucht (Lustmord), aber auch, wenn er die Todesfolge will, um seine Geschlechtslust an der Leiche zu befriedigen (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]).
  • RG, 25.03.1929 - II 250/29

    1. Über den Täter-, Mittäter- und Gehilfenvorsatz und die mittelbare Täterschaft.

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
    Das Reichsgericht hat für das frühere Recht, das bei den "erfolgsqualifizierten" Tatbeständen die bloße Verursachung der straferschwerenden Folge genügen ließ, angenommen, daß § 178 StGB mit vorsätzlicher Tötung (RG JW 1933, 2059) und Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) mit Mord (RGSt 60, 163, 165; 63, 101, 105)tateinheitlich zusammentreffen kann.
  • RG, 25.03.1926 - II 81/26

    1. Ist eine mehrmalige Unterbrechung der Hauptverhandlung auf Grund des § 229

    Auszug aus BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
    Das Reichsgericht hat für das frühere Recht, das bei den "erfolgsqualifizierten" Tatbeständen die bloße Verursachung der straferschwerenden Folge genügen ließ, angenommen, daß § 178 StGB mit vorsätzlicher Tötung (RG JW 1933, 2059) und Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) mit Mord (RGSt 60, 163, 165; 63, 101, 105)tateinheitlich zusammentreffen kann.
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Ebenso ist dieses Mordmerkmal bejaht worden, wenn der Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 1982, 464).

    Das Gesetz sieht vielmehr die Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes als besonders verwerflich an, weil der Täter das Leben eines Menschen der Befriedigung seiner Geschlechtslust unterordnet (BGHSt 19, 101, 105).

    Eine Absicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebes ist ebenfalls nicht erforderlich, sondern es reicht, wenn der Täter dies "gegebenenfalls" will (BGHSt 19, 101, 105).

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636).
  • KG, 27.07.2020 - 4-58/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Zu diesen Ausnahmefällen gehört auch die unzulässige Einwirkung auf den Angeklagten (vgl. BGHSt 19, 101, 104).
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