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   BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63   

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https://dejure.org/1964,720
BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63 (https://dejure.org/1964,720)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1964 - 5 StR 571/63 (https://dejure.org/1964,720)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1964 - 5 StR 571/63 (https://dejure.org/1964,720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 191
  • NJW 1964, 602
  • MDR 1964, 429
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs;

    Dies ist nicht gegeben, wenn der Entschluß zu einer solchen Tat erst nach Beendigung der Fahrt gefaßt und ausgeführt wird (BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321-,37, 256, 258; BGH NStZ 2000, 144).
  • BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67

    Gemeinschaftlich begangener räuberischer Diebstahl - Räuberischer Angriff auf

    Die von der Rechtsprechung (BGHSt 19, 191) geforderte nahe Beziehung zu der Benutzung des Kraftfahrzeugs als Transportmittel dürfte gleichfalls gegeben sein.

    In dem BGHSt 19, 191, 192 [BGH 14.01.1964 - 5 StR 571/63] zugrundeliegenden Fall lag es insofern anders.

  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 63/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandes des § 316 a StGB - Erfüllung des

    Sollte die neue Verhandlung ergeben, daß die Täter den Entschluß zu dem Überfall erst nach der Ankunft bei ihrer Wohnung, also erst nach Beendigung der zunächst nur zu ihrer Heimkehr vom Gaststättenbesuch unternommenen Fahrt, gefaßt haben, so würde bis zu diesem Zeitpunkt allerdings die Anwendung des § 316 a StGB entfallen (BGHSt 19, 191, 192) [BGH 14.01.1964 - 5 StR 571/63].

    Die Entscheidungen BGHSt 19, 191 und BGH 5 StR 93/63 vom 30. April 1963 stehen nicht entgegen, da ihnen ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt, weil die Täter sich erst nach Beendigung der Fahrt zum Raubüberfall entschlossen hatten.

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Ist die Fahrt beendet und wird der räuberische Entschluß - so wie hier mangels entgegenstehender Feststellungen zu Gunsten des Angeklagten angenommen werden muß - erst danach gefaßt, so fehlt es am Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321; 37, 256, 258; BGH NStZ 1996, 435 f.).
  • BGH, 07.05.1974 - 5 StR 119/74

    Anwendbarkeit des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Entschlussfassung des Täters

    Zu Unrecht meint die Revision unter Berufung auf BGHSt 19, 191, 192, der Täter müsse vor dem "ersten Angriff" den Raub (die räuberische Erpressung) geplant oder vorbereitet haben.
  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Diese Formulierungen sind, wie der 5. Strafsenat in BGHSt 19, 191, 192 zutreffend bemerkt, aus der speziellen Gestaltung des dort entschiedenen Falls zu erklären.
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Beschließt der Täter, in einem Kraftfahrzeug einen Raub zu begehen, erst, nachdem es schon angehalten hat, liegt in der Regel kein Autostraßenraub vor (BGHSt 19, 191; 5 StR 93/63 vom 30. April 1963).
  • BGH, 23.02.1988 - 1 StR 9/88

    Strafbarkeit wegen räuberischem Angriff auf Kraftfahren, wenn der Täter

    Zwar greift § 316 a StGB nicht ein, wenn der Fahrer eines Kraftwagens den Entschluß, einen Mitfahrer zu berauben, während eines aus anderen Gründen erfolgten Anhaltens faßt und ausführt (BGHSt 19, 191).
  • BGH, 15.02.1977 - 1 StR 12/77

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und versuchter schwerer Raub - Verabredung

    Der Angeklagte nahm auf Grund des Tatplans auch an, daß der in seiner Vorstellung unmittelbar bevorstehende Angriff auf die Entschlußfreiheit der den Geldtransport bewachenden Männer und auf deren Leib und Leben - durch Bedrohen mit ungeladenen, aber als gebrauchsbereit erscheinenden Schußwaffen - unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. dazu BGHSt 13, 27, 31; 18, 170, 172; 19, 191, 192; 22, 114, 116; 24, 320, 321) vonstatten gehen sollte.
  • BGH, 28.01.1971 - 4 StR 552/70

    Beschränkt eingelegte Revision zur Verurteilung wegen Straßenraubes -

    Denn dadurch wurde die nahe Beziehung der Tat zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrsmittel nicht aufgehoben (BGHSt 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 19, 191, 192 [BGH 14.01.1964 - 5 StR 571/63]; 22, 114, 116) [BGH 09.04.1968 - 1 StR 60/68].
  • BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65

    Erklärung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung - Abweichung von der Zusage

  • BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 118/89

    Voraussetzungen eines räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer - Bildung des

  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79

    Ausnutzung der durch die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs besonders geschaffenen

  • BGH, 22.05.1973 - 1 StR 170/73

    "Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für einen

  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 306/72

    Die Voraussetzungen der Beihilfe - Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 431/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Strafbarkeit wegen versuchter

  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub, wegen

  • BGH, 07.09.1972 - 4 StR 366/72

    Verurteilung wegen Autostraßenraubs - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 252/69

    Revisionseinlegung durch die Staatsanwaltschaft wegen Nichtverurteilung des

  • BGH, 04.04.1967 - 5 StR 90/67

    Voraussetzungen eines Autostraßenraubs

  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 124/74

    Raubüberfall auf einen Mitfahrer in dessen auf der Standspur einer Autobahn

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