Rechtsprechung
BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines "Call-Girl-Rings" in der Presse - Voraussetzung der Begehung einer Sammel(Kollektiv-)-Beleidigung - Verleumdung zur Wahrung berechtigter Interessen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Call-Girl II / Call - Girl II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kollektivverleumdung
Papierfundstellen
- BGHSt 19, 235
- NJW 1964, 1148
- MDR 1964, 518
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59
FDP-Fraktion / FDP - Fraktion
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Ob jemand, der gegen einen einzelnen, namentlich nicht genannten Angehörigen eines bestimmten Personenkreises einen ehrenkränkenden Verdacht äußert, damit alle Angehörigen dieser Personengruppe beleidigt, hängt von den näheren Umständen des Falles - wie z.B. Größe und Umfang der Personengruppe, Bekanntheit oder leichte Feststellbarkeit aller zu der Gruppe gehörenden Personen - ab (im Anschluß an BGHSt 14, 48).Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 246; 52, 159; RG LZ 1915, 60) entschieden hat (BGHSt 14, 48), kann eine Sammel(Kollektiv)-Beleidigung auch in der Form begangen werden, daß der Täter die beleidigte Personengesamtheit nicht im ganzen anspricht, sondern seine ehrverletzende Äußerung nur auf eine einzige Person bezieht, die er jedoch ausschließlich dadurch in ihrer Individualität kennzeichnet, daß er ihre Zugehörigkeit zu der in Betracht kommenden Personengruppe mitteilt.
Es trifft auch, da die in Betracht kommenden Straftatbestände kein absichtliches Handeln voraussetzen, dann zu, wenn der Täter zwar ohne eine solche Zielsetzung handelt, aber doch erkennt, daß seine Äußerung den Verdacht unehrenhaften Verhaltens auf alle zu der Gruppe gehörenden Personen wirft, und sich ihrer gleichwohl nicht enthält (so im Ergebnis RGSt 52, 159, BGHSt 14, 48).
Den von der Revision angeführten Entscheidungen BGH LM BGB § 826, Gb Nr. 3 und BGHZ 24, 200 kann nichts entnommen werden, was gegen die rechtliche Betrachtungsweise in BGHSt 14, 48 spräche, der sich das Landgericht bei seiner Entscheidung angeschlossen hat.
Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (vgl. RGSt 34, 222; 48, 414; RG HRR 1940 Nr. 1180) und der Bundesgerichtshof in BGHSt 14, 48 bestätigt; denn die wissentlich falsche Behauptung ehrenkränkender Tatsachen läuft, wenn sie angriffsweise vorgebracht wird, den Anforderungen des Rechts und der Sittlichkeit unter allen Umständen derart zuwider, daß sie grundsätzlich und ohne jede Ausnahme niemals als Wahrnehmung eines vom Recht zugelassenen Interesses bewertet werden kann.
- RG, 30.09.1892 - 2296/92
Wer ist zur Stellung des Strafantrages berechtigt, wenn einer in der …
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 246; 52, 159; RG LZ 1915, 60) entschieden hat (BGHSt 14, 48), kann eine Sammel(Kollektiv)-Beleidigung auch in der Form begangen werden, daß der Täter die beleidigte Personengesamtheit nicht im ganzen anspricht, sondern seine ehrverletzende Äußerung nur auf eine einzige Person bezieht, die er jedoch ausschließlich dadurch in ihrer Individualität kennzeichnet, daß er ihre Zugehörigkeit zu der in Betracht kommenden Personengruppe mitteilt.Das gilt nicht nur für Fälle, in denen der Täter aus Haß gegen die betroffene Personengruppe als solche handelt und mit der Schilderung des anstößigen Verhaltens eines nicht näher gekennzeichneten Mitglieds dieser Gruppe alle ihr zugehörigen Personen treffen und herabsetzen will (vgl. dazu insbesondere Knör in ZStrW Bd. 49 (1929) S. 688, 693 und RGSt 23, 246, RG LZ 1915, 60).
- RG, 02.03.1918 - V 880/17
Sind bei einer gegen eine Personenmehrheit gerichteten beleidigenden Kundgebung …
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 246; 52, 159; RG LZ 1915, 60) entschieden hat (BGHSt 14, 48), kann eine Sammel(Kollektiv)-Beleidigung auch in der Form begangen werden, daß der Täter die beleidigte Personengesamtheit nicht im ganzen anspricht, sondern seine ehrverletzende Äußerung nur auf eine einzige Person bezieht, die er jedoch ausschließlich dadurch in ihrer Individualität kennzeichnet, daß er ihre Zugehörigkeit zu der in Betracht kommenden Personengruppe mitteilt.Es trifft auch, da die in Betracht kommenden Straftatbestände kein absichtliches Handeln voraussetzen, dann zu, wenn der Täter zwar ohne eine solche Zielsetzung handelt, aber doch erkennt, daß seine Äußerung den Verdacht unehrenhaften Verhaltens auf alle zu der Gruppe gehörenden Personen wirft, und sich ihrer gleichwohl nicht enthält (so im Ergebnis RGSt 52, 159, BGHSt 14, 48).
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Im übrigen liegt die unter Berufung auf BGH Urt. v. 2. Oktober 1951 - 1 StR 436/51 (angeführt bei Dallinger MDR 1952, 16) vorgebrachte Rüge, daß es an ausreichenden Feststellungen zur inneren Tatseite fehle, weil das bloße Inkaufnehmen des als möglich vorgestellten Erfolges nicht genüge, neben der Sache. - RG, 12.10.1914 - I 590/14
1. Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. auch gegenüber …
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (vgl. RGSt 34, 222; 48, 414; RG HRR 1940 Nr. 1180) und der Bundesgerichtshof in BGHSt 14, 48 bestätigt; denn die wissentlich falsche Behauptung ehrenkränkender Tatsachen läuft, wenn sie angriffsweise vorgebracht wird, den Anforderungen des Rechts und der Sittlichkeit unter allen Umständen derart zuwider, daß sie grundsätzlich und ohne jede Ausnahme niemals als Wahrnehmung eines vom Recht zugelassenen Interesses bewertet werden kann. - BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Den von der Revision angeführten Entscheidungen BGH LM BGB § 826, Gb Nr. 3 und BGHZ 24, 200 kann nichts entnommen werden, was gegen die rechtliche Betrachtungsweise in BGHSt 14, 48 spräche, der sich das Landgericht bei seiner Entscheidung angeschlossen hat. - BGH, 23.10.1951 - 1 StR 348/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Im übrigen liegt die unter Berufung auf BGH Urt. v. 2. Oktober 1951 - 1 StR 436/51 (angeführt bei Dallinger MDR 1952, 16) vorgebrachte Rüge, daß es an ausreichenden Feststellungen zur inneren Tatseite fehle, weil das bloße Inkaufnehmen des als möglich vorgestellten Erfolges nicht genüge, neben der Sache. - RG, 19.03.1901 - 458/01
Kann in einer wissentlich falschen Anzeige die Wahrnehmung eines berechtigten …
Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (vgl. RGSt 34, 222; 48, 414; RG HRR 1940 Nr. 1180) und der Bundesgerichtshof in BGHSt 14, 48 bestätigt; denn die wissentlich falsche Behauptung ehrenkränkender Tatsachen läuft, wenn sie angriffsweise vorgebracht wird, den Anforderungen des Rechts und der Sittlichkeit unter allen Umständen derart zuwider, daß sie grundsätzlich und ohne jede Ausnahme niemals als Wahrnehmung eines vom Recht zugelassenen Interesses bewertet werden kann.
- BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20
Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in …
Entscheidend ist vielmehr, wie ein unbefangener verständiger Dritter diese verstehen musste (vgl. z.B. BGHSt 19, 235/237; BayObLG, Beschluss vom 20.10.2004 - 1St RR 153/04 = NJW 2005, 1291; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.06.2008 - 3 Ss 64/08 = DAR 2008, 531 = ZfSch 2008, 531 = OLGSt StGB § 185 Nr. 30; OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 RvS 156/20 bei juris;… ferner MüKo-StGB/Regge/Pegel 3. Aufl. § 185 Rn. 10;… LK-StGB/Hilgendorf 12. Aufl. § 185 Rn. 19 und Fischer StGB 67. Aufl. § 185 Rn. 8 ff.). - OLG Naumburg, 04.02.2020 - 9 U 54/19
Entfernung einer Sandsteinplastik von der Fassade der Stadtkirche Wittenberg?
Die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände ist zu berücksichtigen, insbesondere der Ton, Alter, Stellung, persönliche Eigenschaften und Beziehungen der Beteiligten, die Anschauungsweise der beteiligten Kreise und ihre Gewöhnung an bestimmte Redewendungen, die Ortsüblichkeit bestimmter Ausdrücke, die Umstände, unter denen die Äußerung erfolgte usw. Eine Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (…Eisele/Schittenhelm, StGB, 30. Auflage, § 185 Rn. 8;… entsprechend Regge/Pegel, in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage, § 185 Rn. 8 und 10; BGH, Urteil vom 18.02.1964, 1 StR 572/63;… Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14, Rn. 11). - OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und …
Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGHSt 19, 235; Senat NStZ 2005, 158 sowie Urteil v. 19.07.2012 - 1(8)Ss 64/12 - AK 40/12 - in juris;… Lenckner/Eisele a.a.O. § 185 Rdnr. 8;… Fischer StGB 62. Aufl. § 185 Rdnr. 8 - jew. m.w.N.).
- BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04
Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer
Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter versteht (BVerfG NZV 1994, 486; NJW 1995, 3303/3305; BGHSt 3, 346/347; 16, 49/52 ff.; 19, 235/237; BayObLGSt 2002, 24/26). - BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Bei der Auslegung der festgestellten Äußerungen ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter verstehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1964 - 1 StR 572/63 - BGHSt 19, 235 [237] m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I - NJW 1989, 3030; BayObLG, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 2St RR 178/96 - NStZ 1997, 283 m. w. N.;… Herdegen in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl. 1985, § 185 Rn. 17 ff.;… Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 185 Rn. 8 m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"
Maßgebend ist dabei nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (BGHSt 19, 235 ff.,237;… Tröndle/Fischer, a.a.O.). - KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04
Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"
- OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22
Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als …
Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, juris Rn. 125, BVerfGE 93, 266;… Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32, NJW 2008, 2907; BGH, Urteil vom 18.02.1964 - 1 StR 572/63, juris Rn. 5, BGHSt 19, 235;… Urteil vom 15.12.2005 - 4 StR 283/05, juris Rn. 11, NStZ-RR 2006, 305;… Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 23, NStZ-RR 2012, 277 (Ls.)). - VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine versammlungsrechtliche Auflage
Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 18. Februar 1964 - 1 StR 572/63, juris Rn. 5). - OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen
Nach der Rechtsprechung kann aber derjenige, der gegen einen einzelnen, namentlich nicht genannten Angehörigen eines bestimmten Personenkreises einen ehrenkränkenden Verdacht äußert, hiermit je nach den näheren Umständen des Falles - wie z. B. Größe und Umfang der Personengruppe, Bekanntheit oder leichte Feststellbarkeit aller zu der Gruppe gehörenden Personen - alle Angehörigen dieser Personengruppe beleidigen (vgl. BGHSt 19, 235 ff.;… Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Aufl., Vor § 185 Rn. 6;… Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 185 Rn. 9). - BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01
Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei …
- VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren
- AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
Beleidigung: Strafbarkeit des Postens einer Fotomontage des Nürnberger …
- BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten - …
- OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
Beleidigungstatbestand: Titulierung eines Polizeibeamten als "komischer …
- BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit; …
- BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05
Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der …
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …
- LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09
Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …
- OLG Köln, 04.09.2020 - 1 RVs 156/20
Beleidigung bei Verwendung des Götzzitats nicht zwingend
- BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit …
- AG Hamburg, 06.12.2001 - 134 Cs 7101 Js 44/01
Beleidigung: Üble Nachrede durch anonymisierte Berichterstattung
- BVerwG, 16.12.2010 - 2 WDB 3.10
Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; Anhörung der Vertrauensperson; …
- OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07
Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des …
- OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
Beleidigung: Bezeichnung eines Polizisten als "Ausländerhasser" im Zusammenhang …
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Peter Gauweiler
- OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 3 AD 7/07
Anforderungen an das Vorliegen eines Dienstvergehens aufgrund einer unauffälligen …
- KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
Beleidigung eines Polizeibeamten
- BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
- BayObLG, 17.12.1996 - 2St RR 178/96
- BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
- VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen …