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   BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64   

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https://dejure.org/1964,169
BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64 (https://dejure.org/1964,169)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1964 - 5 StR 54/64 (https://dejure.org/1964,169)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1964 - 5 StR 54/64 (https://dejure.org/1964,169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf die Revisionsverhandlung - Beurteilung der Frage der Erforderlichkeit einer Verteidigerbestellung für die Revisionsinstanz durch den Strafkammervorsitzenden - "Schwierigkeit der Sach- oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 258
  • NJW 1964, 103
  • NJW 1964, 1035
  • MDR 1964, 430
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Tatrichter wirkt grundsätzlich nicht für die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht (BGHSt 19, 258).
  • BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14

    Recht auf Beistand eines Verteidigers (Anwesenheit des gewählten Verteidigers in

    Nach der bisherigen Rechtsprechung und Übung ist ein Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung nur dann zu bestellen, wenn ein "schwerwiegender Fall" vorliegt (BVerfGE 46, 202) oder die Rechtslage besonders schwierig ist (vgl. BGHSt 19, 258; Meyer-Goßner/ Schmitt StPO 57. Aufl. § 350 Rn. 7 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Vielmehr ist im Revisionsverfahren aufgrund des jeweiligen Verfahrensstandes neu zu prüfen, ob bei Berücksichtigung der Besonderheiten dieses Rechtsmittels auch in der Revisionshauptverhandlung noch ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt (vgl. dazu BGHSt 19, 258, 260).
  • EGMR, 25.04.1983 - 8398/78

    Pakelli ./. Deutschland

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger nur nach § 140 Abs. 2 StPO (§ 20 oben) beigeordnet werden, da § 140 Abs. 1 StPO auf die Hauptverhandlung im Revisionsverfahren nicht anwendbar ist (BGHSt 19, 258-263).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Allerdings ist die Rechtslage anders, wenn der Vorsitzende des Tatgerichts (§ 141 Abs. 4 StPO) einen Pflichtverteidiger bestellt hat; diese Beiordnung gilt - wie sich schon aus § 350 Abs. 3 StPO ergibt - nicht für die Mitwirkung in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht (BGHSt 19, 258; BGH NJW 1984, 2480, 2481; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 350 Rdn. 8 m.w.N.).

    Auf die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage vor dem Tatrichter kommt es hierbei nicht an; vielmehr ist im Revisionsverfahren aufgrund des jeweiligen Verfahrensstandes neu zu prüfen, ob bei Berücksichtigung der Besonderheiten dieses Rechtsmittels auch in der Revisionshauptverhandlung noch ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben ist (BGHSt 19, 258, 260; BGH NStZ 1997, 299; Kuckein in KK 4. Aufl. § 350 Rdn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Betroffene noch immer zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe im offenen Vollzug befindet (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO) und ob dieser Beiordnungsgrund in der Rechtsmittelinstanz, in der in der Regel keine Hauptverhandlung stattfindet, überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. BGHSt 19, 258 f:; OLG Oldenburg NStZ 1984, 523), denn die Verteidigung erweist sich vorliegend - wenn schon nicht wegen der Schwere der Tat - so doch wegen der Schwierigkeit der Rechtslage als notwendig (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 2 StPO).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 1 Ws 347/06

    Gebühr des Pflichtverteidigers im Adhäsionsverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Beschränkung der vom Tatrichter angeordneten Pflichtverteidigung deshalb für die Verhandlung vor dem Revisionsgericht vorgesehen, da dort für die Notwendigkeit des rechtlichen Beistands andere Gesichtspunkte entscheidend sind: Es sei sachgemäß, "die Beiordnung so auszulegen, dass sie sich soweit erstrecken soll, als der beiordnende Vorsitzende in der Lage ist, die Frage der Notwendigkeit zu beurteilen" (BGHSt 19, 258, 259).
  • KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10

    Revision im Strafverfahren: Aufhebung eines Schuldspruchs wegen

    Auf die Schwere der Tat, die in den tatrichterlichen Rechtszügen erst bei der Erwartung einer Freiheitsstrafe von etwa einem Jahr angenommen wird (vgl. KK-Laufhütte, 6. Aufl., Rdn. 21 zu § 140 StPO), kommt es im Revisionsverfahren nicht mehr an, weil das Gericht an die Feststellungen im Urteil gebunden ist (vgl. BGHSt 19, 258, 259 = NJW 1964, 1035; KK-Laufhütte, a.a.O., Rdn. 6 zu § 140 StPO).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    Die Pflichtverteidigerbestellung bezieht sich auf das gesamte Verfahren einschließlich der Revisionseinlegung und -begründung mit Ausnahme der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht (BGHSt 19, 258, 259).
  • BGH, 28.03.1984 - 3 StR 95/84

    Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift; Zulassung zur Verteidigung mit

    Sie gilt auch für die Revisionsinstanz mit Ausnahme der Verhandlung vor dem Revisionsgericht (BGHSt 19, 258, 262).
  • OLG Jena, 14.04.2008 - 1 Ws 51/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gesonderte Beiordnung im Wege der PKH auch für den

  • OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf das

  • OLG Bamberg, 22.10.2008 - 1 Ws 576/08

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Beiordnung als Pflichtverteidiger im

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 57/06

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Bußgeldbehörde im

  • BGH, 30.10.1989 - 3 StR 278/89

    Zuständigkeit des Vorsitzende des Revisionsgerichts für die Rücknahme der die in

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 723/13

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör (Verwerfung der Revision durch

  • OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13

    Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über

  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

  • KG, 02.08.2005 - 1 Ss 236/05

    Revisionsverfahren in Strafsachen: Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach

  • OLG Hamm, 21.12.2000 - 3 Ss 978/00

    Pflichtverteidigerbestellung, Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der

  • OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Durchführung des Verfahrens; Grobe

  • OLG Hamm, 23.11.1983 - 1 Ws 172/83
  • KG, 26.08.1998 - 4 Ws 178/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung im Revisionsverfahren

  • BGH, 01.10.1975 - 2 StR 165/75

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör des Angeklagten bei Niederlegung des

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