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   BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64   

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https://dejure.org/1964,324
BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64 (https://dejure.org/1964,324)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1964 - 5 StR 136/64 (https://dejure.org/1964,324)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1964 - 5 StR 136/64 (https://dejure.org/1964,324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 320
  • NJW 1964, 1380
  • NJW 1964, 1733 (Ls.)
  • MDR 1964, 688
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    a) § 357 StPO findet auch in Fällen Anwendung, in denen die Aufhebung eines Urteils wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses erfolgt (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58; BGHSt 12, 335, 340; Urteil vom 26. Mai 1964 - 5 StR 136/64, BGHSt 19, 320, 321; Beschluss vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82, StV 1983, 2; Senat, Beschluss vom 31. Januar 1986 - 2 StR 726/85, StV 1986, 329).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Ein Strafantrag liegt insoweit vor (vgl. BGHSt 19, 320; 28, 18, 19).
  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei

    Dann nämlich ist die Entführung ein Spezialfall der Freiheitsberaubung, und sie verdrängt diese im Wege der Gesetzeskonkurrenz (BGHSt 19, 320 f. - zur Nötigung - 28, 18, 19; BGHR StGB § 239 I Konkurrenzen 2, 5; Strafantrag 1).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Diese Delikte wären jedenfalls bloße Bestandteile eines nur mangels sexueller Handlung nicht zur Vollendung gelangten Vergehens gegen § 237 StGB, so daß auch ihre Verfolgung gemäß § 238 Abs. 1 StGB einen Strafantrag voraussetzen würde (BGHSt 19, 320 f; vgl. auch BGH NStZ 1988, 70 f).
  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 462/94

    Versuch - Straflosigkeit - Entführung - Menschenraub - Freiheitsberaubung -

    Das gilt auch für eine zum Zwecke der Entführung begangene Freiheitsberaubung, selbst wenn die Entführung, wie hier, nur bis zum - nicht strafbaren - Versuch gediehen ist (vgl. BGHSt 19, 320; BGH NStZ 1988, 70 f; BGHR StGB § 239 Abs. 1 Strafantrag 1; § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8).
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Strafbarkeit wegen einer

    Auch der 5. Strafsenat, auf dessen Entscheidung sich das vorlegende Gericht für seine Rechtsauffassung zu Unrecht beruft, hat in dem Fall einer mangels Strafantrags ausgeschlossenen Bestrafung nach § 236 a.F. StGB (§§ 237, 238 n.F. StGB) eine Strafverfolgung wegen der - in Gesetzeseinheit stehenden - Vorschrift des § 240 StGB gerade mit dem Hinweis auf den Sinn des Antragserfordernisses beim Tatbestand der Entführung verneint (BGHSt 19, 320 f).
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88

    Begriff der betrügerischen Absicht

    Insoweit wirkt es gemäß § 357 StPO auch zugunsten des Angeklagten Sch. (hinsichtlich des in der unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung liegenden Rechtsfehlers - unten II - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    § 357 StPO ist auch dann anzuwenden, wenn die Aufhebung des Urteils wegen Fehlens einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung oder des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses erfolgt (BGHSt 12, 335, 340; 19, 320, 321; 24, 208, 211 [BGH 16.09.1971 - 1 StR 284/71]/212; BGH StV 1983, 2, 3; BGH NStZ 1986, 276).
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87

    Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen

    Eine Verurteilung nach § 239 StGB scheidet auch nicht etwa deshalb aus, weil ein Täter nicht wegen Nötigung und Freiheitsberaubung bestraft werden kann, wenn seine Handlungen lediglich einer Entführung gemäß § 237 StGB dienten, und weil dies auch dann gelten soll, wenn mangels einer sexuellen Handlung nur ein strafloser Versuch der Entführung vorliegt und insoweit ein Strafantrag nicht gestellt ist (BGHSt 19, 320; BGH, Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78; Lackner, 17. Aufl. § 238 StGB Anm. 1).
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

  • BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87

    Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs - Feststellungen

  • BGH, 07.02.1978 - 5 StR 27/78

    Anforderungen an das Stellen eines Strafantrages im Fall des § 238 Abs. 1

  • BGH, 31.01.1980 - 5 StR 817/79

    Verhältnis von Entführung und Freiheitsberaubung

  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 127/78

    Fehlen des Strafantrags bei Vorliegen einer Entführung - Auslegung einer

  • BGH, 13.09.1966 - 1 StR 389/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit

  • BGH, 13.06.1979 - 2 StR 268/79

    Vergewaltigung: Unklarheit über den entgegenstehenden Willen der Opfer

  • BGH, 13.07.1979 - 2 StR 382/79

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 14.09.1965 - 5 StR 343/65

    Entführung durch List und Drohung - Verurteilung wegen Nötigung

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