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   BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64   

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https://dejure.org/1964,343
BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64 (https://dejure.org/1964,343)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1964 - 2 StR 143/64 (https://dejure.org/1964,343)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1964 - 2 StR 143/64 (https://dejure.org/1964,343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 342
  • NJW 1964, 1865
  • MDR 1964, 936
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Dass der von dem Täter erstrebte Vermögensvorteil erlangt oder auch nur erreichbar ist, ist hingegen wegen der überschießenden Innentendenz zur Tatbestandsvollendung nicht erforderlich (vgl. BGHSt 32, 236; BGHSt 19, 342, Leipziger Kommentar-Tiedemann, StGB, 12. Auflage, § 263 Rn. 272; Fischer, a.a.O, § 263 Rn. 272).
  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

    Mit dieser Auffassung (die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 19, 342, 344 offenlassen konnte) steht auch die Entscheidung BGHSt 14, 386 im Einklang.
  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Nähere Ausführungen zur inneren Tatseite waren hier um so eher entbehrlich, als die Angeklagten, was zur Vollendung der Tat nicht erforderlich gewesen wäre (BGHSt 19, 342), ihre Bereicherungsabsicht verwirklicht haben.
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

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  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 304/71

    Voraussetzungen des Autostraßenraubes - Räuberische Erpressung durch Nötigung zum

    Genügend ist eine Handlung mit vermögensrechtlichem Einschlag; eine Vermögensverfügung im Sinne des § 263 StGB ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1964 - 1 StR 312/64; noch offengelassen in BGHSt 19, 342, 344) [BGH 03.06.1964 - 2 StR 143/64].
  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der

    Die Erpressung war vollendet, als H., seine Geldbörse hinwarf; daß die Täter sie in der Dunkelheit nicht fanden, ist rechtlich bedeutungslos (vgl. BGHSt 19, 342).
  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1883

    Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund

    Ferner handelt es sich bei der (räuberischen) Erpressung um ein gegen die persönliche Entscheidungsfreiheit gerichtetes Vermögensdelikt (BGH, U.v. 3.6.1964 - 2 StR 143/64 - NJW 1964, 1865), dessen Begehung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit generell in Frage stellen kann.
  • BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84

    Zwingen eines Taxifahrers unter Vorhalten einer Waffe auf Verzicht der

    Eine Erpressung liegt vor, wenn der Täter sein Opfer durch Einsatz eines Nötigungsmittels zu einem Vermögensschädigenden Verhalten veranlaßt (BGHSt 19, 342, 343), die Nötigungshandlung muß das Mittel sein, durch das der Erpresser das Vermögensschädigende Verhalten des Erpressten erreicht oder zu erreichen versucht.
  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64

    Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer -

    Dabei weist die Strafkammer mit Recht unter Ablehnung einer im Schrifttum vertretenen Meinung (Schönke/Schröder, StGB, 11. Aufl. 1963, § 253 Rs 8 mit weiteren Nachweisen) darauf hin, daß das abgenötigte Verhalten im Sinne des § 253 StGB keine Vermögensverfügung zu sein braucht; es genügt, daß es eine wenn auch nur mittelbare vermögensrechtliche Bedeutung hat (Dreher Maaßen, StGB, 3. Aufl. 1959, § 253 Anm. 3; zutreffend auch Hans OLG Hamburg HESt 2, 318; vgl. ferner RGSt 33, 407; anders RG JW 1934, 488; BGHSt 19, 342 läßt die Frage offen).
  • BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81

    Äußerer Tatbestand der vollendeten schweren räuberischen Erpressung -

    Das Eintreten einer (endgültigen) Vermögensverschiebung im Sinne einer Bereicherung des Täters oder eines Dritten ist zur Vollendung des äußeren Tatbestandes nicht erforderlich (vgl. BGHSt 19, 342, 344).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67

    Verletzung der Pflicht zur Wahrheitserforschung durch unterbliebene Anhörung von

  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 805/76

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei fehlenden Feststellungen zur

  • BGH, 02.05.1967 - 1 StR 161/67

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung und wegen Diebstahls - Verletzung der

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