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   BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64   

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BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64 (https://dejure.org/1964,279)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1964 - 2 StR 208/64 (https://dejure.org/1964,279)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1964 - 2 StR 208/64 (https://dejure.org/1964,279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 377
  • NJW 1964, 1969
  • MDR 1964, 1016
  • JR 1965, 26
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 21.07.2014 - 1 Ss 154/14

    Gewässerverunreinigung bei Verkehrsunfällen; Kein Nachholen des öffentlichen

    Verneint die Staatsanwaltschaft allerdings im gerichtlichen Verfahren ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, so ist sie hieran nach Erlass des Urteils gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64 -, NJW 1969, 1969 = BGHSt 19, 377).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse nach § 303c StGB noch in der Revisionsinstanz bejahen konnte, nachdem das Tatgericht seine Entscheidung, den Angeklagten nicht nach § 303 StGB zu verurteilen, auf das Fehlen eines Strafantrags und die unterbliebene Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses im ersten Rechtszug gestützt hatte, kann daher offenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, Rn. 2 zitiert nach juris; Urteil vom 3. Juni 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 379).
  • BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11

    Körperverletzung (besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung)

    Ausweislich des Sitzungsprotokolls haben die Verfahrensbeteiligten hierzu keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine konkludente Verneinung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, an die der Generalbundesanwalt gebunden wäre, nicht vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381; Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, bei Dallinger MDR 1975, 367).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Dahinstehen kann, ob sich die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (§ 230 StGB) in der Anklageschrift vom 24. März 2000 auch auf die im Fall II. 2. b) abgeurteilte (-einfache) Körperverletzung bezieht; dies ist hier zweifelhaft, weil die Anklage von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen war (vgl. BGHSt 19, 377, 379; s. auch BGHSt 6, 282, 284).

    Dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nach § 349 Abs. 2 StPO ist aber jedenfalls eine solche - konkludente - Erklärung für den Fall zu entnehmen, daß die Verfahrensvoraussetzung zunächst gefehlt haben sollte (vgl. BGHSt 19, 377, 381; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546).

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16

    Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von

    Im Falle eines einfachen Körperverletzungsdelikts (§ 223 StGB bzw. § 229 StGB) wird sich die Staatsanwaltschaft zur Frage des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung gemäß § 230 Abs. 1 StGB zu erklären haben (BGHSt 19, 377).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2016 - 53 Ss 25/16

    Strafverfahren wegen Entziehung einer Minderjährigen: Gebotensein amtlichen

    Sie ist es aber dann nicht, wenn die Verneinung gerade zur Einstellung nach § 260 Abs. 3 StPO (oder zum Freispruch) oder jedenfalls zur Ausscheidung des betreffenden Tatvorwurf aus dem Verfahren geführt hat (vgl. MüKo/Hardtung, a.a.O., Rn. 44, m.w.N.; BGH NJW 1964, 1969).
  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Hauptverhandlung oder nachträglich in der Revisionsbegründung bejaht hat oder wirksam bejahen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 5 StR 346/11, StraFo 2012, 67; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 133 f.; Beschluss vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, Rn. 2; Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381).
  • LG Osnabrück, 16.10.2003 - 10 Qs 111/03

    Anfechtung; Antragsdelikt; besonderes öffentliches Interesse; eindeutige

    Nach Eröffnung des Hauptverfahrens kann die öffentliche Klage zwar nicht mehr zurückgenommen werden, aber auch im Hauptverfahren kann die Staatsanwaltschaft erklären, dass sie nunmehr das Vorliegen des öffentlichen Interesses verneine (BGH NJW 1964, 1969; HK- Kurth StPO § 377 Rdnr. 9 m.w.N.).

    Zwar ist nach herrschender Meinung die Erklärung der Staatsanwaltschaft nicht formbedürftig und kann auch konkludent durch Anklageerhebung oder Beantragung eines Strafbefehls erfolgen (vgl. RGSt 65, 341, 76, 3; BGHSt 6, 282 (284; 16, 225, 227; 19, 377, 379).

  • OLG Oldenburg, 29.10.2008 - Ss 408/08

    Anforderungen an die Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der

    In der Anklage als solcher liegt auch kein Bejahen eines besonderen öffentlichen Interesses im Sinne von § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, vgl. BGH NJW 1964, 1969.

    Dieses Schweigen der Staatsanwaltschaft gilt vielmehr als Verneinen eines öffentlichen Interesses, vgl. BGHSt 19, 377 (378).

  • KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
    Zwar gilt dies nur, wenn bisher noch keine Entscheidung darüber von der Staatsanwaltschaft getroffen wurde (vgl. BGHSt 19, 377, 381 f; Senat, Beschluß vom 13. Dezember 1999 - (4) 1 Ss 257/99 (119/99) -).

    Der Staatsanwalt übt in der Hauptverhandlung nach außen die vollen Befugnisse aus, die das Gesetz der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde einräumt (vgl. BGHSt 19, 377, 382).

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 749/77

    Anforderungen an die Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses an einer

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 2a Ss 19/03

    Möglichkeit der Verneinung eines besonderen öffentlichen Interesses an der

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 658/81

    Vollendung eines Betruges - Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters - Die

  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23

    Verfahrenshindernis bzgl. eines Bestrafungsverbots; Besonderes öffentliches

  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 421/94

    Öffentliches Interesse - Antragsdelikt - Anklageerhebung - Minder schwerer Fall -

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65

    Einziehung des Buches "Die Irrlichter" - Zulässigkeit einer Einziehung im

  • BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung -

  • OLG Köln, 11.09.2023 - 3 Ws 34/23
  • OLG Jena, 23.10.2006 - 1 Ss 275/06

    Verfahrenshindernis

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 127/87

    Anzünden eines Zapfschlauches als Sachbeschädigung - Zweifel hinsichtlich des

  • LG Karlsruhe, 05.01.2022 - 16 KLs 97 Js 474/14
  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91

    Verurteilung wegen Totschlags - Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

  • BayObLG, 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - III Ss 19/03

    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung;

  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in

  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 293/74

    Fehlen eines ausdrücklichen Strafantrags - Hinreichend deutlich erkennbar

  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 41/77

    Möglichkeit der Verurteilung wegen Körperverletzung ohne Antrag des Verletzten

  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 127/72

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft betreffend das

  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 449/71

    Erforderlichkeit der erneuten Feststellung des öffentlichen Interesses bei

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