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   BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51   

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BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51 (https://dejure.org/1952,360)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1952 - 3 StR 438/51 (https://dejure.org/1952,360)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1952 - 3 StR 438/51 (https://dejure.org/1952,360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 116
  • NJW 1952, 511
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
    Auch hier genügt bedingter Vorsatz (RGSt 55, 204 [205]).
  • RG, 06.07.1903 - 2384/03

    1. In welcher Weise muß bei polizeilichen Anordnungen zur Abwehr oder

    Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
    Dasselbe gilt für den Meineid nach § § 153 und 154 StGB in der vor 1943 geltenden Fassung (RGSt 61, 159), für § 270 a.F. (RG GA 62, 141), für § 328 (RGSt 36, 359 [363]), § 329, § § 352, 353 (RGSt 16, 363 und RG HRR 1936 Nr. 372).
  • RG, 24.11.1887 - 2578/87

    Was bedeuten die Worte in §. 352 St.G.B.'s: "von denen er weiß, daß der Zahlende

    Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
    Dasselbe gilt für den Meineid nach § § 153 und 154 StGB in der vor 1943 geltenden Fassung (RGSt 61, 159), für § 270 a.F. (RG GA 62, 141), für § 328 (RGSt 36, 359 [363]), § 329, § § 352, 353 (RGSt 16, 363 und RG HRR 1936 Nr. 372).
  • RG, 27.07.1933 - I 651/33

    Fällt unter den Begriff "empfangen" im § 148 StGB. nur der abgeleitete Erwerb

    Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
    In den Urteilen RGSt 6/144, 58/413, 59/80 und 67/294 wird lediglich die Frage entschieden, ob auch derjenige, der Falschgeld ohne Kenntnis der Unachtheit durch Wegnahme oder Fund an sich und nach alsbald erkannter Unechtheit in Verkehr bringt, nach § 147 StGB strafbar ist.
  • RG, 18.01.1927 - I 513/26

    1. Kann in der Leistung eines Offenbarungseides nach § 807 ZPO. ein mit bedingtem

    Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
    Dasselbe gilt für den Meineid nach § § 153 und 154 StGB in der vor 1943 geltenden Fassung (RGSt 61, 159), für § 270 a.F. (RG GA 62, 141), für § 328 (RGSt 36, 359 [363]), § 329, § § 352, 353 (RGSt 16, 363 und RG HRR 1936 Nr. 372).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Für dieses Merkmal genügt es, wenn der Täter das Falschgeld in seinen Besitz oder seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 67, 294; BGHSt 2, 116; 3, 154; BGH NJW 1995, 1845, 1846), um das Inverkehrbringen durch einen anderen zu ermöglichen (BGHSt 31, 21, 22).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52

    Rechtsmittel

    Es sieht sich jedoch durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts in Köln vom 1. Oktober 1951 - 2 W 332/50 - (NJW 1952, 511) an der Entscheidung gehindert und hat daher die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG vorgelegt.

    In seinem Beschluß in NJW 1952, 511 führt das Oberlandesgericht in Köln aus, daß die Frage des Bestandes, des Inhalts und des Umfangs des RM-Rechts nicht der Entscheidung der 40. DVO unterliege, die gerichtliche Zuständigkeit nach dieser Verordnung beschränke sich auf die Umstellung als solche, also auf die Feststellung, in welchen Verhältnis eine umstellungsfähige Forderung vorhanden ist, während das Bestehen einer Verbindlichkeit am 21. Juni 1948, sofern hierüber Streit besteht, im ordentlichen Zivilprozeßverfahren festgestellt werden muß.

    Da diese Frage im vorliegenden Fall von dem Oberlandesgericht Köln nach den Ausführungen in NJW 1952, 511 anders beantwortet würde als es der Vorlagebeschluß tut, mußte die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden, der damit auch zur Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde berufen ist.

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Falschgeld verschafft sich im Sinne des § 147 StGB, wer es in seinen Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (im Anschluß an RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Dem Begriff "sich verschaffen" ist nur wesentlich, dass sich der Täter in den Besitz des Geldes setzt oder es sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

    Zwar hat das Landgericht die vom Angeklagten behauptete Gutgläubigkeit hinsichtlich der Echtheit der übernommenen Wertpapiere - für sich betrachtet - rechtsfehlerfrei widerlegt und insoweit einen den subjektiven Tatbestand ausreichend erfüllenden bedingten Vorsatz (vgl. BGHSt 2, 116) angenommen.
  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der

    Für die Kenntnis der Unechtheit des Geldes genügt bedingter Vorsatz (BGHSt 2, 116).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83

    Ablehnung einer Revision der Staatsanwaltschaft mangels Rechtsfehlers -

    Der Begriff des Sichverschaffens im Sinn von § 146 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld an sich bringt, also eigene (Mit-)Verfügungsgewalt begründet (RG JW 1937, 3301; RG HRR 1939 Nr. 1376; BGHSt 2, 116; 3, 154, 156; BGH, Urteile vom 28.1.1954 - 4 StR 690/53 - und vom 19.12.1978 - 1 StR 610/78; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 20, 29 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Wenn der 3. Strafsenat in BGHSt 2, 116 = NJW 1952, 511 den bestimmten Vorsatz für notwendig erklärt, so bezieht sich das, wie die Darlegungen der Entscheidung ersehen lassen, nur auf das Merkmal der Unechtheit.
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78

    Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen

    Der Begriff des Sichverschaffens setzt voraus, daß der Täter die Falschnoten in Kenntnis ihrer Unechtheit an sich bringt, so daß er sie zu seiner Verfügung oder wenigstens zu seiner Mitverfügung besitzt (RGSt 59, 79, 82; BGHSt 2, 116; BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 690/53 - zitiert bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 147 Anm. 2).
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